Staatsziele


G. W.
Diese Lernkarten behandeln auf Berufsschulniveau die Grundlagen des öffentlichen Rechts, mit Fokus auf Grundrechte, Gesetze und deren Anwendung. Sie decken Themen wie Eigentum, Schutz der Wohnung, Handlungsfreiheit und die Rolle des Bundestags ab, einschließlich der Voraussetzungen für Eingriffe und Schranken. Ideal für Studierende und Berufstätige im Finanzsektor, die ein tieferes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und deren praktischen Implikationen benötigen.
Cartes-fiches
120
Utilisateurs
7
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
06.07.2015 / 11.05.2022

Cartes-fiches

Wie lange beträgt die Amtszeit des Bundespräsidenten und wie oft kann er gewählt werden?

5 Jahre

2x

Was sind Aufgaben des Bundespräsidenten?

- Einberufung des BT Art39(3)3
- Auflösung des BT Art 63(4), 68(1)1
- Ernennung des Bundeskanzlers Art 63(2),(4)2,3
- Ernennung/Entlassung bundesminister
- völkerrechtliche Vertretung des Bundes
- Ausfertigung von Gesetzen
- Begnadigungsrecht
- sonstige Ernennungen/Entlassungen

Wann endet die Amtszeit des bundespräsidenten?

-mit Rücktritt

- mit Ablauf seiner Amtszeit

- mit einer erfolgreichen Präsidentenanlage vor dem BVerfG Art 61

Wie erfolgt die Regierungsbildung?

1. BT wählt Bundeskanzler - Bpräs ernennt ihn Art 63

2. Ernennung der Bundesminister durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Kanzlers. Art 64(1)

Muss der Kanzler oder Miniser dem BT angehören?

nein

darf aber (Gewaltenverschränkung)

Ablauf Kanzlerwahl?

1. Nominierung des Kandidaten

2. Vorschlag durch BPräs Art 63(1)

3. Wahl des BKanz. 
 - erster Wahlgang absolute Mehrheit Art 63(2), 121
 - zweiter Wahlgang Art 63(3), 121  absolute Mehrheit
 - letzter Wahlgang: absolute Mehrheit --> Kanzler gewählt
                                einfache Mehrheit --> BPräs entscheidet ob Ernenung
 

 

 Kann der BPräs die Ernennung eines Ministers ablehnen?

Ja, wenn zB. Person nicht deutscher, nicht dem BT angehörig

nicht aber wg. politischen Gründen

Wann endet die Amtsdauer der Bundesregierung?

regulär: mit zusammentreten eines neuen Bundestages

vorzeitig:
- Rücktritt oder Tod des Bundeskanzlers
- konstruktiven Misstrauensvotums Art 67(1)
- Ablehnung der Vertrauensfrage Art 68(1)

Endet das Amt des BKanz somit auch aller Minster

Wie läuft das konstrruktive Misstrauensvotum Art 67 ab?

1. Aussprache Misstrauen durch Wahl eines Neuen Kanzlers
 - mit absoluter Mehrheit Art 67(1)1 Art 121

2. BT muss BPräs um Entlassung des alten Kanzlers ersuchen

Wann darf frühestens die Wahl eines neuen BKanzlers im Rahmen eines konstruktiven Misstrauensvotums erfolgen?

frühestens 48 Std nach Antragstellung

Ablauf Vertrauensfrage?

1. Abstimmung nach 48 Std Art 68(2) mit Absoluter Mehrheit Art 121
 - absol.Mehrheit erreicht --> Kanzler weiter im Amt

2. wenn nicht erreicht BPräs entscheidet ob Auflösung BT und Neuwahlen oder Nichtauflösung

Nach welchen Prinzipien erfolgt die Zusammenarbeit und Zuständigkeitsverteilung innerhalb der BReg?

1. Kanzlerprinzip Art 65 S.1 - Kanzler hat Richtlinienkompetenz

2. Resortprinzip Art 65 S.2  - Im Rahmen der Richtlinien des BKanz leiten BMin Ihre Geschäftsbereiche (Resorts) selbständig

3. Kollegialprinzip Art 65 S.3 - BReg entscheidet als Kollegium. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht 

 

Wie ist die Zusammensetzung des BVerfG? Wie werden die einzelnen Kammern genannt?

