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Venture Voom
Diese Lernkarten bieten eine grundlegende Einführung in das Insolvenzrecht, das sich mit der Situation von insolventen Unternehmen und deren Gläubigern beschäftigt. Sie behandeln die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren, die Rolle des Insolvenzverwalters und die verschiedenen Maßnahmen zur Verwertung und Sanierung des Vermögens. Besonders nützlich sind sie für Studierende und Berufseinsteiger in der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den rechtlichen Aspekten von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vertraut machen möchten.
Karten
28
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
27.03.2015 / 29.09.2016

Lernkarten

Was sind die Freien Berufe

Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler - meist in Kammern organisiert.

Welche Aufgaben hat der Insolvenverwalter

Insolvenzmasse in Besitz nehmen

Nicht zugehörige Teile aussondern

Verträge abwicklen (Sonderrechte)

Masse verwerten

Erlös an die Gläubiger verteilen

Haftung Kommanditist

Haftet in Höhe seiner Einlage

Haftung Komplementär

Unbeschränkte Haftung

Welche Auskunftspersonen spielem im Inso-Verfahren eine Rolle

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte

Aktuelle Gesellschafter

Extern: Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter

Hausbankmitarbeiter

Was sind Aufgaben des Insolvenzgerichts während eines Verfahrens?

Aufsicht über den Insolvenzverwalter (§58)

Einsetzung Gläubigerausschuss (§67)

Einberufung und Leitung Gläubigerversammlung

Entscheidung über Insolvenzplan

Anordnung & Aufhebung Eigenverwaltung

Entscheidung über Restschuldbefreieung

Masseverbindlichkeiten: Was gehört zur Masse dazu

Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Vergütung, Auslagen InsoVerw. und Gläubigerausschuss)

Ansprüche, die durch den Verwalter begründet werden

aus noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen (§103)

aus ungerechtfertigter Bereicherung

Sozialplanansprüche der Arbeitnehmer

Zinsen

Unterhaltsansprüche des Insolvenzschuldners & seiner Familie

Was ist das Ziel einer Insolvenz

Gesamtbereinigung aller Schulden durch gleichmässige Befriedigung aller persönlichen Gläubiger aus dem Vermögen des Insolventen Schuldners 

Wann ist man Insolvent? 

Bei Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Bei Überschuldung

Was ist Zahlungsunfähigkeit 

Rechnungen von Lieferanten oder Löhne der Arbeitnehmer nicht mehr fristgerecht oder gar nicht mehr bezahlt werden können.

Nach der Rechtsprechung gelten Zahlungsstockungen bis zu 3 Wochen und geringfügige Liquiditätslücken von weniger als 10 % noch nicht als hinreichend für eine Zahlungsunfähigkeit.

Was ist drohende Zahlungsunfähigkeit

wenn absehbar ist, dass Sie nicht in der Lage sein werden, Ihren Zahlungsverpflichtungen nackommen zu können, können sie selbst einen Insolvenzantrag (Eigenantrag) stellen.  

Ein Fremdantrag eines Gläubigers ist hier ausgeschlossen.

Was ist Überschuldung 

Bei Kapitalgesellschaften: Das Vermögen (Aktivseite der Bilanz) deckt die Verbindlichkeiten (Passivseite) nicht mehr. 

Bewertung aufgrund von Zerschlagungswerten -> wenn zu Unterdeckung führt -> Fortführungsprognose erstellen. 

Ziele des Inoslvenzverfahrens

1. Liquidation und Verteilung des Vermögens

2. Investive Verwertung: Sanierung des schuldnerischen Unternehmens und Erwirtschaftung von Gewinnen zur Forderungsberichtigung

3. Sanierende Liquidation: Unternehmensteile werden an Dritte übertagen und der Kaufpreis an die Gläubiger verteilt

Wer ist Insolvenzfähig

Alle juristischen Personen (z.b. Kapitalgesellschaften) 

Alle Personengeselschaften

Sondervermögen (Bundeseisebnahnvermögen)

Nicht Insolvenzfähig: Vermögen des Bundes und der Länder, der Kirchen (Autonomie), Rundfunkanstalten des öffentl. Rechts

Was sind Sicherungsmassnahmen gem §21 InsO

Ge- und Verbote gegenüber Gläubigergruppen

Versiegelung von Geschäftsräumen

Mitwirkung und Auskunftspflicht des Schuldners

Verfügungsverbot für Schuldner

Einsichtnahme in Bücher 

Untersagung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Schuldner (Eilantrag)

