VBV AHV/ IV und EL im Überblick
VBV schriftliche Vorbereitung
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Lernkarten
Unterschied Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit= Wegen eines Gesundheitsschaden kann die betroffene Person im bisherigen Beruf oder im bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr arbeiten.
Erwerbsunfähigkeit= Wegen eines Gesundheitsschaden kann die betroffene Person keine weitere Tätigkeit ausführen.
Welche Voraussetzungen müssen in der Wartefrist (von einem Jahr) bei der IV erfüllt werden?
- ohne Unterbruch zu mindestens 40% arbeitsunfähig sein während der Frist und nach der Frist eine Erwerbsunfähgkeit von mind. 40% aufweisen
In welchen Fällen endet die IV Rente? (3)
- Tod
- Ablösung AHV-Rente bei Erreichen des Rentenalters oder
- Wegfall der Behinderung
Wie sieht der Invaliditätsgrad aus und deren Rente?
0- 39% = Keine Rente
40-49%= 1/4 Rente
50-59% = 1/2 Rente
60-69%= 3/4 Rente
70%-100% = Ganze Rente
Was braucht man für die Berrechnung der IV Rente?
- massgebendes Jahreseinkommen (inkl. Aufwertungsfaktor und Erziehungsgutschriften/Betreuungsgutschriften)
- Beitragslücken berücksichten
- Invaliditätsgrad berücksichtigen
Wie hoch ist die Kinderrente der IV?
40% (gleiches Prinzip wie bei der AHV-Rente)
18/25 Regel
Nach welchem Verfahren erfolgt die Finanzierung der AHV/IV?
Umlageverfahren
Die Finanzierung der AHV/IV wird durch ein ... ausgeglichen.
Ausgleichsfonds
Wer finanziert die AHV/IV?
Beitragszahler (Erwerbstätige, Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende, Arbeitgeber)
Beiträge aus dem Bund (Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Spielbankenautomaten, MwST)
Beiträge aus den Kantonen aus Steuermittel