Kontrollfragen


E. G.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen des Obligationenrechts (OR) auf Berufslehre-Niveau, mit Fokus auf Vertragsarten, Pflichten und Haftung. Sie behandeln Themen wie Arbeitsverträge, Werkverträge, mangelhafte Lieferungen und Vertragsverletzungen, einschließlich der Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Besonders relevant sind die Unterschiede zwischen Verfalltagsgeschäften und Fixgeschäften sowie die verschiedenen Haftungsformen. Die Karteikarten richten sich an angehende Eventmanager, die ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen benötigen, um Vertragsrisiken zu minimieren und ihre Verantwortlichkeiten im Berufsalltag zu erfüllen.
Flashcards
34
Students
12
Language
German
Category
Law
Created / Updated
12.11.2020 / 25.11.2024

Flashcards

Ausgangslage: Fam. Kohler hat Möbel bestellt. Die Möbel wurden auch nach der Gewährung einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert. Fam. Kohler überlegt sich. welches Wahlrecht gemäss Art. 107 Abs. 2 OR ausgeübt werden soll. In welchem Fall würden Sie der Fam. Kohler den Rücktritt vom Vertrag empfehlen?

Falls Familie Kohler die Möbel sofort und günstiger an einem anderen Ort kaufen kann.

Was versteht man unter dem Begriff kaufmännischer Verkehr?

Nenne die zwei Sonderregeln

Kauf von Ware zum Weiterverkauf

1. Kein Verfalltagsgeschäft, nur Mahngeschäft oder Fixgeschäft, wenn ein Datum gesetzt wird.

2. Schweigen auf Lieferverzug > Deckungskauf > Lieferant muss nicht mehr liefern

Mangelhafte Lieferung

Was heisst das?

  • Die Ware besitzt nicht die vereinbarten Eigenschaften
  • Wenn der Mangel den Gebrauch der Sache erheblich mindert
  • Die Ware ist beschädigt, fehlerhaft oder entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarung

Mangelhafte Lieferung

 

Prüfungsvoraussetzungen

1. Mangel? Ja/Nein

2. Pflichten: sofort prüfen (2-7 Tage) / sofort rügen (Mangelanzeige) / bei versteckten Mängeln sofort nach entdecken / aufbewahren

3. Rechte: Wandelung / Minderung / Ersatzlieferung (Art. 205-209 OR)

4. Haftungsausschluss? Ja/Nein > Ist dieser gültig? / Afglistiges Verschweigen (Art. 199 OR)  / Verkürzung  (Art- 210 OR)

Werkvertrag

Allgemeines / Vertragsobjekt / Form / Nutzen und Gefahr

A: Verpflichtung durch Produzent (Unternehmer) zur Herstellung und Ablieferung eines Werkes. Verpflichtung Besteller die Herstellung des Werkes zu bezahlten. Der Erfolg ist geschuldet.

V: eine künftige Sache wird erworben, die nach den Weisungen/Wünschen des Bestlellers angefertigt wird.

F: formlos

N/G: erst bei der Ablieferung des Werks auf den Besteller

Werkvertrag

Pflichten des Unternehmens und des Bestellers

Rücktrittsrecht des Bestellers

 

Unternehmens:

  • das Werk sorgfältig, termingerecht, vertragsgemäss ausgeführt und abgeliefert wird
  • Haftung für die Eigenschaften des Werks und für die Eignung des Werk nach Vertrag
  • Garantie auf beweglichen Sachen 2 Jahre / unbewegliche Sachen und integrierte Sachen 5 Jahr

Bestellers:

  • Werk nach Ablieferung zu bezahlen
  • Abweichungen bis ca 10% vom Kostenvoranschlag tolerieren

Rücktrittsrecht:

  • solange das Werk noch nicht vollendet ist gegen Bezahlung der bereits geleisteten Arbeit und Aufwendungen des Unternehmens

Einfacher Auftrag

Begrifflichkeit und Arten

Das Erbringen einer Dienstleistung gegen Honorar.

Märklervertrag > Vermitlung von Gelegenheiten

Agenturvertrag > Vertretung einer oder mehreren Unternehmungen ohne ein Arbeitsverhältnis

Kommission > kaufen und verkaufen von Gattungswaren und Wertpapieren nach Weisungen und Rechnung in eigenem Namen

Arbeitsvertrag

Begrifflichkeit

Der Arbeitnehmer leistet Arbeit gegen eines Lohnes auf bestimmte/unbestimmte Zeit im Dienste des Arbeitgebers

Arbeitsvertrag

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Persönliche Arbeitsleistung
  • Sorgfaltspflicht
  • Verbot von Schwarzarbeit
  • Treuepflicht
  • Rechenschaftspflicht
  • Überstundenarbeit
  • Befolgung von Anordnungen und Weisungen
  • Haftung

Arbeitsvertrag

Pflichten des Arbeitgebers

  • Lohnzahlungspflicht
  • Lohnfortzahlung bei Verhindrung
  • Lohnzuschlag
  • Lohnzahlung nach dem Tod
  • Bereitstellung der notwendigen Arbeitsgeräte
  • Vergütung der Auslagen
  • Ausstellen eines Arbeitszeugnisses
  • Gewährung der üblichen Frei- und Ferienzeit

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