BWL Unternehmen
Einzelunternehmen, Mischformen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen, Mischformen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
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Lernkarten
Einzelunternehmen
Gründung: 1 natürliche Person
Leitung durch Unternehmer
Haftung: Unbeschränkt ( geschäftlich und privat)
Steuer: Einkommenssteuer
Finanzierung: durch Aufnahme stiller Gesellschafter oder Privatvermögen
Bedeutung: ca. 65% aller Unternehmen in Deutschland
sind verpflichtet sich in HR eintragen zu lassen, wenn sie einem nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb haben, wenn nicht, keine Eintragung in HR nötig
Bsp.: e.K. oder e.Kfm.
Mischformen von Unternehmen
KGaA = KG und AG
mind. 1 Vollhafter
Kommanditkapital in Aktien
GmbH & Co KG. und AG & CoKG
Haftung auf Kapitalgesellschaft beschränkt
keine private Haftung
Charakter der Personengesellschaft
steuerliche Vorteile der KG
Doppelgesellschaft
2 rechtich selbständige Gesellschaften mit einem gemeinsamen Anteilseigner
Betriebs,- und Beseitzgesellschaft
Kapital - und Personengesellschaft
Genossenschaft
gemeinsamer Betrieb durch Genossen
Einlagen der Mitglieder = Kapital der Genossenschaft
Aufsichtsrat
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Rechtsform der Versicherungswirtschaft
Gründungskapital kommt von den Vereinsmitgliedern (Versicherungsnehmer)
Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft
Gründung: mind. 2 Gesellschafter (beide können Unternehmen leiten)
Haftung: unbeschränkt, solidarisch, unmittelbar, abgangsbezogen, rückbezogen
Besteuerung: Einkommenssteuer
Finanzierung: durch Aufnahme weiterer Gesellschafter oder Privatvermögen
Gesetzliche Gewinnverteilung: 4% der jeweiligen Kapitalanteile, Rest nach Köpfen
Bedeutung: ca. 12% aller Unternehmen in Deutschland
Personengesellschaft
Kommanditgesellschaft
Gründung: mind. 2 Gesellschafter (Komplementär (Vollhafter) und Kommanditist (Teilhaber))
Haftung: Kommanditist haftet in Höhe der Einlage
Besteuerung: EInkommenssteuer
Gesetzliche Gewinnverteilung: 4% der jeweiligen Kapitalanteile, Rest im angemessenen Verhältnis
Bedeutung: ca. 12% aller Unternehmen in Deutschland
Rechte: Komplementär hat Rechte wie OHG - Gesellschafter
Kommanditist ist in der Regel nucht zur Geschäftsführung berechtigt
Kommanditist hat nur Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
Personengesellschaft
Stille Gesellschaft
wirkt nur im Innenverhältnis
kein Recht auf Geschäftsführung
Beschränktes Kontrollrecht (Anspruch auf Jahresbilanz)
Personengesellschaft
Gesellschaft des bürgerlichen Recht
GbR oder BGB Gesellschaft
Zusammenschluss von juristischen und natürlichen Personen
zur Erfüllung eines gemeinsamen Projektes
Rechtsgrundlage bildet BGB
Personengesellschaft
Partnerschaft
nur für Angehörige freier Berufe
Kapitalgesellschaft
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung: mind. 1 Gesellschafter, notarielle Beurkundung, Eintrag ins HR Abt. B
Haftung: beschränkt auf Einlage (aber Durchgriffshaftung möglich)
Besteuerung: Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer der Gesellschafter, Abgeltungssteuer 25% für Einkünfte
aus Kapitalvermögen
Finanzierung: 25.000€ Gründungskapital
Rechte: Mitbestimmung je nach Geschäftsanteilen, Jahresüberschuss je nach Geschäftsateilen
Informationen
Anteilsübertragung
Liquidationserlös
Organe: Geschäftsführer, Aufsichtrat bei mehr als 500 Arbeitnehmern, GEsellschafterversammlung
Sonderform: Mini-GmbH
mind 1€ zur Gründung
Gewinne dürfen nur zu 3/4 ausgeschüttet werden, sonst wie klassische GmbH
Kapitalgesellschaft
AG
Aktiengesellschaft
Gründung: durch Aktionäre, mind. 1 Aktionär, Eintragung in HR Abt. B
Haftung: beschränkt auf Kapitaleinlage
Besteuerung: Körperschaftssteuer, 1/2 Dividende wird bei Einkommenssteuer mit besteuert
Abgeltungssteuer 25% für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Finanzierung: 50.000€ Gründungskapital
Kapitalbeschaffung durch Ausgabe junger Aktien
Organe: Vorstand (leitendes Organ)
Aufsichtsrat (überwachendes Organ)
Hauptversammlung (beschließendes Organ)
Kapitalgesellschaft
Private Limited Company
Gründung: 1 britisches Pfund
- registered Offiice in GB
Kapitalgesellschaft
Societas European (Europa AG)
- Voraussetzung ist Tätigkeit in mind. 2 europäischen Staaten
- Sitzverlagerung ins europäische Ausland möglich
- Mindestkapital beträgt 120.000€