Grundbücher und Register einsehen

Bekanntmachung von Sicherungsmassnahmen

Erfassung und Inventarisierung des Vermögens

Kontaktaufnahme zu Kunden und Lieferanten (Situation erklären)

Betriebsversammlung, Betriebsrat einbinden

Beschreiben sie ein Insolvenzverfahren Stichwortartig

  1. Antrag (§13 InsO)
  2. Zuständigkeit (Amtsgericht §2,3 InsO) : SÖFI Sachliche (Was?), Örtliche (Wo?), Funktionelle (Wer?), Instantielle (Welche?)
  3. Insolvenzfähigkeit (Natürliche oder juristische Personen)
  4. Eröffnungsgründe
    1. Zahlungsunfähigkeit
    2. drohende Zahlungsunfähigkeit
    3. Überschuldung
  5. Kostendeckende Masse

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Antrag auf Eröffnung
Prüfung Massezulänglichkeit (-> Abweisung mangels Masse)
Eröffnungsbeschluss
 Bestellung InsoVerwalter
 Aufforderung zur Anmeldung der Forderungen
 Aufforderung nicht mehr zu leisten
Vermögensverwaltung (durch InsoV oder EigenV)
 Verwertung, Einziehung
Anmeldung der Forderungen
Prüfung
Befriedigung durch Insoplan oder Verteilung des Vermögens
Abschluss

Grafischen Überblick Insolvenzverfahren zeichnen

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Gründe für die Überschuldung von Verbrauchern

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Auf welchem Wege erfolgt der Zugriff auf das Vermögen des Insolvenzschuldners? 

Im Wege der Gesamtvollstreckung: Das Gesamte Schuldnervermögen unterliegt dem Zugriff zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger

Bedeutung des Tabellenauszuges einer festgestellten Forderung

Entspricht dem Vollstreckungstitel

Maßnahmen zur Schuldenreduzierung

  • Haushaltsbuchführung
  • Staatliche Leistungen ausschöpfen
  • Nebenjob
  • Trödelmarkt
  • Wertgegenstände verkaufen
  • Gästezimmer vermieten
  • Billiganbieter prüfen
  • Umschuldung
  • Befreiung von GEZ Gebühren
  • Finanzmittel aus Umfeld beschaffen

Was versteht man unter endogenen und exogenen Krisen eines Unternehmens

endogen: 

  • Managementfehler
  • Fehlkalkulationen
  • Qualitätsmängel
  • Falsche Finanzplanung
  • Unzureichende Vertriebsaktivitäten

exogen

  • politische Veränderungen
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Wechselkursschwankungen
  • Zinspolitik

Was ist der Zweck des Insolvenzverfahrens

  • Rechtsfrieden
  • Gleichbehandlungsgrunsatz
  • Ordnungsfunktion
  • Gläubigerautonomie
  • Snaierungsfunktion
  • Schulnderschutz
  • Restschuldbefreieung

Wie kann das Insolvenzverfahren beendet werden

  • Einstellung des Verfahrens auf Antrag (Bei Vollbefriedigung der Gläubiger)
  • Einstellung des Verfahrens mangels Masse
  • durch Beschluss (Zwangsvergleich)

Nenne Kreditsicherheiten

  • Bürgen (Akzessorität (Abhängigkeit) der Forderung (vom Kredit))
  • Eigentumsvorbehalt
  • Grundschuld (Nichtakzessorisch) [Gegenteil: Hypothek]
  • Sicherungsübereignung (929/930 BGB)

Welche Aspekte werden bei Sanierungsfähigkeit geprüft

  • Liquiditätslage
  • Nutzen & Erfolgspotential
  • Finanz & wirtschaftliche Situation eines Unternehmens

Welche Aspekte werden bei Sanierungswürdigkeit geprüft

  • Interessenlage der an der Sanierung beteiligten Personen
  • Ausserökonomische Faktoren
  • Nicht jedes Sanierungsfähige Unternehmen ist auch Sanierungswürdig

4 Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren

  1. Antrag auf Eröffnung
  2. Insolvenzfähigkeit des Schuldners
  3. Eröffnungsgrund
  4. ausreichende Masse

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