GewSt Stand 2013


G. G.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Berechnungsmethoden der Gewerbesteuer. Sie decken Themen wie die Ermittlung des Gewerbeertrags, Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustabzug und die Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung ab. Besonders nützlich sind sie für Bilanzbuchhalter und Steuerberater, die sich mit der korrekten Anwendung der Gewerbesteuergesetze und -verordnungen vertraut machen müssen.
Karten
44
Lernende
0
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
22.07.2016 / 10.03.2026

Lernkarten

Zerlegungsmaßstab

 Summe der Arbeitslöhne der Betriebsstätte
Summe der Arbeitslöhne alles Betriebsstätten

Begriff der Arbeitslöhne

(§ 31 GewStG)

Vergütungen gem. § 19 I Nr. 1 EStG
+ Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit
- Ausbildungsvergütungen
- einmalige Vergütungen (z.B. Tantiemen, Gratifikationen)
+ fiktiver Unternehmerlohn (soweit nicht bereits in o.g.
Positionen enthalten) i.H.v. 25.000 €
= Arbeitslohn (§ 31 GewStG)
Aufrunden auf volle 1.000 €

Organschaft

(Gesetzliche) Grundlagen:
§ 2 Abs. 2 GewStG
R 2.3 GewStR

Organträger / Gewerbebetrieb

Organgesellschaft
            =
Betriebsstätte des Organträgers

 

Ermittlung der GewSt-Rückstellung

(Gesetzliche) Grundlagen:
§ 4 Abs. 5b GewStG
§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB

Gewinn aus Gewerbebetrieb lt. EStG / KStG
+ GewSt-Aufwand für Zeiträume ab 2008
+ gewerbesteuerliche Nebenleistungen (§ 3 II AO)
= Gewerbeertrag (§ 7 I GewStG)
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
- Kürzungen (§ 9 GewStG)
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug (§ 10 GewStG)
- Verlustabzug (§ 10a GewStG)
= (vorl.) Gewerbeertrag
Abrunden auf volle 100 € (§ 11 I GewStG)
- Freibetrag (§ 11 I GewStG)
= (endgültiger) Gewerbeertrag
x Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 II GewStG)
= Gewerbesteuermessbetrag
x Hebesatz (§ 16 GewStG)
= Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für den VZ der Rst
= Gewerbesteuerrückstellung