Was sind die jeweiligen Aufgaben?

1. Senat = Grundrechtesenat: 8 Richter - entscheidet in Normenkontrollverfahren und über Verfassungsbeschwerden

2. Senat = Staatrechtssenat: 8 Richter - entscheidet überwiegend Fragen der Staatsorganisation zB Parteiverbot.

Wie werden die Richter des BVerfG gewählt?

Welche Vorraussetzungen müssen die Richter erfüllen?

Wie lange beträgt die Amtszeit eine BVerfG-Richters?

hälftig BT und BR

1. 40.LJ vollendet
2. Befähigung zum Richteramt
3. dürfen nicht BT, BR, BReg, Landesorgan angehören

12 Jahre

Für was ist das BVerfG Zuständig?

1. Organstreitverfahren - Meinungsverschiedenheiten über verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten eines obersen bundesorgans Art 93(1)Nr.1

2. Abstrakte Normenkontrolle Art 93(1)Nr.2 - Überprüfung von Bundes-/Landesrecht auf Vereinbarkeit mit GG

3. Bund-Länder-Streitigkeit Art 93(1)Nr.3 

4. Verfassungsbeschwerde Art 93(1)Nr. 4a - Überprüfung von konkreten Akten öffentlicher Gewalt auf Grundrechtsverstöße

5. Konkrete Normenkontrolle Art 100(1) - Überprufung von Bundesrecht/Landesrecht auf Vereinbarkeit mit GG (konkretes anhängiges Gerichtsverfahren)

wer wird durch Grundrechte verpflichtet Art 1(3)

 

Gesetzgeber - darf keine Vorschriften erlassen die im Widerspruch zu Grundrechten stehen

Verwaltung - grundrechtskonforme auslegung und Anwendung - insb. Verhältnismäßigkeit

Rechtsprechung - grundrechtskonforme Auslegung und Anwendung

Was sind Grundrechtsträger?

Menschenrechte - stehen jedem zu

Bürgerrechte - stehen dt. staatsangehörigen zu (nur Deutsche)

Wann ist man Grundrechtsfähig?

1. natürliche Personen grdsl. von Geburt bis Tod

2. juristische Personen des Privatrechts - VSS Art 19(3)
 - auch Personenmehrheiten die zu eigener Willensbildung fähig sind
 - inländisch: jur.Person mit Sitz in EÜ-Mitgliedstaat
 - dem Wesen nach anwendbar: alle Grundrecht deren Ausübung kollektiv möglich

Wer ist nicht grundrechtsfähig?

Welche Ausnahmen gibt es?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Ausnahmen: wenn vom Staat unabhängig sind
- Rundfunkanstalten
- Universitäten
- Kirchen

Wie ist das Prüfschema einer Grundrechtsverletzung?

1. Schutzbereich
  a. pers. Schutzbereich
    - Grundrechtsträger
    - Grundrechtsfähigkei
  b. sachlicher Sutzbereich (aus Wortlaut des betroffenen Grundrechts).

2. Eingriff

3. Schranken (Rechtfertigung des Eingriffs)
  a. Grundrecht einschränkbar durch:
    -einfachen Gesetzesvorbehalt
    -qualifizierten Gesetzesvorbehalt
    -verfassungsimmanente Schranken
  b. bei Gesetzesvorbehalt
    - Eingriff durch Gesetz
    - Eingriff aufgrund Gesetz

4. Schranken-Schranken (Grenzen des Grundrechtseingriffs)
Beschränkungsmöglichkeit muss verfassungsgemäß sein:
  a. Eingriff durch Gesetz
    -formelle Verfassungsmäßigkeit
    -materielle Verfassungsmäßigkeit

  b. Eingriff durch sonstigen Hoheitsakt (aufgrund Gesetz)
    - Prüfung der formellen und matierielle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage der Hoheitsakts
    - Verhältnismäßigkeit des Eingriffakts

Was behinhaltet die materielle Verfassungsmäßigkeit bei Prüfung einer Grundrechtsverletzung?

