OR 530

ObligationenrechtBundesgesetz Art 530 Die einfache Gesellschaft1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.2 Sie ist eine einfache Gesellschaft im Sinne dieses Titels, sofern dabei nicht die Voraussetzungen einer andern durch das Gesetz geordneten Gesellschaft zutreffen.

ObligationenrechtBundesgesetz Art 530 Die einfache Gesellschaft1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.2 Sie ist eine einfache Gesellschaft im Sinne dieses Titels, sofern dabei nicht die Voraussetzungen einer andern durch das Gesetz geordneten Gesellschaft zutreffen.


V. K.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Schweizer Finanzrecht und Steuersystem auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie die Besteuerung von Einkommen und Vermögen, die Rolle von Aktiengesellschaften (AG) und Stiftungen, sowie spezifische Steuerarten wie die Mehrwertsteuer (MWST) und die direkte Bundessteuer. Besonders relevant sind die Erläuterungen zu Begriffen wie Repartitionswert, Kollisionsnormen und das Imparitätsprinzip, die für Studierende der Finanzwissenschaft und Steuerberater von großer Bedeutung sind. Die Karteikarten helfen, komplexe steuerliche Regelungen und rechtliche Grundlagen zu verstehen und anzuwenden.
Cartes-fiches
109
Utilisateurs
1
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
18.05.2024 / 19.11.2025

Cartes-fiches

Was ist ein Wertpapier

Aktie,  welche Rechte & Pflichten eng mit Urkunde verknüpft, dass sie ohne Urkunde weder geltend noch übertragen werden können

Merkmale Aktien (3, nebst Inhaber-, Namens- &Rekaatkien)?

  1. Stammaktien
  2. Stimmrechtsaktien
  3. Vorzugsakien: z.B.: (a), höhere Dividende, (b) Beteiligung am Liquidationserlös (c) günstigeres Bezugsrecht neuer Aktien

Welche (je 3) Aktien unterscheidet man nach dem Kriterium der

  1. Übertragungsart
  2. Rechtsstellung des Aktionärs

1. Kriterium Übertragungsart: 

  • Namensaktien: auf Name des Erwerbers. Übertragung durch Indossament im Aktienbucheintrag
  • Inhaberaktien: lauten auf Inhaber, Übertragung erfolgt rein auf Übergane des Papiers.
  • Vinkulierte Namensaktien: vinkulierte (geregelte) Aktien können statutarisch von Bedingungen abhängig gemacht werden (nur begrenzt zulässig bei kotierten Aktien).
  1. Kriterium Rechtsstellung 

Welche folgende Aussagen sind richtig?

Unterschied Partizipationsschein vs Genussschein?

Unterschied im Unternehmenspolituschen Zweck:

Partizipationsscheine haben immer einen Nennwert zur Kapitalbeschaffung der AG(ohne Stimmrecht), Genussscheine nie einen Nennwert, nur andere Belohnungen.

Was ist Kaduzierung

Ausschluss der gesellschaft eines Aktionärs durch VR wegen nicht-nachkommens der lieberierungspflicht.

Bedeutung Über-pari & Agio?

Bei der Über-pari-Emission entspricht der Emissionspreis der Aktie mehr als 100% des Nennwerts der Aktie, diesen Aufschlag nennt man Agio. Aktien werden meist mit einem Agio, Obligationen dagegen of Unter pari emittiert.

Vorschriften zum Schutz des Aktienkapitals

  1. Gesetzl.Reserven: mind. 5% des jährl.Gewinns als Reserve, bis mind 20% Aktienkapital erreicht. Zusätzlich das Agio aus Über-pari Emissionen. Ist allg.Reserve kleiner als 50%des Aktienkapital, darf sie nur zur Deckung von Schutzmassnahmen in schlechten Zeiten, Arbeitsplatzerhaltung verwende werden. Freiwillige Reserven mögl.durch Statutenbeschrieb, GV-Beschluss oder VR
  2. In AG: keine Gewinnausschüttung, wenn AK nicht voll gedeckt, bei Unterdeckung ausserordentliche GV. "Überschuldung", wenn Fremdkapital nicht mehr durch Aktiven gedeckt ist, dann Konkurs.
  3. Bei Gründung: vole Deckung AK & Sperrkontoeinzahlung
  4. Buchführungs-&Bewertungsvorschriften (OR 957

Was ist eine Unterbilanz?

