Prüfungsstandards
Inhalte der Prüfungsstandards
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Flashcards
PS 505 - Externe Bestätigungen
Was ist zu tun, wenn bei positiven Bestätigungsantworten eine "Nichtbeantwortung" erfolgt=
Alternative Prüfungshandlungen (bei jeder Nichtbeantwortung)
- Bei Forderungssalden: Untersuchung von bestimmten nachträglichen Barzahlungen an Einheit, Versanddokumenten und Verkäufen nahe an Abschlussstichtag
- Bei Verbindlichkeitssalden: Untersuchung nachträglicher Auszahlungen oder Schriftverkerhs von Drittne und andere Aufzeichnungen (bspw. Lieferscheine)
PS 505 - Externe Bestätigungen
- Was sind mögliche Faktoren, welche Zweifel an Verlässlichkeit erwecken
- Wie ist vorzugehen wenn Zweifel bestehen
- Wie ist vorzugehen wenn Verlässlichkeit nicht gegeben
Faktoren die auf Zweifel hindeuten:
- Antwort wurde indirekt vom Abschlussprüfer erhalten oder
- Antwort stammt nicht von ursprünglich vorgesehenen Partei
Wenn Zweifel Verlässlichkeit:
- weitere PN einholen, um Zweifel zu beseitigen
Wenn Antwort nicht verlässlich:
- Beurteilung Kondwquenzen auf Risiken wesentlicher falscher Darstellung, Risiken doloser Handlungen sowie auf Art, Zeit, Umfang anderer Prüfungshandlungen
PS 505 - Externe Bestätigungen
Wie gehen Sie vor, wenn Management sich weigert?
- Vorgehen:
- Managmeent zu den Gründen befragen und PN zu Stichhaltigkeit und Vertratbarkeit einholen
- Beurtielung Ausiwrkung auf Risiken wesentlicher falscher Darstellung, Risiken doloser Handlungen sowie auf Art, Zeit und Umfang anderer PHs
- Durchführung alternativer PHs
- Wenn Weigerung unangemessen oder alternative PH nicht möglich:
- Kommunikaiton an VR
- Entscheidung um Modifzizierung Prüfungsurteil (PS 705)
PS 505 - Externe Bestätitgungen
Was gilt es in Bezug auf negative Bestätigungsanfragen zu beachten?
- Negative Bestätigungen liefern weniger überzeugendere PN als positive
- Negative Bestätigungen dürfen nicht als alleinige aussagebezogene PHs angewendet werden sofern nicht alle Punkte gegeben sind:
- Risiko wesentlicher falscher Darstellungen gering
- PN zur Wirksamkeit für Aussage relevanten Kontrollen wurden erlangt
- Grundsgesamtheit umfassst grosse Anzahl von kleinen, homogenen Kontensalden, Geschäftsvorfällen oder Gegeebenheiten
- sehr geringe Anzahl von Abweichungen wird erwartet
- keine Umstände oder Gegebenheiten bekannt, welche Empfänger von negativen Bestätigugnsanfragen dazu veranlassen könnten, diese nicht zu beachten
PS 510 - Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen
Was gilt es in Bezug auf die Erteilung des Vermerks zu beachten?
- Eröffnungsbilanzwerte:
- Wenn nicht möglich, a.g. PN zu erlangen -> eingeschränktes Prüfungsurteil oder Nichtabgabe (PS 705)
- Wenn falsche Darstellung mit wesentlicher Auswirkung und diese nicht sachgerecht berücksichtigt -> Eingeschränktes oder versagtes Prüfungsurteil (PS 705)
- Stetigkeit der Rechnungslegungsmethoden:
- Wenn Rechnungslegungmethode nicht stetig angewendet oder änderung nicht i.Ü.m Regelwerk berücksichtigt -> Eigneschränktes oder versages Prüfungsurteil
- Modifizierung des Prüfungsurteils im Vermerk des vorherigen Abschlussprüfers
- Wenn für laufenden Zeitraum relevant und wesentlich -> Modifizierung (PS 705 und PS 710)
PS 510 - Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen
Welche Prüfungshandlungen sind durchzuführen?
- Eröffnungsbilanzwerte
- Lesen des letzten Abschlusses und den dazugehörigen Vermerks i.H.a. die für EB-Werte und Abschlussangaben relevanten Informationen
- Feststellung, ob Schlussbilanzwerte VJ richtig vorgetragen wurden
- Feststellung, ob EB-Werte Anwendung sachgerechter Rechnungslegungsmethoden wiederspiegeln
- Durchführung einer oder mehrerer PHs:
- Durchsicht AP vorheriger Abschlussprüfer (sofern geprüft)
- Beurtielung, ob die im laufeenden Zeitraum durchgeführten PHs auch für EB-Werte relevante Nachweise liefern
- Durchführung bestimmter PHs, um Nachweise zu EB-Werten zu erlangen
- Stetigkeit der Rechnungslegungsmethoden
- Prüfungsnachweise erlangen, ob:
- Die in EB-Werten widerspiegelten Rechnungslegungsmethoden im Abschluss des laufenden Zeitraums stetig angewendet wurden
- Änderugnen der Methoden i.Ü.m massgebenden Regelwerk sachgerecht berücksichtig und in Abschluss angegeben und dargestellt
- Prüfungsnachweise erlangen, ob:
- Relevante Informaitonen im Vermerk des vorherigen Abschlussprüfers
- Wenn im VJ Modifikation:
- Auswirkungen Sachverhalt einschätzen, der zu Modifizierung geführt hat (PS 315)
- Wenn im VJ Modifikation:
PS 520 - Analytische Prüfugnshandlungen
Wass muss bei der Planung und Durchführung von aussagebezogenen analytischen Prüfungshandlungen beachtet werden?
