1.4 GRUNDLAGEN FINANZGESCHÄFT (814-FIN)
CYP BFE Kurs
CYP BFE Kurs
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Cartes-fiches
Pflichten Aktie
- Einzige Pflicht des Aktionärs: Aktie bezahlen
Dividendenarten
- Bardividende: Mit Dividendencoupons den Betrag bar beziehen oder auf Konto gutschreiben. Unterlegen Verrechnungssteuer
- Stockdividende: Ausschüttung in Aktien. Vorteil des Unternehmens: Liquiditätsschonung
- Naturaldividende: Bsp: Bergbahnunternehmen: Ausschüttung in Tageskarten. Vorteil: Liquiditätsschonung
Rechte Aktie
- Mitgliedschaftsrechte
- GV Teilnahme
- Stimm- und Wahlrecht
- Informations- und Kontrollrecht
- Vermögensrechte
- Recht auf Gewinnanteil
- Auf das einbezahlte Aktienkapital darf kein Zins gezahlt werden
- Aktionär hat Recht an verhältnismässigen Anteil am Bilanzgewinn > Dividende
- Recht auf Gewinnanteil
- Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös
Definition Genossenschaftsanteile
- Genossenschaftsanteile: Gewähren Mitgliedschafts- und Vermögensrechte an einem Unternehmen – sind keine Wertpapiere
Definition Genussscheine / Partizipationsscheine
- Genussscheine / Partizipationsscheine: Ähnlich wie Aktien: Gleiche Vermögensrechte aber keine Mitgliedschaftsrechte
- Partizipationsschein:
- Ausgegeben um neues Kapital zu schaffen ohne die Machtverhältnisse zu verändern
- Exklusiv in der Schweiz und heute sehr selten
- Genussscheine
- Keinen Nennwert.
- Vermögensrecht
- Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen
Definition Aktie
- Anleger erhält Beteiligungsrechte. Wichtigstes Beteiligungspapier: Aktie
- Als Aktionär ist man Mitinhaber (nicht Gläubiger)
- Langfristig bieten Aktien höhere Rendite als Forderungspapiere. Höheres Risiko weil Kurse höheren Schwankungen unterliegen
- Totalausfall bei Konkurs: Als Mitinhaber trägt man unternehmerisches Risiko mit
Definition Obligation
Obligation: Teil eines Forderungspapiers. Bsp: 10k über 12 Jahre mit 2.25% Zins. Straight Bond. Bei der Laufzeit / Rückzahlungsmodalitäten / Verzinsung gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten.
Definition Forderungspapier
- Von Unternehmen / Öffentlicher Hand ausgegeben wenn Kredit benötigt. Meistens > 100 Mio. Anleger werden zu Gläubigern. Anspruch auf Zins und Rückzahlung
- Sichere Anlagen
- Fremdkapital à Unternehmen muss Zinsen/Tilgung in jedem Fall zahlen, auch wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird
- Grösstes Risiko: Konkurs. Daher ist das Rating wichtig
- Gängigste Forderungspapiere: Anleihensobligationen, Kassenobligationen, Pfandbriefe
Keine Verjährungsfrist
- Keine Verjährung: Forderungen aus Schuldbriefen
Verjährungsfrist Verlustscheine aus Betreibung und Konkursverfahren
- 20 Jahre: Verlustscheine aus Betreibung und Konkursverfahren
Verjährungsfrist Kapitalforderungen aus Forderungspapieren
- 10 Jahre: Kapitalforderungen aus Forderungspapieren
Verjährungsfrist Zinsforderungen aus Forderungspapieren, Dividendenforderungen aus Beteiligungspapieren
- 5 Jahre: Zinsforderungen aus Forderungspapieren, Dividendenforderungen aus Beteiligungspapieren
Verjährungsfrist Checkforderungen
- 6 Monate: Checkforderungen nach Ablauf der Vorlagefrist
Allgemeine Verjährungsfrist
- Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre (Gilt für alles wo es kein detaillierteres Recht gibt) Bsp: Obligationen
Definition Optionsrecht
- Optionsrecht: Wahlrecht ob von einem bestimmten Recht Gebrauch gemacht werden soll
Definition Pfandredcht
- Pfandrecht: Geldforderung und Sicherheit: Recht auf Auszahlung Geldsumme, falls nicht bezahlt wird Pfandrecht auf Grundstück (Schuldbrief, Pfandbrief)
- Schuldbrief: Im Hypothekargeschäft: Sicherheit für Hypothekarkredite. Im Schuldbrief wird die Forderung der Kreditgeberin und das Pfandrecht am Grundstück verbrieft.
