CYP BFE Kurs


S. B.
Flashcards
63
Students
2
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
28.01.2026 / 18.08.2026

Flashcards

Pflichten Aktie

  • Einzige Pflicht des Aktionärs: Aktie bezahlen

Dividendenarten

  • Bardividende: Mit Dividendencoupons den Betrag bar beziehen oder auf Konto gutschreiben. Unterlegen Verrechnungssteuer
  • Stockdividende: Ausschüttung in Aktien. Vorteil des Unternehmens: Liquiditätsschonung
  • Naturaldividende: Bsp: Bergbahnunternehmen: Ausschüttung in Tageskarten. Vorteil: Liquiditätsschonung

Rechte Aktie

  • Mitgliedschaftsrechte
    • GV Teilnahme
    • Stimm- und Wahlrecht
    • Informations- und Kontrollrecht
  • Vermögensrechte
    • Recht auf Gewinnanteil
      • Auf das einbezahlte Aktienkapital darf kein Zins gezahlt werden
      • Aktionär hat Recht an verhältnismässigen Anteil am Bilanzgewinn > Dividende
  • Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös

Definition Genossenschaftsanteile

  • Genossenschaftsanteile: Gewähren Mitgliedschafts- und Vermögensrechte an einem Unternehmen – sind keine Wertpapiere

Definition Genussscheine / Partizipationsscheine

  • Genussscheine / Partizipationsscheine: Ähnlich wie Aktien: Gleiche Vermögensrechte aber keine Mitgliedschaftsrechte
  • Partizipationsschein:
    • Ausgegeben um neues Kapital zu schaffen ohne die Machtverhältnisse zu verändern
    • Exklusiv in der Schweiz und heute sehr selten
  • Genussscheine
    • Keinen Nennwert.
    • Vermögensrecht
    • Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen

Definition Aktie

  • Anleger erhält Beteiligungsrechte. Wichtigstes Beteiligungspapier: Aktie
  • Als Aktionär ist man Mitinhaber (nicht Gläubiger)
  • Langfristig bieten Aktien höhere Rendite als Forderungspapiere. Höheres Risiko weil Kurse höheren Schwankungen unterliegen
  • Totalausfall bei Konkurs: Als Mitinhaber trägt man unternehmerisches Risiko mit

Definition Obligation

Obligation: Teil eines Forderungspapiers. Bsp: 10k über 12 Jahre mit 2.25% Zins. Straight Bond. Bei der Laufzeit / Rückzahlungsmodalitäten / Verzinsung gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten.

Definition Forderungspapier

  • Von Unternehmen / Öffentlicher Hand ausgegeben wenn Kredit benötigt. Meistens > 100 Mio. Anleger werden zu Gläubigern. Anspruch auf Zins und Rückzahlung
  • Sichere Anlagen
  • Fremdkapital à Unternehmen muss Zinsen/Tilgung in jedem Fall zahlen, auch wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird
  • Grösstes Risiko: Konkurs. Daher ist das Rating wichtig
  • Gängigste Forderungspapiere: Anleihensobligationen, Kassenobligationen, Pfandbriefe

Keine Verjährungsfrist

  • Keine Verjährung: Forderungen aus Schuldbriefen

Verjährungsfrist Verlustscheine aus Betreibung und Konkursverfahren

  • 20 Jahre: Verlustscheine aus Betreibung und Konkursverfahren

Verjährungsfrist Kapitalforderungen aus Forderungspapieren

  • 10 Jahre: Kapitalforderungen aus Forderungspapieren

Verjährungsfrist Zinsforderungen aus Forderungspapieren, Dividendenforderungen aus Beteiligungspapieren

  • 5 Jahre: Zinsforderungen aus Forderungspapieren, Dividendenforderungen aus Beteiligungspapieren

Verjährungsfrist Checkforderungen

  • 6 Monate: Checkforderungen nach Ablauf der Vorlagefrist

Allgemeine Verjährungsfrist

  • Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre (Gilt für alles wo es kein detaillierteres Recht gibt) Bsp: Obligationen