- Eignung festlegen, unter Berücksichtgung beurteilter Risiken wesentlicher falscher Darstellugnen und ggf. Einzelfallprüfungen für diese Aussagen: Geeignet wenn:
- grosse Volument von Geschäftsvorfällen
- die im Zeitablauf dazu tendieren, vorhersehbar zu sein
- Verlässlichkeit der Daten beurteilen, aus denen Erwartung entwickelt wurde:
- Quelle
- Vergleichbarkeit
- Art und Relvanz
- Kontrollen über Erstellung, dass vollständig richtig und gültig
- Erwartung zu Beträgen/Kennzahlen entwickeln und beurteilen, ob ausreichend genau für Feststellung falsche Darstellung, die einzeln oder in Summe mit anderen Darstellungen zu wesentlich falscher Darstellung im Abschluss führen kann
- Genauifkeit mit der sich erwartete ERgebnisse vorhersagen lassen
- Grad, in dem Informationen aufgegliedert werden können (wirksamer wenn Diversifikation in Teilbereiche)
- Verfügbarkeit von Informationen (finanziell als auch nicht finanziell)
- Betrag etwaiger Unterschiede zwischen erfassten und erwarteten Beträgen festlegen, der ohne weiteres vertretbar (NAG): beeinflusst durch:
- Gesamtwesentlichkeit
- gewünschtem Grad an Prüfungssicherheit
PS 520 - Analytische Prüfungshandlugnen
Was verstehen Sie unter analytischen Prüfungshandlungen, die bei der Bildung einer Gesamtbeurteilung helfen?
- Abschlussprüfer muss analytische Prüfungshandlungen in zeitlicher Nähe zum Ende der Abschlussprüfung planen und durchführen -> Final Analytical
- Prüungshandlungen können denjenigen ähneln, die als PHs zur Risikobeurteilung angewandt werden
PS 520 - Analytische Prüfungshandlungen
Was ist zu tun, wenn Schwankungen festgestellt werden odder erhebliche Abweichung zum Erwartungswert (über NAG)?
- Befragung Management
- Andere PHs unter gegebenen Umständen
PS 520 - Analytische Prüfungshandlungen
Was sind die Grenzen von analytischen Prüfungshandlungen?
- Analytische Prüfungshanddlungen sind nicht für die Erreichung aller Prüfunggsziele geeignet (bspw.korrekte Autorisation von Geschäftsvorfällen)
- Ebenso sind nicht alle Prüfgebiete für die Anwendung von analytischen Prüfungshandlungen geeignet (bspw. für Rückstellungen nicht sinnvoll)
PS 520 - Analytische Prüfungshandlungen
Welche Arten von analytischen Prüfungshandlungen kennen Sie?
Grundsätzlich
- Aussagebezogene analytische Prüfunghsandlungen
- Analytische Prüfunghsandlungen zur Gesamtbeurteilung gegen Ende der Prüfung
Arten der Ausgestaltung
- Vergleiche Finanzinformationen mit:
- Vorjahresverleiche
- Trendanalyse/Budgetvergleiche
- Benchmarching/Branchenvergleiche
- Beziehungen
- Kennzahlenanalyse
- Analyse JR
- finanzielle und relevanten nicht-finanzeillen Informationen (z.B: PersonalA mit MA)
PS 530 - Stichprobenfprüfungen
Was ist bei der Konzeption, dem Umfang sowie der Auswahl der Prüfungselemente zu beachten?
