Immobilienfachwirt 2026
Lernen für den Immobilienfachwirt
Lernen für den Immobilienfachwirt
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Lernkarten
Sondereigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken dienen (z. B. Laden, Stellplatz).
Nur in Verbindung mit Sondereigentum möglich; Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus.
Die "Verfassung" der WEG, eingetragen im Grundbuch.
Den Ablauf der Eigentümerversammlung.
Das Kopfprinzip.
Eine Sammlung aller bisher gefassten Beschlüsse.
Ja, sie wirken als Inhalt des Sondereigentums.
Nur wenn sie von allen getroffen und im Grundbuch eingetragen sind.
Darstellung der Hausgeldvorschüsse des einzelnen Eigentümers.
Durch Beschluss des Wirtschaftsplans.
Eine finanzielle Reserve für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Das Guthaben oder die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung nach Verrechnung der Vorschüsse.
Ein Beschluss, der schriftlich (in Textform) gefasst wird.
Zum außerordentlichen Einsammeln von Geldern (z. B. bei Sanierungen).
1 Monat nach Beschlussverkündung.
Erst mit dem Urteil, das ihn für ungültig erklärt.
Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung oder Werkswohnung.
Das zuständige Amtsgericht.
Der Vermieter (Vorschusspflicht).
Schäden durch Dachziegel, defekte Treppen, ungenügende Beleuchtung.
Ab Bezugsfertigkeit.
Den Rohbau gegen Feuerschäden; oft in Gebäudeversicherung enthalten.
Unvorhergesehene Schäden (z. B. volle Baugrube) oder Diebstahl von Badeinrichtung.
Instandhaltung, Gebäudeautomation, Hausmeister-Service.
1. Bedarfsanalyse, 2. Planung, 3. Realisierung, 4. Inbetriebnahme, 5. Nutzung, 6. Verwertung .
8 % der Kosten sind jährlich auf die Mieter umlegbar.
3€/m² (Miete > 7€) oder 2€/m² (Miete < 7€) über 6 Jahre.
Nein, der Mieter kann nicht wegen wirtschaftlicher Härte widersprechen.
Nein, er kommt automatisch in Verzug, wenn er nicht termingerecht zahlt.
Beide Seiten können zurücktreten; Vermieter hat dann keinen Anspruch.
Bei Rückständen über 2 Monate.
Eine Fristsetzung oder Abmahnung.
Er hemmt die Verjährung.
2 Wochen.
Innerhalb von 6 Monaten.
Das Gericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
§ 3 WEG.
Mietabgänge/Gesamtbestand
Neuvermietungen/Mieterabgänge
Leerstand durch unzureichende Umfeldbedingungen oder Überangebot.