Kantonsfenster
Kontrollfragen zu Kantonsfenster
Kontrollfragen zu Kantonsfenster
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Flashcards
Kantonsfenster: Fälligkeit aperiodischer Steuern
Wie werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern eröffnet? Die Rechnung getrennt von der Veranlagung oder zusammen mit der Veranlagung
Die Veranlagung wird zusammen mit der Rechnung versendet und ist nach einer Zahlungsfrist von 30 Tagen fällig.
Kantonsfenster: Fälligkeit periodischer Steuern
Was bildet die Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen?
Dies ist abhängig vom Veranlagungsstand. Die Ratenrechnungen basieren entweder auf einer definitiven Veranlagungsverfügung (Schlussabrechnung) oder den aktuellsten vorliegenden Veranlagungszahlen (Steuerfaktoren vom Vorjahr)
Kantonsfenster: Fälligkeit periodischer Steuern
Wie werden die periodischen Steuern bezogen?
Mit 3 Ratenzahlungen, die 1. Rate (40%) am 20.05., die 2. Rate (30%) am 20.08. und die 3. Rate (30%) am 20.11.
Kantonsfenster: Fälligkeit aperiodischer Steuern
Was ist das besondere bei der Quellensteuer
Die Quellensteuer kennt 2 Fälligkeiten. Die 1. Fälligkeit tritt ein, wenn dem Erwerbseinkommen die geschuldete Quellensteuer in Abzug gebracht wird. Die 2. Fälligkeit tritt bei Rechnungsstellung an den SSL ein.
Kantonsfenster: Fälligkeit aperiodischer Steuern
Was ist das Spezielle bei den Grundstückgewinnsteuern?
Bei der Grundstückgewinnsteuer wird die Veranlagung und die Rechnungsstellung separat versendet. Die Grundstückgewinnsteuer kann entweder mit einer provisorisch Abrechnung oder definitven Veranlagung eröffnet werden. Die Zahlungsfrist läuft jedoch erst 30 Tage ab der Rechnungsstellung.
Kantonsfenster: Fälligkeit aperiodischer Steuern
Welche Unterschiede gibt es bei der Fälligkeit von aperiodischen Steuern?
Zusammengefasst sind die aperiodischen Steuern immer 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Kantonsfenster: Fälligkeit aperiodischer Steuern
Nenne 5 aperiodische Steuern
- Sonderveranlagung
- Grundstückgewinnsteuern
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Nachsteuern
- Bussen und Gebühren
Kantonsfenster: Steuerlass
Was sind mögliche Gründe für die Genehmigung eines Erlassgesuches?
- wenn eine finanzielle Not dauerhaft ist und nicht nur vorübergehend
- wenn bei Reduzierung der Lebenshaltungskosten auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum die Steuerschuld nicht vollumfänglich bezahlt werden kann
- wenn für die Bezahlung der Steuerschuld das Vermögen (insbesondere, wenn es sich dabei um einen unentbehrlichen Bestandteil der Altersvorsorge handelt) einer STPP angegriffen werden muss
- bei einer Notlage durch ausserordentliche Unterhaltsleistungen, hohe Krankheits- und Pflegekosten
Kantonsfenster: Steuerlass
Wenn ein Erlassgesuch genehmigt wird, was passiert mit den aufgelaufenen Verzugszinsen?
Diese werden ebenfalls erlassen
Kantonsfenster: Steuerlass
Wenn ein Erlassgesuch abgelehnt wird, werden dann wenigstens die Verzugszinsen erlassen?
Dies kann in einigen Fällen der Fall sein. Wenn die Zahlung der Steuerschuld innerhalb einer gesetzten Frist erfolgt, kann auf die Einforderung der Verzugszinsen verzichtet werden.
Kantonsfenster: Steuerlass
Bei welcher Stelle kann ein auf eine Abweisung eines Steuererlassgesuches angefochten werden?
Es kann Rekurs bei der Steuerrekurskommission eingereicht werden.
Kantonsfenster: Steuerlass
Was kostet ein Steuererlassgesuch?
Ein Steuererlassgesuch ist grundsätzlich kostenlos. Die Kosten für ein Erlassgesuch können ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn das Gesuch offensichtlich unbegründet eingereicht worden ist.
Kantonsfenster: Steuerlass
Wird bei einer Genehmigung eines Steuererlassgesuches immer der gesamte Betrag erlassen?
Nein, das Gesuch kann auch nur für einen Teil der Steuerschulden erlassen werden.
Kantonsfenster: Steuerlass
Wer entscheidet über ein Erlassgesuch betreffend Gemeindesteuern?
Die zuständige Gemeinde oder bei Kompentenzübergabe an den Kanton, die Kantonale Steuerverwaltung
Kantonsfenster: Steuerlass
Wer entscheidet über ein Erlassgesuch?
- Bei einer Kantonssteuerschuld über CHF 50'000 -> Regierungsrat
- Bei den übrigen Erlassgesuchen -> die kantonale Steuerverwaltung (die Finanzdirektion hat auch die Möglichkeit, diese Kompetenz an eine Gemeinde weiterzugeben) Ausnahme: Wenn der Anteil am dem Steuerschulden mehr als CHF 20'000 Gemeindesteuern betrifft, muss auch die Gemeinde für den Entscheid hinzugezogen werden
Kantonsfenster: Steuerlass
Was ist der Gegenstand eines Steuererlassgesuches?
die rechtskräftig veranlagte Steuerschuld, Zinsen, Gebühren oder Bussen
Kantonsfenster: Grundstückgewinnsteuer
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