- Merkmale Grundgesamtheit berücksichtigen
- evtl. ist Schichtung oder wertproportionale Auswahl angemessen
- Stichprobenumfang festlegen, der ausreicht, um Stichprobenrisiko auf vertretbar niedriges Mass zu reduzieren
- Festlegung unter Anwendung
- Statisikbasierer Formeln
- Ausübung pflichtgemässes Ermessen
- Lückenlose Prüfung
- nur bei aussagebezogenen Prüfungen
- notwendig, wenn wesentliche Unstimmgkeiten nicht anders geklärt werden können
- Stichprobenauswahl: Faktoren:
- Wesentlichkeitsgrenze
- Effizienz
- Prüfungsrisiko
- Prüfungssicherheit
- Festlegung unter Anwendung
- Elemente für Stichprobe so auswählen, dass für jedes Stichprobenelement in Population eine Chance besteht, ausgewählt zu werden
- statistische Stichprobenverfarhen und nicht-statistische Sichprobenverfahren
- zufallsgesteuerte Auswahl
- systematische Auswahl (Stichprobenintervvll, Ausgangspuntk aufs Geratewohl)
- Wertproportionale Auswahl
- Auwahl aufs Geratewohl: Syystematische Verzerrung oder Vorhersehbarkeit ist zu vermeiden
- Blockauswahl: Auswahl einer oder mehrer Blöcke von aufeinanderfolgenen Elemente (i.d.R. nicht angemessen)
- statistische Stichprobenverfarhen und nicht-statistische Sichprobenverfahren
PS 530 - Stichprobenprüfung
Was für Arten von Stichprobenverfahren und Methoden kennen Sie?
- statistische Stichprobenverfahren: Merkmale:
- zufallsgesteuerte Auswahl
- Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie zur Auswertung der Stichprobenergebnisse, einschliesslich der Bewertung
- nicht statistische Strichprobenverfahren
- basiert auf pflichtgemässem Ermessen des Abschlussprüfers (bspw. Auswahl aufs Geratewohl)
- Methoden PS (Vorschlag):
- zufallsgesteuerte Auswahl
- mit gleichen Auswahlchancen (echte vs. unechte Zufallsauswahl)
- mit ungleichen Auswahlchancen (bspw. Monetary-Unit-Sampling -> MUS)
- systematische Auswahl
- Anzahl Stiuchprobenelemente in Population wird durch den Stichprobenumfang (Toleranzwesentlichkeit) geteilt, sodass sich ein Stichprobenintervall ergibt (bspw. jedes 50. Element) -> Ausgangspunkt aufs Geratewohl dann im Intervall von 50
- Abschlussprüfer hat festzustellen, dass Stichprobenelemente innerhalb Grundgesamtheit nicht so strukturiert sind, dass Sichprobenintervall mit bestimmtem Muster übereinstimmt
- Auswahl aufs Geratewohl
- Auswahl ohne strukturiertes Verfahren zu befolgen
- ungezielte und unbegründete Auswahl ovn Elementen
- Vermeidung von bewusster systematischer Verzerrung oder Vorhersehbarkeit
- Auswahl vo Geldeinheiten
- Blockauswahl
- zufallsgesteuerte Auswahl
PS 530 - Stichprobenprüfung
- Was ist bei der Auswertung der Ergebnisse zu beachten?
- Wie ist vorzugehen, wenn man zum Schluss kommt, dass keine hinreichende Grundlage für Schlussfolgerung?
Funktionsprüfungen
- Unerwartet hoher Abweichunggrad kann zu Anstieg Risiko wesentlicher falscher Darstellungen führen
Einzelfallprüfungen
- Unterwartet hoher Abweichugnsgrad kann zu Annahme führen dass wesentlich fasche Darstellung
- Hochgerechnete flasche Darstellung zuzüglich Anomlien stellt beste Schätzung zu falschen Darstellungen in Grundgesamtheit dar
- Wenn diese grösser als tolerierbare falsche Darstellung (kann Toleranzwesentlichkeit oder tiefer sein) ist, dann ist Stichprobe keine hinreichende Grundlage für Schlussfolgerung über Grundgesamtheit
Keine hinreichende Grundlage für Schlussfolgerung:
- Aufforderung Management, festgestellte falsche Darstellungen sowie Möglichkeit weiterer falscher Darstellungne zu untersuchen
- Aufforderung Management, alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen oder
- Art, zeitliche Einteilung und Umfang dieser PHs so konzipieren, dass benötigte Prüfungssicherheit am besten erreicht wird, bspw:
- Funktionsprüfungen -> Stichprobenumfang ausdehnen
- alternative Kontrollen prüfen
- aussagebezogene Prüfungshandlungen anpassen
PS 530 - Stichprobenprüfung
Was ist bei der Hochrechnung falscher Darstellungen zu beachten?
- Festgestellte falsche Darstellungen müssen auf Grundgesamtheit hochgerechnet werden
- Anomalien können bei Hochrechnung ausgeschlossen werden. Sofern nicht korrigiert müssen Auswirkungen aber berücksichtigt werden
- Bei Funktionsprüfungen keine explizitie Hochrechnung notwendig, da Abweichungsgrad auch hochgerechneter Abweichungsgrad für Grundgesamtheit ist
PS 530 - Stichprobenprüfung
- Was muss bei Abweichungen und falschen Darstellungen untersucht werden?
- Was ist zu beachten, wenn mehrere festgestelle Abweichungen / falsche Darstellungen gemeinsame Merkmale aufweisen?
- Was ist unter einer Anomalie zu verstehen und wie ist damit umzugehen?