Definition Beteiligungsrecht
- Beteiligungsrecht: Aktie, Partizipationsschein, Genussschein, Anteil an AG
Definition Forderungsrecht
- Forderungsrecht: Geldforderung (Check, Obligation), Sachleistung (Herausgabe einer Schiffsladung)
- Wertpapiere mit einer Forderung auf Geldleistung: Obligationen (Zins und Rückzahlung), Check
- Wertpapiere mit einer Forderung auf Sachleistung: Teppichhändler, übergibt Teppiche dem Transport. Nur gegen Wertpapier kann Händler Auslieferung der Ware verlangen
Übertragung Orderpapier
- Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
- Übertragung des Rechts durch Indossament
- Auf Rückseite des Wertpapiers Anweisung die Leistung an andere Person auszahlen
- Blankoindossament: Unterschrift ohne neuen Namen auf Rückseite > gleich wie Inhaberpapier
- Handel mit Orderpapieren: Aktionär füllt Übertragungsvollmacht aus: Ermächtigt Unternehmen, im Verkaufsfall stellvertretend für ihn die Überschreibung der Aktien auf neuen Eigentümer vorzunehmen
- Übertragungsvollmacht oft in Depotvertrag mit Bank
- Übertragung des Rechts durch Indossament
Definition Orderpapiere
- Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
- Leicht handelbar und relativ sicher
- Wie bei Namenpapier wird Name des ersten Berechtigten eingetragen
- Zusätzliche Orderklausel: Bewirkt, dass Orderpapiere leichter übertragbar sind als Namenpapiere
- Schuldner verspricht Leistung an den auf dem Wertpapier namentlich genannten Gläubiger oder
- An die Person, an die zu leisten ihm der Gläubiger den Auftrag gibt
Definition Namenpapiere
- Namenpapiere (Namenkassenobligation)
- Name des ersten Berechtigten wird eingetragen
- Schriftliche Zessionserklärung (Zession). Darin wird Rechte gegenüber Bank an neue Person übertragen
- Kann mehrmals durch Zession weitergegeben werden
- Kaum Risiko bei Papierverlust, dafür nur erschwert handelbar
Definition Inhaberpapiere
- Inhaberpapiere (Obligation, Inhaberkassenobligation, Inhaberaktie, Inhaberschuldbrief)
- Inhaber des Wertpapiers gilt automatisch als Berechtigter des Rechts
- Übertragung: Blosse Übergabe, Risiko durch Verlust
- Inhaberpapier erkennt man an Inhaberklausel
- Kassenobligationen / Anleihensobligationen sind häufig Inhaberpapiere
Definition Wertpapier
- Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien wird in einer handelbaren Sache (dem Wertpapier) verknüpft
- Berechtigter/Käufer muss sein Recht (Zinszahlung / Rückzahlung) durch Urkunde geltend machen
- Für Schuldner: Emittent: Er darf die geschuldete Leistung nur zahlen, wenn der Berechtigte die Urkunde vorweist
- Wertpapier für Transparenz über die verbriefte Schuld
- Ohne die Urkunde kann das Recht nicht eingefordert oder auf eine andere Person übertragen werden
- Effekten: Wertpapiere in Vielfacher Ausführung (Aktien von Unternehmen)