BWL Unternehmen

Einzelunternehmen, Mischformen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften

Einzelunternehmen, Mischformen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften


A. N.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland, darunter Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH sowie Personengesellschaften wie KG und OHG. Sie beleuchten Gründung, Haftung, Besteuerung und Organe, wobei auch Mischformen und Einzelunternehmen betrachtet werden. Besonders nützlich für BWL-Studierende, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ein tiefes Verständnis der Unternehmensstrukturen entwickeln möchten.
Karten
11
Lernende
8
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
07.01.2015 / 23.04.2025

Lernkarten

Einzelunternehmen

Gründung: 1 natürliche Person

Leitung durch Unternehmer

Haftung: Unbeschränkt ( geschäftlich und privat)

Steuer: Einkommenssteuer

Finanzierung: durch Aufnahme stiller Gesellschafter oder Privatvermögen

Bedeutung: ca. 65% aller Unternehmen in Deutschland

sind verpflichtet sich in HR eintragen zu lassen, wenn sie einem nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb haben, wenn nicht, keine Eintragung in HR nötig

Bsp.: e.K. oder e.Kfm.

 

 

Mischformen von Unternehmen

KGaA = KG und AG

mind. 1 Vollhafter

Kommanditkapital in Aktien

GmbH & Co KG. und AG & CoKG

Haftung auf Kapitalgesellschaft beschränkt

keine private Haftung

Charakter der Personengesellschaft

steuerliche Vorteile der KG

Doppelgesellschaft

2 rechtich selbständige Gesellschaften mit einem gemeinsamen Anteilseigner

Betriebs,- und Beseitzgesellschaft

Kapital - und Personengesellschaft

Genossenschaft

gemeinsamer Betrieb durch Genossen

Einlagen der Mitglieder = Kapital der Genossenschaft

Aufsichtsrat

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Rechtsform der Versicherungswirtschaft

Gründungskapital kommt von den Vereinsmitgliedern (Versicherungsnehmer)

Personengesellschaften

Offene Handelsgesellschaft

Gründung: mind. 2 Gesellschafter (beide können Unternehmen leiten)

Haftung: unbeschränkt, solidarisch, unmittelbar, abgangsbezogen, rückbezogen

Besteuerung: Einkommenssteuer

Finanzierung: durch Aufnahme weiterer Gesellschafter oder Privatvermögen

Gesetzliche Gewinnverteilung: 4% der jeweiligen Kapitalanteile, Rest nach Köpfen

Bedeutung: ca. 12% aller Unternehmen in Deutschland

Personengesellschaft

Kommanditgesellschaft

Gründung: mind. 2 Gesellschafter (Komplementär (Vollhafter) und Kommanditist (Teilhaber))

Haftung: Kommanditist haftet in Höhe der Einlage

Besteuerung: EInkommenssteuer

Gesetzliche Gewinnverteilung: 4% der jeweiligen Kapitalanteile,  Rest im angemessenen Verhältnis

Bedeutung: ca. 12% aller Unternehmen in Deutschland

Rechte: Komplementär hat Rechte wie OHG - Gesellschafter

               Kommanditist ist in der Regel nucht zur Geschäftsführung berechtigt

               Kommanditist hat nur Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

 

 

Personengesellschaft

Stille Gesellschaft

wirkt nur im Innenverhältnis

kein Recht auf Geschäftsführung

Beschränktes Kontrollrecht (Anspruch auf Jahresbilanz)

 

Personengesellschaft

Gesellschaft des bürgerlichen Recht

GbR oder BGB Gesellschaft
 

Zusammenschluss von juristischen und natürlichen Personen

zur Erfüllung eines gemeinsamen Projektes

Rechtsgrundlage bildet BGB

Personengesellschaft

Partnerschaft

nur für Angehörige freier Berufe

Kapitalgesellschaft

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründung: mind. 1 Gesellschafter, notarielle Beurkundung, Eintrag ins HR Abt. B

Haftung: beschränkt auf Einlage (aber Durchgriffshaftung möglich)

Besteuerung: Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer der Gesellschafter, Abgeltungssteuer 25% für Einkünfte

                         aus Kapitalvermögen

Finanzierung: 25.000€ Gründungskapital

Rechte: Mitbestimmung je nach Geschäftsanteilen, Jahresüberschuss je nach Geschäftsateilen

               Informationen

               Anteilsübertragung

               Liquidationserlös

Organe: Geschäftsführer, Aufsichtrat bei mehr als 500 Arbeitnehmern, GEsellschafterversammlung

Sonderform: Mini-GmbH

                       mind 1€ zur Gründung

                       Gewinne dürfen nur zu 3/4 ausgeschüttet werden, sonst wie klassische GmbH

 

Kapitalgesellschaft

AG

Aktiengesellschaft

Gründung: durch Aktionäre, mind. 1 Aktionär, Eintragung in HR Abt. B

Haftung: beschränkt auf Kapitaleinlage

Besteuerung: Körperschaftssteuer, 1/2 Dividende wird bei Einkommenssteuer mit besteuert

                         Abgeltungssteuer 25% für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Finanzierung: 50.000€ Gründungskapital

                         Kapitalbeschaffung durch Ausgabe junger Aktien

Organe: Vorstand (leitendes Organ)

                Aufsichtsrat (überwachendes Organ)

                Hauptversammlung (beschließendes Organ)

Kapitalgesellschaft

Private Limited Company

Gründung: 1 britisches Pfund

- registered Offiice in GB

Kapitalgesellschaft

Societas European (Europa AG)

- Voraussetzung ist Tätigkeit in mind. 2 europäischen Staaten

- Sitzverlagerung ins europäische Ausland möglich

- Mindestkapital beträgt 120.000€

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