Umsatzsteuer
Juhu
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Lernkarten
Ein Hinweis auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (ohne ausgewiesene USt).
Der erste Abnehmer (der mittlere Unternehmer B).
Weil die Regelung (§ 25b UStG) explizit verlangt, dass der erste Lieferer oder der erste Abnehmer den Transport veranlasst.
Sie ist die bewegte Lieferung, steuerbar in Deutschland und als Ausfuhrlieferung steuerfrei.
Sie ist die unbewegte Lieferung, deren Ort im Bestimmungsland (USA) liegt.
Sie ist die unbewegte Lieferung, steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland, da sie der bewegten Lieferung vorangeht.
Sie ist die bewegte Lieferung, steuerbar in Deutschland und als Ausfuhrlieferung steuerfrei.
Unabhängig vom Transportveranlasser sind stets beide Lieferungen (L1 und L2) in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.
Der innergemeinschaftliche Erwerb gilt als besteuert.
Im § 25b UStG.