ABU Recht

Allgemeinbildung

Allgemeinbildung


M. K.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen des schweizerischen Rechts für Berufslernende, insbesondere zu Rechtsquellen, Parteien und Rechtsregeln. Behandelt werden das ZGB mit Personen-, Familien- und Obligationenrecht sowie das OR mit Vertrags- und Haftungsfragen, inklusive Rechtsgrundsätze wie Treu und Glauben oder Beweislast. Praktische Anwendung findet der Stoff bei der Lösung von Rechtsfällen und der Unterscheidung zwischen zwingendem und dispositivem Recht.
Cartes-fiches
44
Utilisateurs
97
Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
23.09.2015 / 28.09.2026

Cartes-fiches

Rechtsgrundsätze

  • 1.- Rechtsgleichheit / BV 8 /,
  • 2.-Reihenfolge der Rechtsquellen / ZGB 1 /
  • ,3.-Richterliches Ermessen / ZGB ç /,
  • 4.-Treu und Glauben / ZGb 2.1, BV 9 /,
  • 5.- Rechtsmissbrauchsverbot / ZGB 2.2 /,
  • 6.- Beweislast / ZGB 8 /

Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung

Erhält jemand zu Unrecht das Geld, muss er das Geld zurückerstatten. / OR 62ff /

Die drei Enstehungsmöglichkeiten für eine Obligation

  • 1.-Vertrag / aktiv/,
  • 2.- Unerlubte Handlung / passiv /- jemandem einen Schaden zufügen: unabsichtlich oder absichtlich,
  • 3.- Ungerechtfertigte Bereicherung/ passiv /

Rechtslehre und Rechtssprechung

  • Rechtslehre von Rechtsgelehrten geäusserte Meinungen, die in der rechts.. Literatur anerkannt sind.
  • Rechtssprechung- wenn ein oberes Gericht ein Urteil fällt- die untergeordnete Gerichte übernehmen die Begründung des oberes Gerichts.

Handlungsunfähigkeit

fehlende Fähigkeit - Minderjährige. / ZGB 18 /

Volljährigkeit

am 18. Geburtstag. / ZGB 14 /

Reihenfolge der Rechtsquellen

  • 1.- zuerst das geschriebene Recht,
  • 2. - dann Gewohnheitsrecht,
  • 3.- das Gesetzt urteilt nach Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. / ZGB 1 /

Nicht zwingendes Recht

diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.

Obligation durch Vertrag

eine Partei verpflichtet sich zu ene Leistung / Lieferung /, die andere Partei verpflichtet sich zu Gegenleistung / Bezahlung /. / OR 1ff /

Treu und Glauben

Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich. / ZGB 2.1, BV 9 /

Lösen von Rechtsfällen

  • 1.- Sachverhalt feststellen / wer hat wann, was, wo, wie, warum getan?/,
  • 2.- Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen / welche abstrakte Regeln passt zum konkreten Sachverhalt? /,
  • 3.- Rechtsfolgen feststellen / welche Konsequenzen sieht die anwendbare Regel?/
  • 4.- Durchsetzung / was muss ich tun um mein Recht durchzusetzen?/

Regeln welche

  • nicht erzwingbare Regeln / von der Gesellschaft aufgestellt /- Brauch,Sitte- Moral
  • errzwingbare Regeln / von Staat erlassen/ - Rechts, Rechtsordnung

Étudier