- Vorgehen
- Art udn Ursache von Abweichungen oder falschen darstellungen
- mögliche Auswirkungen auf Zweck der PH und
- Auswirkungen auf andere PHs
- Gleiche Merkmale
- Abschlussprüfer kann Prüfugnshandlung auf alle Elemente mti gleichem Merkmal ausdehnen
- Dies kann auf dolose Handlungen hindeuten
- Anomalien
- hohes Mass an Sicherheit darüber erlangen, dass falsche Darstellung / Abweichung nicht repräsentativ für Grundsgesamtheit ist
- zusätzliche Phs durchführen um Prüfungshnachweise zu erlangen, dass Anomalie keine Auswirkung auf restliche Grundgesamtheit hat
- Anomalien werden nicht hochgerechnet
PS 530 - Stichprobenprüfung
Was sind Anomalien? Nennen Sie Beispiele und Erläutern Sie wie damit umzugehen ist
- falsche Darstellung oder Abweichung, die nachweisbar nicht repräsentativ für falsche Darstellungen oder Abweichungen in Population ist
- bspw. bei Funktionsprüfungen, wenn falsche Darstellung a.G. fehlerhafter Kontrolle infolge von Ferienabwesenheiten entstanden ist
- bspw. bei Einzelfallprüfungen, wenn falsche Darstellung aus einer erstmaligen buchhalterischen Erfassung einer Transaktion reultiert, mit der Management bislang keine Erfahrung hatte.
- Falls Anomalie -> zusätzliche Prüfungshandlungen, dass sich falsche Darstellung oder Aweihung niht auf restliche Grundgesamtheit auswirkt. Begründung alleine ist nicht ausreichend!
- Anomalien werden bei Hochrechnung nicht brücksichtigt aber anschliessend dem aus der Hochrechnung resultierenden Betrag hinzuaddiert
PS 530 - Stichprobenprüfung
Was sind die Schritte bei einer Stichprobenprüfung einer Grundgesamtheit?
- Einschätzung Merkmale der Grundgesamtheit
- Festlegung des Stichprobenumfangs
- Lückenlose Prüfung
- Stichprobenprüfung
- Festlegung tolerierbare falschen Darstellung
- Anwendung der Toleranzeranzwesentlichkeit auf ein bestimmtes Stichprobenverfahren
- Betrag kann der Toleranzwesentlichkeit entsprechen oder niedriger nicht jedoch höher sein
- Auswahl der zu prüfenden Stihprobenelemente
- statistische Stichprobenverfahren: Merkmale:
- zufallsgesteuerte Auswahl
- Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie zur Auswertung Stichprobenergebnisse, einschliesslich der Bewertung
- nicht statistische Strichprobenverfahren
- basiert auf pflichtgemässem Ermessen des Abschlussprüfers (bspw. Auswahl aufs Geratewohl)
- Methoden PS (Vorschlag):
- zufallsgesteuerte Auswahl
- systematische Auswahl
- Auswahl aufs Geratewohl
- Auswahl Geldeinheiten
- Blockauswahl
- statistische Stichprobenverfahren: Merkmale:
- Prüfung ausgewählter Stichprobenelmente
- Auswertung Sichtprobenergebnisse
- Abweichungen oder falsche Darstellungen -> Untersuchung Art, Ursache, mögliche Auswirkung auf Zweck der PH und andere Gebiete
- Beurteilung, ob Anomalie d.h. falsche Darstellung oder Abweichung, die nachweisbar nicht repräsentativ für falsche Darstellungen oder Abweichungen in Population ist
- Falls Anomalie -> zusätzliche PH dass sich falsche Darstellung oder Abweichung niht auf restliche Grundgesamtheit auswirkt. Begründung alleine ist nicht ausreichend!
- Hochrechnung falsche Darstellungen auf Grundgesamtheit (nur bei Einzelfallprüfungen)
- Anomalien werden nicht einbezogen bei Horchrechnung, sind jedoch anschliessend hinzuzuaddieren
- Hochrechnungen sind mit Management zu erörtern und ggf. weitere PH durchführen
- Beurteilung ob Stichprobenergebnisse und Anwendung Stichprobenprüfung hinreichende Grundlage für Schlussfolgerung über Population
- Funktionsprüfungen -> hoher Abweichungsgrad führt zu Anstieg Risiko
- Einzelfallprüfungen -> hoher Betrag falscher dArstellungen führt zu Annahme einer wesentlicen falschen Darstellungen
- wenn grösser als max. tolerierbare falsche Darstellung -> Stichprobe keine hinreichend Grundlage
PS 530 - Stichprobenprüfungen
Erläutern Sie das Vorgehen bei Einzelfallprüfungen
- Identifikation und verständnis der relevanten Population und der potentiellen Fehler, die zu testen sind
- Festlegung der Prüfungsausrichtung
- Auswahl einer angemessen Prüfungsmethode (bspw. Vorräte: book to floor oder floor-to-book)
- Festlegen des Ausmasses der Einzelfallprüfung (Population)
- Auswahl der Stichproben
- Auswertung und Beurteilung der Restulate der Stichproben (Hochrechnung Diff. auf Gesamtpopulation)
- Schlussfolgerungen
PS 540 - Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeitwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
- Was muss Abschlussprüfer tun, um das Risiko wesentlicher falscher Darstellungen festzustellen?