Wenn Aktienkapital & gesetzl.Reserve nicht mehr durch mind 50% durch Aktiven gedeckt sind. 

(Konkurs= wenn Aktiven nicht mehr den Wert des Fremdkapitls abdecken.)

Was ist ein Kollokationsplan?

Zahlungsplan durch Konkurs AG, wodurch Gläubiger soweit wie möglich ausbezahlt werden.

Mögl.Gründe Auflösung AG (5)

  1. GVbeschluss
  2. Richterl.Urteil
  3. Konkurs
  4. Gesetzl.Auflösungstatbestände
  5. Erfüllung Statuteneintrag / -zweck

Schritte Liquidationsverfahren? (3)

  1. Handelregister "AG in Liquidation"
  2. Eigentl.Liquidation, d.h.Liquidationsbilanz mit Veräusserungswerten & Schuldenruf an Gäubiger, Abschluss laufender Geschäfte.
  3. Löschung HRG-Eintrag

Entstehung AG, vorgeschriebene Gründung?

  1. Statutenerstellung
  2. Einbringung und Liberierung Kapital
  3. Gründungsurkunde
  4. Handelsregistereintrag

Beendigung AG 3 Möglichkeiten)

  1. Zweckerfüllung gemäss Statuten
  2. Konkurs
  3. Auflösung durch GVbeschluss

Wie muss Gewinn in AG eingeteilt werden (mind 3 Requirements)?

  1. 5% des Gewinns an Reserve
  2. Dividende in % des Aktiennennwerts an Aktionäre, nach GVentscheid
  3. Tantieme an VR (von Ausschüttung 10% Reserve abzuzwacken)

 

Beschlüsse in AG, wer, wie, was?

GV als direltes Organ,  erlässt Statuten und wählt VR & Revisionsstelle, beschliesst Jahresrechnung.

Schritte Gründung GmbH (4)?

  1. Statuten erstellen
  2. Stammkapital beschaffen
  3. Gründungsversammlung
  4. Handelsregistereintrag

GmbH Auflõsung warum und wie? (3)

  1. Gesetzl. Grund (Konkurs)
  2. Gesellschafterbeschluss
  3. Statutenvorgabe

GmbH Gesellschafterwechsel. Konditionen? 

  1. Gemäss Statuten
  2. Mit Zustimmung 2/3 dr Mitgesellschafter & der absolutem Mehrheit des Stammkapital

Organe GmbH? (3)

  1. Gesellschafterversammlung (für Statutenbestimmung)
  2. Geschäftsführung
  3. Revisionsstelle (ab 10 Vollzeitstellen können Gesellschafter darauf verzichten

GmbH: Rechte der Gesellschafter (2 Haupt, 1x4 & 1x3)?

  1. Vermögensrechte
  • Gewinnanteil
  • Bezugsrecht Anteile durch Kapitalerhöhung der Stammanteile
  • Liquidationserlös
  1. Mitgliedschafts-&Kontrollrechte
  • Stimmrecht
  • Geschäftsführung
  • Kontrollrecht
  • Austrittsrecht bei wichtigen Gründen

GmbH: Pflichten der Gesellschafter?

  1. Obligatorisch
  • Liberierung
  • Konkurrenzverbot Geschäftsführer
  1. Statutorisch (wenn vorgesehen)
  • Nachschuss 
  • Nebenleistungen
  • Konkurrenzverbot kann aif alle Gesellschafter erweitert werden

Was ist ein Genossenschaftsverband?

Zusammenschluss  mehrerer Genossenschaften zu einer.

Genossenschaft: wie wird abgestimmt in Generalversammlung?

  • Kopfstimmrecht per absolutes mehr (>50%), 
  • für Auflösungsbescheid, Fusion & Statutenänderung qualifiziertes mehr (2/3)
  • Für Einführung oder erhõhte Mitgliederhaftung sogar 3/4 der Stimmen (OR889)
  • Ab 300 Mitgliedern: Urabstimmung oder Deligiertenversammlung.

Organe Genossenschaft (3)?

  1. Generalversammlung
  2. Verwaltung
  3. Revisionsstelle

Schritte Errichten Stiftung (ZGB80-82), (4)?

  1. Vermögenswidmung
  2. Aufgabe, Zweck und Zielbestimmung
  3. Durch Notar öffentlich beurkundete Stiftungsurkunde (inkl. Tätigkeit, Zweck, Sitz, Träger, Aufgaben, Kapital,  Verwaltung / Stiftungsrat, Unterschriftenberechtigte, Aufsichtsbehörde, Aufhebung) oder Testament
  4. Handelsregistereintrag, dadurch Erlangen Rechtspersönlichkeit.