- Art 19(1)1 Verbot des Einzelfallgesetzes

- Art 19(1)2 Zitiergebot

- Art 19(2) Wesensgehaltsgarantie

- Bestimmtheitsgebot

- Rückwirkungsverbot

- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wie sind Grundrechte durchsetzbar?

1. Verfassungsbeschwerde

2. Abstrakte Normenkontrolle (kein Prüfungsstroff)

3. Konkret Normenkontrolle

Voraussetzung Verfassungsbeschwerde?

Zulässigkeit:
1. Beschwerdeberechtigter: Grundrechtsfähig
2. Beschwerdegegenstand: Akt öffentlicher Gewalt (alle 3 Gewalten)
3. Beschwerdegrund: Behauptung einer Grundrechtsverletzung
4. Beschwer: - Selbst , Gegenwärtig , Unmittelbar
5. Rechtswegerschöpfung: alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft
6. Form: schriftlich
7. Frist: 1 Monat bzw. 1Jahr bei Gesetzen

Begründetheit:
Beschwerdeführer in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt.

Was versteht man unter konkreter Normenkontrolle?

Ein Gericht hält ein ein von ihm zu entscheidenden Rechtsstreit eine Norm für verfassungswidrig.
So kann es es dem BVerfG vorlegen.

Voraussetzungen für die konkrete Normenkontrolle?

Zulässigkeit
1. Vorlageberechtigt: Gericht
2. Vorlagegegenstand: nur formelle Gesetze
3. Form: schriftlich mit ausführlicher Begründung
4. Frist: keine Frist

Begründetheit:
begründet, wenn Norm nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Schutz der Menschenwürde Art 1

1. pers. Schutzbereich: - jeder Mensch

2. sachl. Schutzbereich: Verstoß liegt vor wenn Mensch zum bloßen Obj. staatl. Handelns herabgewürdigt wird

3. Schranken: nicht beschränkbar

Welches weitere Grundrecht hat das BVerfG aus Art 1(1) und Art 20(2) entwickelt?

Merkmale?

Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

1. pers. Schutzbereich: jeder Mensch

2. sachl. Schutzbereich:
 - physische Exstenz (Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Gesund)
 - Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen Leben

Was versteht man unter der Aussage "Primat der Selbstverantwortung" im Rahmen des menschenwürdigen Existenzminimums?

Gesetzgeber hat großen Gestaltungsspielraum.

zur Bemessung des Existenzminimums muss aber ein taugliches nachvollziehbares Verfahren wählen

Grundrecht allgemeine Handlungsfreiheit Art 2(1)

Merkmale

2. sachl. Schutzbereich: Freiheitsrecht - grds. Handlungsfreiheit - Beschränkung ist Ausnahme

3. Schranken: 
- alle verfassungsmäßigen rechtsnormen (materiell und formelle Gesetze)
- Sittengesetz

Art 2(1) ist ein Auffanggesetz. Was versteht man darunter?

ist erst zu prüfen wenn kein spezielles Grundrecht greift.

z.B. bei Ausländern , die sich nicht auf Bürgerrechte berufen können.

Grundrecht allgemeines Persönlichkeitsrecht Art2(1) iVm Art1(1)

Merkmale

entwickelt durch BVerfG - schützt Privatspäre des Einzelnen - schützt vor Gefährdungen durch die techn. Entwicklung.

1. pers. Schutzbereich: -nat.Pers. jeder Mensch

2. sachl. Schutzbereich:
- recht am eigenen bild
- recht am gesprochenen Wort
- imformationelle Selbstbestimmung (über verw. seiner pers Daten selbst bestimmen)
- privater Bereich
- gewährleistung Vertraulichkeit und integrität informatinstechn. Systeme

3. Schranken: 
- Verfassungsmäßige Ordnung

Grundrecht Schutz von Ehe und Familie Art 6

Merkmale?