- Was sind die Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen?
- Beurteilung Risiko
- Grad der Schätzunsicherheit beurteilen
- Sentivität für Änderungen
- länge Prognosezeitraum
- Verfügbarkeit von Informationen aus externen Quellen
- Vorhandensein von Bewertungsverfahren
- Festellen, ob hohe Schätzungsicherheit bedeutsame Risiken zur Folge haben
- Grad der Schätzunsicherheit beurteilen
- Reaktionen (eine oder mehrere):
- Feststellen, ob bis Datum Vermerk eintretende Ereignisse Prüfunsnachweise liefern
- Prüfung Art und Weise in der Management Wert ermittelt hat sowie Daten:
- Beurteilung, ob Bewertungsmethode geeignet
- Annahmen, angesichts Bewertungsziele vertretbar
- Prüfen Wirksamkeit Kontrollen über Vorgehensweise Wertermittlung, verbunden mti Durchführung geeigneter aussagebezogener PHS
- Entwickeln Punktschätzung oder Bandbreite zur Beurteilung Punktschätzung Management
- falls andere Annahmen oder Methoden als Management: Sicherstellung, dass relevante Variablen berücksichtigt werden und Beurteilung bedeutsame Unterschiee zu Puntkschätzung Management
- falls Bandbreite: soweit einzugrenzen, dass alle inerrhalb Bandbreite liegenen Ergebnisse als vertretbar angeswen werden können
PS 540 - Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeiwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Erläutern Sie, inwiefern PS 540 im Verlauf der jeweiligen Psrüfungsphasen zu berücksichtigen ist?
Prüfungsauftrag (PS 210 / PS 220)
- Berücksichtigung der verfügbaren internen/externen Ressourcen zur Prüfung geschätzter Werte bei Mandatsannahme
Prüfungsplanung (PS 300er / PS 400er)
- Der Schätzunsihereheit bei geschätzten Werten und der daraus erhöhten inhärenten Risiken ist in der Prüfungsplanung Rechnung zu trgen.
- Durchführung spezieller Prüfungshandlungen während der Risikobeurteilung
Prüfungsdurchführung (PS 500er / PS 600er)
- Durchführung angemesser spezifischer Prüfungshandlungen und Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise für geschätzte Werte im Abschluss
- Beizug von Sachverständigen soweit erforderlich
Prüfungsabschluss & Berichterstattung (PS 700er)
- Schlussfolgerung darüber ob ausreichend geeignete Prüfungsnachweise für geschätzte Werte vorhanden sind
- Auswirkungen auf Berichterstattung:
- 1. an VR
- 2. an GV
PS 540 - Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeiwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Was sind weitere aussagebezogene Prüfunghandlungen als Reaktion auf bedeutsame Risiken?
- Ansatz- und Bewertungskriterien: PN darüber erlangen:
- ob Entscheidung Managmeent zur Ansetzung / Nichtansetzung mit Anforderungen Regelwerk übereinstimmt
- ob gewählte Bewertungsgrundlage mit Anforderungen Regelwerk übereinstimmt
- Schätzunsicherheit: Beurteilen:
- Berücksichtigung Management von alternativen Annahmen oder Ergebnisse und warum diese verworfen oder wie anderweitig mit Schätzungsicherheit umgegangen wurde
- Vertretbarkeit der Annahmen vom Management
- Absicht Management, bestimme Vorgehensweise zu verfolgen und Fähigkeiten zu Umsetzung
PS 540 - Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeiwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Welche Prüfungshandlungen sind im Rahmen der Risikobeurteilung zwingend durchzuführen?
- Verständniserlangung über
- Anforderungen des Regelwerks, die relevant sind für geschätzte Werte
- Art und Weise, wie Managment Geschäftsvorfälle, Ergeignisse und Gegebenheiten feststellt, aus denen sich Notwendigkeit für Angabe geschätzter Werte ergeben kann
- Durchführung Befragung Management zu Änderungen von Umständen, die zu neuen geschätzten Werten oder Änderungen bestehender geschätzter Werte erfordern
- Art und Weise, in der Management geschätzte Werte ermittelt einschliesslich Verständnis verwendeter Daten
- angewandte Methode (Modell)
- relevante Kontrollen
- Frage, ob Management Sachverständigen hinzugezogen hat
- Annahmen, die geschätzten Werte zu Grunde liegen
- Frage, ob ggü .vorhergehendem Zeitraum die Methode geändert wurden oder hätte geändert werden sollen
- Frage, ob Management die Auswirkung einer Schätzunsicherheit beurteilt hat
- Durchsehen von Realisierung geschätzter Werte die im Abschluss des vorhergehenden Zeitraums enthalten sind oder soweit zutreffend nachträgliche Neueinschätzung für Zwecke des laufenden Zeitraums (retroperspektive Analyse)
- Art und Umfang Durchsicht: Je nach Beurteilung des Risikos wesentlich falscher Darstellungen
- Durchsicht soll nicht dazu dienen, Beurteilungen in vorhergehenden Zeiträumen in Frage zu stellen
PS 540: Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeitwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Erläutern Sie mögliche Auswirkungen auf den Vermerk
- Sofern Prüfungshandlungen zum Schluss führen, dass Schätzungsicherheit nicht ausreichend im Abschluss, bzw. Anhang erläutert wird, so muss der Abschlussprüfer das Management auffordern, die Angaben zur Schätzungsicherheit entsprechend zu ergänzen.
