Vermögen schriftlich


L. M.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über die Vermögensverwaltung und Finanzberatung, insbesondere für den IAF 2023. Sie decken Themen wie Aktien, Fonds, Optionen, Obligationen und verschiedene Anlagestrategien ab, einschließlich Hedge-Fonds und strukturierter Produkte. Die Karteikarten behandeln auch steuerliche Aspekte wie Vermögenssteuern, Einkommenssteuern und Verrechnungssteuern, sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Marktanalysen. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Finanzberater, Vermögensverwalter und Anleger, die ihr Wissen über Finanzinstrumente, Steuern und Anlagestrategien vertiefen möchten.
Karten
214
Lernende
10
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.09.2023 / 15.03.2026

Lernkarten

Verrechnungssteuer bei Erträgen aus Obligationen,
Serienschuldbriefen und –gülten sowie Schuldbuchguthaben

Leistung aus Schuldverhältnis - Verrechnugngssteuer (ausser Rückzahlung Schuld)

Zinszahlungen aus normalen Darlehen und Krediten von der Verrechnungssteuer ausgenommen

Verrechungssteuern auf Agio oder Disagio bei Obligationen

Verrechnungssteuer - alle Erträge aus Obligationen, die vom Schuldner geleistet werden

Verrechnungssteuer bei Erträgen aus Aktien, Stammanteilen,
Genossenschaftsanteilen, Partizipations- und Genusscheinen 

• Dividendenzahlungen
• Bonuszahlungen
• Ausrichtung von Gratisaktien oder –partizipationsscheinen
• Gratisnennwerterhöhung (Erhöhung des Nominals aus Reserven; also ohne zusätzliche Einlagen durch
die Anteilsinhaber)
• Auszahlung von Liquidationsüberschüssen (falls es sich nicht um frühere Einlagen in die Reserven
handelte)

Verrechnungssteuerfolgen bei Gesellschaftsliquidation und Mantelhandel

Liq. Gesellschaft: Diff. Rückzahlung Nominal und effektiver Liq.erlös: Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus
Anlagefondsanteilscheinen oder einem ähnlichen Vermögen

Verrechnungssteuer - Rückforderung bei thes. Fonds

Fristen und Durchführung der Rückerstattung der
Verrechnungssteuer

- innerhalb 3 Jahren zurückfordern

- Antrag Rückforderung bei jur. Personen frühestens nach einem Jahr

Besteuerung Anlagefonds

• Auf ausgeschütteten Erträgen (Dividenden) ist der Privatanleger einkommenssteuerpflichtig. Der Wert der
Fondsanteile unterliegen der Vermögenssteuern
• Die Ausschüttungen von CH-SICAF sind verrechnungssteuerpflichtig
• Bei Verkäufen von SICAF-Anteilscheinen können steuerfreie Kapitalgewinne realisiert werden
• Bei Rückgaben an die Fondsleitung ist die Differenz zwischen Rückzahlungskurs und Nennwert
einkommenssteuerpflichtig (Nennwertprinzip).

Steuerarten Anlagefonds

• Gewinn- und Kapitalsteuern bei der Fondsleitung
• Einkommens- und Vermögenssteuern bei den Anlegern
• Verrechnungssteuern
• Stempelabgaben durch Börsenhandel

Ziele FIDLEG und FINIG

- Aufsicht Anlegerschutz

- Vereinheitlichung Regeln Finanzdienstleistungen und Angebot Finanzinstrumente

- Harmonisierung EU Recht

Wer untersteht: Beaufsichtigung FINMAG

- Bank

- Privatvers.

- unabhängige Vermögensverwalter

wer untersteht: FIDLEG

- Bank

- Privatvers.

- unabhängige Vermögensverwalter

- weitere unabhängige Finanzdienstleister

wer untersteht: FINIG

unabhängige Vermögensverwalter

wer untersteht: Kundenberaterregister

weitere unabhängige Finanzdienstleister

Frist Registrierung Kundenberater

6 Monate nach Erstzulassung eines solchen Registers durch FINMA

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