 

1. pers. Schutzbereich: jede natürliche Person

2. sachl. Schutzbereich: 
- Ehe auch gleichgeschlechtliche
- Familie: mit oder ohne Kinder; egal ob nichteheliche Kinder oder Adoptivkinder
-Kindergrundrecht

3. Schranken: 
- nur verfassungsimmanente Schranken
- qualifizierter Gesetzvorbehalt Art6(3) bei Versagen der Eltern

Grundrecht Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13
 

Merkmale?

Schutz der räumlichen Privatsphäre. Gewährleistung individueller Lebensraum in dem man in Ruhe gelassen wird.

1. pers. Schutzbereich: jeder Eigentümer, Nutzungsberechtigter einer Wohnung; auch jur. Personen

2. sachl. Schutzbereich: Wohnungen, Mietwohnungen, Flächen Wohnmobile, Hausboote,...

3. Eingriff: wenn Staat körperlich o. unkörperlich eindringt (Mikrofon, Kamera,..) 
 - bei Einverständnis liegt kein Eingriff vor

3. Schranken: 
 - Durchsuchungen Art 13(2)
 - akustische Überwachung Art 13(3)
 - präventive Überwachung Art 13(4)
 - technische Überwachung Art 13(5)
 - andere Eingriffe Art 13(6) Auffangschranke (hohe Anforderungen)

Was fällt unter Durchsuchungen beim Grundrecht der unverletzlichkeit der Wohnung?

Was sind die Voraussetzungen?

Durchsuchungen sind: 
- Steufa
- Gewerbeaufsicht
NICHT
- Betriebsprüfung oder Nachschauen (lebensmittelbehörde)

Voraussetzungen: richterliche Anordnung o. Gefahr im Verzug

Wann nur ist die akustische Überwachung erlaubt?

- gesetzl. bestimmte besonders schwere Straftat
- keine andere Möglichkeit der Sachverhaltsaufklärung
- Anordnung durch 3 Richter
- Zeitliche Befristung

Was fällt unter die präventive Überwachung und was sind die Voraussetzungen?

akustische und optische Überwachungen

Voraussetzungen:

- dringende Gefahr für öffentliche Sicherheit  (Terrorismusbedrohung)

- richterliche Anordnung / Gefahr Im Verzug

Grundrecht Garantie des Eigentums und des Erbrechts Art 14

Merkmale?

1. pers. Schutzbereich: natürliche und juristische Personen

2. sachl. Schutzbereich: 
- Sacheigentum §903 BGB
- alle privatrechtlichn Vermögenswerte
- Nutzungsrechte (Mieter/Pächter)
- geistiges Eigentum (Urheberrecht)
- Öffentlich-rechtliche Rechtsstellungen z.B. Rentenansprüche
- Recht eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

3. Schranken:
-Inhalts- und Schrankenbestimmung Art 14(1)2
- Enteignung Art 14(3)

4. Schranken-Schranke:
Art 14(2)1 ist zu beachten - Spannungsverhältnis zw. Interessen des Eigentümer und Interessen der Allgemeinheit sind durch Abwägung in Ausgleich zu bringen. Verhältnismäßigkeit ist zu prüfen

 

Schütz Art 14 vor der Erhebung von Steuern?

Nein;

Ausnahmen:
- keine erdrosselnden Steuern
- Existenzminimum darf nicht besteuert werden
- Verbot der Übermaßbesteuerung

Was sind Beispiele für eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Art 14(1)2?

Voraussetzungen?

-Einschränkung des Kündigungsrechts für Vermieter
-Denkmalschutzrechtliche gebote
- baurechtliche Vorschriften
- Natur- und Umweltschutz

Voraussetzung: durch oder aufgrund eines Gesetzes (materielles  Gesetz genügt)
Gesetz muss verfassungsgemäß sein

Was sind Voraussetzungen für ein Enteignung Art 14(3)?

- durch und aufgrund Gesetz Art 14(3)2 (formelles Gesetz nötig)

- zum Wohl der Allgemeinheit Art 14(3)1

- Entschädigungsregelung im Gesetz Art 14(3)2

- Verhälnismäßigkeitsgrundsatz (Schranken-Schranke)

Étudier