Steuern
Testfragen STEU HFW
Testfragen STEU HFW
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Lernkarten
Welche Typen von Erträgen aus beweglichem Vermögen
kennen Sie?
Einkünfte aus Guthaben und Forderungen
Ertrag aus Beteiligungen
Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Nutzniessung
Erträge aus Anlagefonds
Einkünfte aus immateriellen Gütern
Können Wertschriftenverwaltungskosten
einkommenssteuerlich abgezogen werden ?
Soweit es sich um Unkosten für die Erzielung von Erträgen aus
beweglichem Vermögen handelt (z.B. Inkassospesen für
Aktiencoupons) können diese als Gewinnungskosten geltend
gemacht werden
Nicht abzugsfähig sind hingegen Aufwendungen, welche der
Erzielung von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen dienen
(z.B. Performanceorientierte
Vermögensverwaltungsaufträge)
Müssen Sie bei der Deklaration eines Zinsertrages (z.B.
Bankkonto im Inland) den netto ausbezahlten Betrag (=65%)
oder den Bruttoertrag vor Verrechnungssteuerabzug
(=100%) im Formular 3 Ihrer Steuererklärung aufführen?
Zu deklarieren ist stets der Bruttoertrag (= 100 %), welcher
auch steuerbar ist. Die Verrechnungssteuer erfüllt lediglich
einen Sicherungszweck und wird Ihnen bei korrekter
Deklaration zurückerstattet
Hat die Schaffung von sog. „Gratisaktien“, welche aus der
Umwandlung von Reserven einer Kapitalgesellschaft in
Aktienkapital gebildet werden für den Aktionär steuerliche
Folgen?
Ja, der gesamte Betrag (immer der Nominalbetrag, da auf diesem Weg kein
Agio gebildet werden kann), welcher von Reserven zu Eigenkapital
umgewandelt wird ist als Einkommen (Ertrag aus beweglichem Vermögen)
steuerbar
Dies deshalb, weil die Ausschüttung von Reserven eine
Dividendenauszahlung darstellt, welche der Einkommenssteuer unterliegt.
Die Schaffung von „Gratisaktien“ wird somit wirtschaftlich gleich beurteilt,
wie die eine Dividendenausschüttung mit nachfolgendem Erwerb von Aktien.
Die Rückzahlung von Nominalkapital stellt dafür immer eine steuerlich
unbeachtliche Vermögensumschichtung dar
Welche Typen von Erträgen aus unbeweglichem Vermögen
kennen Sie?
Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Nutzniessung
Einkünfte aus Baurechtsverträgen
Einkünfte aus Ausbeutung des Bodens
Eigenmietwert bei Eigengebrauch
Wozu gibt es den Eigenmietwert aus steuersystematischer Sicht?
Der Eigenmietwert dient dazu, den Verfassungsgrundsatz der
Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit umzusetzen. Gäbe
es keinen Eigenmietwert und könnten trotzdem die Schuldzinsen und
die Unterhaltskosten abgezogen werden, so käme es zu einer
Bevorzugung der Eigenheimbesitzenden gegenüber den Mietenden
resp. gegen über alternativen Anlageformen (z.B. Erträge aus
beweglichem Vermögen)
Wie wird der Eigenmietwert (technisch) festgesetzt?
Es erfolgt eine Aufnahme der Verhältnisse vor Ort durch einen
Baufachmann (in der Regel einen Architekten). Dieser erstellt ein
Protokoll und bewertet zahlreiche Aspekte (z.B. Ausbaustandard, Lage,
Verkehrserschliessung, usw.). Gestützt auf dieses Protokoll, welches vom
Eigentümer jederzeit bei der Gemeinde eingesehen werden kann,
werden dann der amtliche Wert (Vermögen) und der Eigenmietwert
(Einkommen) festgelegt
Der so festgelegte Protokollmietwert hat in der Regel für längere Zeit
Gültigkeit, kann aber für jede Steuerperiode durch Veränderung des
Multiplikators an die aktuelle Marktentwicklung für Grundstücke und
Liegenschaften in der jeweiligen Gemeinde oder Region angepasst
werden. Es handelt sich um eine rein technische Bewertung, weshalb
beispielsweise Hinweise auf die mit der Vermietung anderer Gebäude in
der Nachbarschaft erzielten Mieterträge unbeachtlich sind
Wie hoch ist der Eigenmietwert festzulegen?