- Verweigern das Management und die für die Überwachung Verantwwortlichen solche Änderungen oder sind die Änderungen nicht ausreichend, so ist das Prüfungsurteil i.Ü.m PS 705 zu modifizieren
PS 540: Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeitwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Was sind mögliche Anzeichen auf Einseitigkeit des Managements?
- Änderungen von Werten oder Methode bei denen Management subjektiv beurteilt hat, dass Änderung der Umstände eingetreten ist
- Annahmen stimmen nicht mit beobachtbaren Annahmen des Marktes überein
- Annahmen ergeben eine Punkschtätzung, die für Ziele des Managements vorteilhaft ist (Stichwort Bonus, KPIs)
- Punkschätzung, die auf ein optimistisches oder pessimistisches Verhaltensmuster hindeuten
PS 540: Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeiwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Nennen Sie Situationen für hohe Schätzunsicherheiten
Ohne Zeitwerte
- WB zweifelhafte Forderungen
- Garantieverpflichtungen
- Abschreibungsmethode oder ND von Vermögenswerten
- WB Buchwert einer Investition mit Unsicherheit über Einbringlichkeit
- Realisierung langfr. Kontrkte
- Kosten aus Rechtsstretigikeiten
Mit Zeitwerten:
- komplexe Finanzinstrumente
- aktienbasierte Vergütungen
- Grundstücke oder Anlagen, die zur Veräusserung gehalten werden
- Goodwilll und imm. Vermögenswerte
- hoch spezialierstes, von Einheit entwickeltes Modell
- Austausch von Vermögenswerten/Schulden ohne monetäre Gegenleistung
- OR spezifisch: Aufwertungen von Grundstücken und Beteiligungen (bei Vorliegen einer Unterbilanz)
PS 540: Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnugnslegung, einschliesslich geschätzter Zeiwerte und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben
Was ist bei der Prüfung der Abschlussangaben zu berücksichtigen?
Prüfungsnachweise darüber erlangen, ob:
- Angaben i.Ü.m Regelwerk
- Beurteilung Angemessenheit der Angabe und verbundenen Schätzunsicherheit für Werte mit bedeutsamen Risiken
- Wenn Angabe unangemessen oder irreführend -> PS 705
PS 550 - Nahestende Personen
Erläutern Sie die Berücksichtigung von PS 550 im Verlauf der Prüfung (Phasen)
Prüfungsauftrag (PS 210 / PS 220)
- Berücksichtung von Beziehungen zu Nahestenden bzw. Einbindung von Eiheiten in eine Gruppe bei Mandatsannahmen, insbesondere im Hinblick auf Wahrung Unabhängigkeit
Prüfungsplanung (PS 300er / PS 400er)
- Den erhöhten inhärenten Risiken augrund Komplexität doloser Handlungen oder auch steuerlicher/gesetzlicher Regelungen ist im Rahen der Risikobeurteilung sowie der Entwicklung von Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm Rechnung zu tragen
- Durchführung spezieller Prüfungshandlungen während der Risikobeurteilung
Prüfungsdurchführung (PS 500er / PS 600er)
- Durchführung angemessener spezifischer Prüfungshandlungen und Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise für Ausweis und Angaben zu Beziehungen und Transaktionen mit Nahestehenden
Prüfungsabschluss & Berichterstattung (PS 700er)
- Schlussfolgerung darüber ob ausreichend geeigente Prüungsnachweise für die Identifikaiton und Beurteilung von Beziehungen und Transaktionen mit Nahestenden sowie deren Offenlegung erlangt wurden
- Auswirkungen auf Berichterstattung:
- 1. an VR
- 2. an GV
PS 550 - Nahestende Personen
Was ist bei der Risikobeurteilung und Klassifizierung zu beachten?
Wenn es sich um bedeutsame Transaktionen ausserhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt , sind diese immer als bedeutsame Risiken zu behandeln
PS 550 - Nahestende Personen
Was muss Abschlussprüfer tun, wenn Identifizieirung bedeutsame Transaktionen ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs?
