Steuerrecht Sanierungen
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Cartes-fiches
Emissionsabgaben bei einer Sanierungsfusion
Tochterabsorption:
- keine EA, eine Kapitalerhöhung bei der Mutter bis zur Höhe des Grundkapitals der übertragenden Tochter ist von der EA ausgenommen
Schwesterfusion:
- keine
Verrechnungssteuer bei einer Sanierungsfusion
Tochterabsorption
- Bei einer Umstrukturierung nach ARt. 61 Abs. 1 DBG
- VST geschuldet wenn übr. Reserven untergehen -> wenn der Buchwert der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft höher ist als das nom AK und KER der Tochtergesellschaft
- Bei einer Tochterabsorpion fallen ansonsten keine VST an.
Schwestersanierungsfusion:
- Unterscheidung ob die gesunde Schwester die sanierungsbedürftige übernimmt oder umgekehrt
- Gesund übernimmt: VST auf untergehenden Res. (ohne KER) wird erhoben, Meldung möglich
- Sanierungsbedürftige übernimmt:
- Ohne Kapitalerhöhung: übersteigt VV das nom AK und KER: keine VST
- Mit Kapitalerhöhung höhe Nettosubstanzwert: keine VST
- Mit kapitalerhöhung in der Höhe des nom. Grundkap. der sanierungsbedürftige Gesellschaft: in der Höhe des bestehenden VV liegt eine verd. Gewinnausschüttung an den Anteilsinhaber vor.
Was ist die Nettosubstanzwert einer Gesellschaft?
Nominales Grundkapital + KER - Verlustvortrag (wenn keine st. Reserven vorh.)
Steuerfolgen einer Sanierungsfusion bei den Anteilsinhaber?
PV:
- Tochterabsorption keine Steuerfolgen
- Schwesterfusion: nur Einkommenssteuerfolgen wenn übr. Reserven (kein KER) vernichtet werden.
EA: Keine
Vst: nur wenn übr. Reserven vernichtet werden
GV:
- Tochterabsorption: Keine
- Schwesterfusion: keinen Bet. Ertrag, wiedereingebr. Abschr. sind vollumfänglich steuerbar
EA: nicht betroffen
VST: allenfalls falls übr. Res. vernichtet, Meldeverfahren möglich
Unter welchen Voraussetungen kann eine Sanierung bei Personengesellschaften vorliegen?
- Es muss eine Unterbilanz vorliegen
- in der Verlustverrechnungsperiode muss eine selbst. Erwerbstätigkeit vorliegen
- Der Verlust muss aus der selbst. Erwerbstätigkeit stammen
- Der Verlust konnte noch nicht mit steuerbarem Einkommen verrechnet werden
- Es müssen Sanierungsleistungen Dritter vorliegen
Steuerfolgen Forderungsverzicht beim selbst. Erwerbender durch unabhängigen Dritten oder Nahestehender wobei der Drittvergleich standhält?
Echten Sanierungsertrag, unterliegt Einkommenssteuer, Verlustverrechnung unbeschränkt.
Steuerfolgen Forderungsverzicht beim selbst. Erwerbender durch Nahestehenden
Erfolgsneutraler Vorgang, Sanierungsertrag ist unecht, Verlustverrechnung wird nicht verlängert. Eine Schenkung an den Selbst. Erwerbender
Steuerfolgen Forderungsverzicht an einen Selbst. Erwerbender auf Stufe Gläubiger
Nicht Nahestehend/dem Drittvergleich standhält: Nicht abziehbaren privaten Kapitalverlust
Nahestehenden: Schenkung
Welche Steuerfolgen hat eine Sanierungsfusion bei den Aktionären wenn ein Teil der die gesamten ausschüttbaren Reserven durch die Fusion untergehen bezüglich Gewinn/Einkommenssteuern?
Bei Aktionären die die qualifizierte Anteile im PV halten werden diese im Verhältnis realisiert. Diese werden Teilbesteuert gemäss Art. 20 abs. 1bis DBG.
Die Anteile die sich im GV befinden sind ebenfalls Ertrag aber die modifizierte Dreieckstheoriewird angewendet, solange die Summe der Einkommens- und Steuerwerten unverändert bleiben.
Welche Steuerfolgen hat eine Sanierungsfusion bei den Aktionären wenn ein Teil der die gesamten ausschüttbaren Reserven durch die Fusion untergehen in Bezug auf Verr. Steuer?
Die Untergang der Reserven stellt eine GwLgemäss VStG Art. Abs. 1 dar. Leistungsempfänger sind die Aktionäre die an der Firma beteiligt sind bei denen die Reserven untergegangen sind. Eine AG kann als Mutter das Meldeverfahren geltend machen.
Lösen Wiedererhöhung des AK, Forderungsverzichte Beteiligte sowie Zuschüsse durch Beteiligte grundsätzlich EA aus?
Nicht mehr aufgrund Art. 6 Abs. 1k, falls die gesamten leistangen den Betrag von 10 Mio nicht übersteigen. Ausgenommen sind Zuschüsse die HR keine Verluste beseitigen
Fusion Schwestergesellschaften. Sind die untergehenden Reserven Steuerverwaltung? Falls ja bei wem? Mutter oder einer der Töchter? Welche Steuer?
Untergehende Reserven ist eine GwL für die Anteilsinhaber. Bei GV/JP deshalb VSt. Art. 5 Abs. 1a nicht zur Anwendung. Meldeverfahren möglich, sofern Voraussetzungen erfüllt gem. VStV 24 Abs. 1c