Definition Optionsrecht

  • Optionsrecht: Wahlrecht ob von einem bestimmten Recht Gebrauch gemacht werden soll

Definition Pfandredcht

  • Pfandrecht: Geldforderung und Sicherheit: Recht auf Auszahlung Geldsumme, falls nicht bezahlt wird Pfandrecht auf Grundstück (Schuldbrief, Pfandbrief)
    • Schuldbrief: Im Hypothekargeschäft: Sicherheit für Hypothekarkredite. Im Schuldbrief wird die Forderung der Kreditgeberin und das Pfandrecht am Grundstück verbrieft.

Definition Beteiligungsrecht

  • Beteiligungsrecht: Aktie, Partizipationsschein, Genussschein, Anteil an AG

Definition Forderungsrecht

  • Forderungsrecht: Geldforderung (Check, Obligation), Sachleistung (Herausgabe einer Schiffsladung)
    • Wertpapiere mit einer Forderung auf Geldleistung: Obligationen (Zins und Rückzahlung), Check
    • Wertpapiere mit einer Forderung auf Sachleistung: Teppichhändler, übergibt Teppiche dem Transport. Nur gegen Wertpapier kann Händler Auslieferung der Ware verlangen

Übertragung Orderpapier

  • Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
    • Übertragung des Rechts durch Indossament
      • Auf Rückseite des Wertpapiers Anweisung die Leistung an andere Person auszahlen
    • Blankoindossament: Unterschrift ohne neuen Namen auf Rückseite > gleich wie Inhaberpapier
    • Handel mit Orderpapieren: Aktionär füllt Übertragungsvollmacht aus: Ermächtigt Unternehmen, im Verkaufsfall stellvertretend für ihn die Überschreibung der Aktien auf neuen Eigentümer vorzunehmen
    • Übertragungsvollmacht oft in Depotvertrag mit Bank

Definition Orderpapiere

  • Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
    • Leicht handelbar und relativ sicher
    • Wie bei Namenpapier wird Name des ersten Berechtigten eingetragen
    • Zusätzliche Orderklausel: Bewirkt, dass Orderpapiere leichter übertragbar sind als Namenpapiere
      • Schuldner verspricht Leistung an den auf dem Wertpapier namentlich genannten Gläubiger oder
      • An die Person, an die zu leisten ihm der Gläubiger den Auftrag gibt

Definition Namenpapiere

  • Namenpapiere (Namenkassenobligation)
    • Name des ersten Berechtigten wird eingetragen
    • Schriftliche Zessionserklärung (Zession). Darin wird Rechte gegenüber Bank an neue Person übertragen
    • Kann mehrmals durch Zession weitergegeben werden
    • Kaum Risiko bei Papierverlust, dafür nur erschwert handelbar

Definition Inhaberpapiere

  • Inhaberpapiere (Obligation, Inhaberkassenobligation, Inhaberaktie, Inhaberschuldbrief)
    • Inhaber des Wertpapiers gilt automatisch als Berechtigter des Rechts
    • Übertragung: Blosse Übergabe, Risiko durch Verlust
    • Inhaberpapier erkennt man an Inhaberklausel
    • Kassenobligationen / Anleihensobligationen sind häufig Inhaberpapiere

Definition Wertpapier

  • Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien wird in einer handelbaren Sache (dem Wertpapier) verknüpft
    • Berechtigter/Käufer muss sein Recht (Zinszahlung / Rückzahlung) durch Urkunde geltend machen
    • Für Schuldner: Emittent: Er darf die geschuldete Leistung nur zahlen, wenn der Berechtigte die Urkunde vorweist
  • Wertpapier für Transparenz über die verbriefte Schuld
  • Ohne die Urkunde kann das Recht nicht eingefordert oder auf eine andere Person übertragen werden
  • Effekten: Wertpapiere in Vielfacher Ausführung (Aktien von Unternehmen)

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