- Einsichtnahme in Verträge/Vereinbarung und beurteilen, ob:
- wirtschaftlicher iIntergrund Transaktion evtl. Manipulation oder Verschleierung Vermögensschädigung sein könnte
- Bedingungen Transaktion im Einklang mit Erklärung Management
- Transaktionen in Übereinstimmung mit Regelwerk ausgewiesen / angegeben
- Prüfungsnachweise über Autorisierung und Genehmigung erlangen
PS 550 - Nahestende Personen
Was muss Abschlussprüfer tun, wenn Identifizierung nahestehende Person oder bedeutsame Transaktion, die vom Management bislang nicht erkannt oder nicht angegeben wurden?
- relevante Informationen unverzüglich anderen Mitgliedern des Prüfungsteams mitteilen
- wenn Relgelwerk Anforderung festlegt:
- Management auffordern, alle Transaktionen mit neu identifizierten Personen zu identifizieren
- erfragen, warum Kontrolle das Erkennen oder die Angabe nicht ermöglicht hat
- geeignete aussabezogene PHs zu neu identifizierten Personen / bedeutsame Transaktionen durchführen
- erneut Risiko in Betracht ziehen, dass andere unerkannte / nicht angegebene nahesehende Personen oder bedeutsame Transaktionen vorhanden sein können -> zusätzliche Prüfungshandlungen durchführen
- Wenn Nichtangabe Managment absichlicht erscheint -> Folgen für Prüfung abwägen
PS 550 - Nahestende Personen
Was sind die diesbezüglichen Pflichten des Abschlussprüfers und wo liegen die spezifischen Risiken / Herausforderungen?
- Viele Regelwerke legen besondere Anforderungen fest. OR enthält besondere Vorschriften zur Offenlegung
- Abschlussprüfer ist verpflichtet PHs durchzuführen, um die resultierenden Risiken wesentlicher falscher Darstellungen einzuschätzen und angemessen zu reagieren
- ausreichendes Verständnis von Beziehungen und Transaktionen verschaffen
- Verständnis von Beziehungen und Transaktionen ist relevant in Bezug auf PS 240 (Beurteilung ob Risikofaktoren für dolose Handlungen vorliegen, da diese durch nahestende Personen leichter begangen werden können)
- Inhärente Grenzen, wesentliche falsche Darstellungen aufzudecken sind stärker da:
- Management sind evtl. nicht alle Beziehungen und Transaktionen bekannt
- Grössere Gelegenheit für betrügerische Absprachen, Verschleierungen oder Manipulationen Management
- Kritische Grundhaltung (PS 200) besonders wichtig
PS 550 - Nahestende Personen
Was sind die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung?
- Verstehen der Beziehungen und Transaktionen
- Abschlussprüfer muss Management und andere Personen befragen / andere PH durchführen um Verständnis von Kontrollen zu erlangen um:
- Beziehungen und Transaktionen zu identifizieren, auszuweisen und anzugeben
- bedeutsame Transaktionen und Vereinbarungen zu autorisieren und zu genehmigen
- bedeutsame Transaktionen und Vereinbarungen ausserhalb gewöhnlichen Geschäftsverlauf zu autorisieren und zu genehmigen
- Befragungen Management zu:
- Identitität nahestende Personen und Veränderungen
- Art der Beziehungen
- Frage, ob Einheit Transaktionen eingegangen ist und ja, zu Art und Zweck
- Besprechungen im Team müssen besondere Überlegungen zur Anfälligkeit Abschluss für wesentliche falsche Darstellungen einschliessen, die aus Beziehungen mit nahestehenden Personen resultieren können
- Abschlussprüfer muss Management und andere Personen befragen / andere PH durchführen um Verständnis von Kontrollen zu erlangen um:
- Kontinuierliche Wachsamkeit in Bezug auf Informationen bei Durchsicht von Aufzeichnungen oder Dokumenten
- Bank- und rechtliche Bestätigungen
- Protokolle zu Sitzungen
- Austausch von Informationen über nahestende Personen im Prüfungsteam
PS 550 - Nahestende Personen
Wie definiert der PS Nahestende Personen?