Aufsicht in Stiftung, wer? 

Gemeinde, Bund oder Kanton haben Recht zur Überwachung zur Einhaltung Stiftungszweck. Falls geändert, dann haben Behörden Erlaubnis zur Änderung des Zwecks. 

Welche Stiftungsformen gibts? (3)

  1. Personalfürsoge
  2. Unselbstständig
  3. Öffentl.rechtliche

Stiftung: Definition

Zu einem gewissen Zweck gestiftetes Vermögen

Stiftungsurkunde Merkmale

Regelung für 

  1. Organisation, 
  2. Zweck & 
  3. Aufbau

Was ist eine unselbstständig Stiftung?

Eine Stiftung wird als unselbstständig bezeichnet, wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist. Im Rechtssinn ist sie gar keine Stiftung. Unselbstständige Stiftungen werden häufig in Form einer Zustiftung errichtet, meist wenn das zur Verfügung stehende Vermögen zu klein ist, um eine eigene Stiftung zu gründen.

Schutzvorschriften Personalfürsorgestiftungen?

  1. Aufsicht: durch kantonale Aufsichtsämter. Einträge ins Handelsregister UND  CH Register für berufliche Vorsorge
  2. Begünstigte: tod (hinterbliebene), invalidität oder pensionierung, Recht begünstigte: mitarbeiter
  3. Organisation:  gewählte Kontrollstelle für Jahresrechnung, Vermõgenslage, Geschäftsführung & Einklang mitBVG-Vorschriften

Wie entsteht Stiftung?

  1. Vermögen gewidmet zu bestimmten Zweck
  2. Durch Notar öffentlich beurkundete Stiftungsurkunde (mit Zweck, Aufbau & Organisation)
  3. Eintrag im Handelsregister

Eingriffsmöglichkeiten Gemeinswesen gegenūber Stiftungen?

  1. Aufsichtspflicht
  2. Ergänzungspflicht
  3. Umwandlungsrecht bei wochtige Gründen

Liste der Rechtsformen von Firmen (7)

  1. Einzelunternehmen
  2. Kollektivges.
  3. Kommanditges.
  4. GmbH
  5. AG
  6. Verein
  7. Genossenschaft

Inhalt des Handelsregistereintrags

  1. Rechtsform Firma
  2. Firma, Zweck und Sitz
  3. Haftungsverhältnisse: Gesellschafter, bei AG: Anzahl, Nennwert & Art der Aktien, Genussscheine, ob Konkurs...
  4. Vertretung: Vollmachten AG: VR, Direktoren, Prokuristen, GmbH: Gesellschafter, Direktoren, Prokuristen
  5. Weitere (für AG & GmbH): Revisionsstelle (Name Revisoren, Firma, Sitz). Art für Infos an Gesellschafter

Unterschied konstitutiver bzw. deklaratorischer Handelsregistereintrag?

Konstitutiver Eintrag : Unternehmen, die erst mit Handelsregistereintrag entstehen

Deklaratorischer Eintrag: Unternehmen entsteht auch ohne Eintrag.

 

 

 

Inhalt HR-Eintrag, nenne Unterschiede bei versch. Gesellschaften, z.B. Ersonenges., AG, ...

  1. Rechtsform
  2. Firma, Sitz & Zweck
  3. Haftungsverhältnisse: Personengesellschaften: Nennung Gesellschafter (inkl.Komanditsumme), AG: Nennwertanzahl, Anzahl, Art der Aktien & Partizipationsscheine, Umfang Liberierung, Übertragbarkeit. Evtl.ob in Konkurs/Liquidation.
  4. Vertretungsverhältnisse: AG: VR, Direktoren, Prokuristen, Personenges.: Vertretung, Direktoren, Prokuristen, Einzelvolmacht, Kollektivvollmacht, beschrãnkte Vollmacht. 
  5. Weitere für AG & GmbH: Revisionsstelle (deren Mane, Sitz & Firma), Art & Weise zur Gesellschafterinformation

Definition: Prokurist

Angestellter bzw. Angestellte mit einer handelsrechtlichen Vollmacht, bestimmte Geschäfte für seinen/ihren Betrieb selbstständig durchzuführen

 

 

 

ppa = ?

= per procuram

= Prokurist, stellvertretend im Namen der Firma

Étudier