Nahestende Person ist entweder
- eine nahestehende Person ist, wie sie in dem massgebenden Regelwerk der Rechnungslegung definiert ist,
- FER 15
- IAS 24
- oder wenn das massgebende Regelwerk der Rechnungslegung minimale oder keine Anforderungen an die nahestehenden Personen festlegt:
- Person/Einheit, die direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zwischenheiten Kontrolle oder massgeblichen Einfluss auf berichterstattende Einheit ausübt
- eine andere Einheit ist, auf welche die berichterstattende Einheit direkt oder indirekt über eine oder mehre Zwischenheinheiten Kontrolle oder masggeblichen Einfluss ausübt
- ein enadere Einheit ist, die sich mit der berichterstattenden Einheit unter gemeinsamer Kontrolle befindet durch:
- gemeinsame beherrschende Anteilseigner
- Anteilseigner, die enge Familienmitglieder sind oder
- ein gemeinsames Management in Schlüsselfunktionen
PS 560 - Ereignisse nach Abschlussstichtag
Was sind die Pflichten im folgenden Fall:
Ereignisse zwischen Abschlusstichtag und Datum Vermerk
- Erzielung Verständnis und Verfahren, die Management eingerichtet ht, um Ereignisse nach Bilnzstichtag festzustellen
- Befragung Management (und soweit angebracht die für die Überwachung Verantworltichen), ob Ereignisse nach Bilanzstichtag eingetreten sind, die sich auf Abschluss auswirken könnten
- Lesten ggf. vorhandener Prtookolle ovn Sitzungen die nach Abschlusstichtag stattgefunden haben. Besprechungen zu Sitzungne zu denen noch keine Protokolle vorliegen und Befragung zu erörterten Sachverhalten
- Lesen ggf. vorhandener jüngsten nachfolgenden Zwischenabschluss
PS 560 - Ereignisse nach Abschlussstichtag
Was sind die Pflichten im folgenden Fall:
Tatsachen, die nach Datum Vermerk aber vor Herausgabe bekannt werden
Abschlussprüfer ist nicht Verpflichtet, PHs durchzuführen. Falls aber Tatschen bekannt werden, die ihn (sofern bekannt gewesen wäre) zur Änderung Vermerk veranlasst haben könnte, so muss er:
- Sachverhalt mit Management und soweit angebracht mit VR erörstern
- festlegen, ob Abschluss geändert werden muss und wenn ja erfragen, wie Management mit Schverhalt umzugehen beabsichtigt
- Wenn Abschluss geändert wird:
- PH durchführen soweit erforderlich
- PH auf Datum des neuen Vermekrs ausdehnen
- zu geänderten Abschluss einen neuen Vermerk ausliefern. Neuer Vermerk darf nicht vor Datum Genehmigung des geänderten Abschlusses datiert werden
- evtl. Doppeldatierung
- Wenn Abschluss nicht geändert wird:
- falls vermerk noch nicht an Einheit ausgeliefert -> Modifizierung nach PS 705
- falls bereits ausgeliefert -> Managent und VR darüber informieren, dass Abschluss nicht an Dritte herausgegeben werden darf, bevor Änderungen vorgenommen wurden
- wird Abschluss trotzdem ohne Änderung herusgegeben -> Massnahmen ergreifen mit Ziel, Vertrauen in Vermerk zu verhindern
PS 560 - Ereignisse nach Abschlussstichtag
Was sind die Pflichten im folgenden Fall:
Tatsachen, die nach Herausgabe aber vor Durchführung GV bekannt werden
Wenn Änderung JR nicht mehr möglich:
- In wichtigen Fällen soll RS dafür sorgen, dass VR die Tatsache und Asuwirkungen im Jarhesbericht und/oder an GV angemessen kommentiert
- Wenn dies VR unterlässt, muss Vertreter der RS an GV auf dieses Versäumnis hinweisen
PS 560 - Ereignisse nach Abschlussstichtag
Was sind die Pflichten im folgenden Fall:
Tatsachen, die nach Herausgabe bekannt werden
Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet, nach Herausgabe PHs durchzuführen. Falls aber Tatschen bekanntw erden, die ihn (sofern beknnt gewesen wäre) zur Änderung Vermerk veranlasst haben könnte so muss er:
- Sachverhalt mit Management und soweit angebracht mit VR erörtern
- festlegen, ob Abschluss geändert werden muss und wenn ja
- erfragen, wie Management mit Schverhalt umzugehen beabsichtigt
- Wenn Abschluss geändert wird:
- PH durchführen soweit erforderlich
- PH auf Datum des neuen Vermekrs ausdehnen
- zu geänderten Abschluss einen neuen Vermerk ausliefern. Neuer Vermerk darf nicht vor Datum Genehmigung des geänderten Abschlusses datiert werden
- evtl. Doppeldatierung
- Im neuen oder geänderten Vermerk muss absatz zur Hervorgebung eines Sachverhlts oder Hiwneis auf sonstigen Sachverhalt enthalten sein, der:
- auf Angabe im Abschluss verweist, die Grund für Änderung des zuvor herausgegebenen Abschlusses erläutert und
- auf früheren Vermerk Bezug nimmt
- Wenn Abschluss geändert wird:
- Wenn Mnagement nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass alle die zuvor herausgebeben Abschluss erhalten haben, über Situation informiert sind und keine Änderung des Abschlusses vornimmt:
- Mnagement und VR drüber informieren, dass er Massnahmen ergreifen wird mit Ziel, Vertrauen in Vermerk zu verhindern
- Falls Management oder VR trotzdem nicht reagiert:
- Massnahen ergreifen mit Ziel, Vertrauen in Vermerk zu Verhindern
PS 570 - Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Was ist mit VR zu kommunizieren?
Austausch über festgestellte Ereignisse, die Zweifel an Fortführung aufwerfen, einschliesslich:
- ob Ereignisse wesentliche Unsicherheiten darstellen
- ob Anwendung Annahme Fortführung angemessen ist
- Angemesenheit der dazugehörigen Angaben