Grundsätzlich sollte der Eigenmietwert dem Marktmietwert
entsprechen (DBG 21 II ).Es besteht aber eine gewisse
Schätzungenauigkeit und gemäss Praxis und Rechtsprechung dürfen
auch die „Ausreisser“ nach oben im Einzelfall nicht über der Marktmiete
zu liegen kommen
Dies führt dazu, dass der Eigenmietwert bei der direkten Bundessteuer
im Normalfall etwa 70 % der Marktmiete beträgt. Bei den Kantons- und
Gemeindesteuern ist zusätzlich die Gesetzesbestimmung zu beachten,
wonach der Eigenmietwert „zur Förderung der Eigentumsbildung und
der Selbstvorsorge massvoll festzulegen“ ist (StG BE 25 II), was zu einem
durchschnittlichen Eigenmietwert in der Höhe von 60 % der Marktmiete
führt. Abweichungen von diesen Durchschnittswerten können nicht
angefochten werden, sofern sie nicht über der Marktmiete liegen
Was ist der steuerliche Unterschied zwischen
wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten im
Zusammenhang mit Liegenschaften?
Werterhaltende Aufwendungen dienen der Reparatur und dem
Unterhalt, d.h. der Wiederherstellung oder Erhaltung des
bisherigen Zustandes; sie stellen Gewinnungskosten dar und
können laufend einkommenssteuerlich abgezogen werden.
Wertvermehrende Aufwendungen sind Kosten für Neu- und
Umbauten, Komfortverbesserungen und bauliche Veränderungen
aller Art; diese Aufwendungen gehören zu den Anlagekosten und
sich einkommenssteuerlich unbeachtlich (allenfalls können sie bei
einer späteren Veräusserung bei der Grundstückgewinnsteuer in
Abzug gebracht werden)
Wie hoch ist der Pauschalabzug für die Liegenschaftsunterhaltskosten
gemäss bernischem Recht?
Für Gebäude bis zu einem Alter von 10 Jahren beträgt er 10%
desBruttoliegenschaftsertrages, für Liegenschaften mit
einem Alter von mehr als 10 Jahren beläuft sich der Ansatz
auf 20 % des Bruttoliegenschaftsertrages. Die
steuerpflichtige Person kann für jedes Steuerjahr wählen, ob
sie die effektiven Kosten oder die Pauschale geltend machen
will (sog. „Wechselpauschale“)
Welche Grundsätze geltend betreffend die steuerliche Behandlung von
Vorsorgebeiträgen resp. Vorsorgeleistungen?
Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen immer dann besteuert werden,
wenn die Beiträge – vollumfänglich oder zumindest weitgehend – haben
abgezogen werden können (Säulen 1, 2 und 3a). Wenn die Beiträge
steuerlich nicht abgezogen werden können, sind die Leistungen
normalerweise steuerfrei (Säule 3b)
Wie hoch sind die steuerlich maximal zulässigen Beiträge an die Säule 3a
per Steuerjahr 2015?
CHF 6‘768 (mit BVG)
CHF 33'840 (ohne BVG)
Wie werden Leibrenten einkommenssteuerlich behandelt?
Sie sind nur im Umfang von 40 % steuerbar; dieser pauschale
Ansatz soll die Zinskomponente erfassen, aber die
Kapitalrückzahlungskomponente nicht steuerlich belasten
Wie werden Kapitalleistungen aus der 2. Säule sowie aus
der Säule 3a erfasst?
Getrennt von den übrigen Einkünften ohne Sozialabzüge zu
einem milderen Satz (sog. „Sonderveranlagung“)
Bei der direkten Bundessteuer beispielsweise zu einem
Fünftel des normalen Tarifs (DBG 36); bei den Kantons- und
Gemeindesteuern mit einem vollständig separaten Tarif
Welche allgemeinen Abzüge kennen Sie?
- Schuldzinsen (ev. auch Gewinnungskostencharakter)
- Renten und dauernde Lasten sowie Unterhaltsbeiträge (Alimente)
- Selbstgetragene Krankheits- und Unfallkosten und Invaliditätskosten
- Zweiverdienerabzug
- Vergabungen (freiwillige Geldleistungen an steuerbefreite juristische
Personen, welche eine gemeinnützige oder eine öffentliche Aufgabe
erfüllen)
- Abzug für zusätzliche resp. auswärtige Ausbildungskosten (nur bernisch)
- Kosten für die Kinderfremdbetreuung (nur bernisch)
- Kosten für Lebens-, Unfall-, Kranken- sowie andere Versicherungen
(plafoniert)
- Weiterbildungskosten
Welche Sozialabzüge kennen Sie?
Allgemeiner Abzug (pro volljähriges Steuersubjekt, nur
bernisch); Kinderabzug; Unterstützungsabzug
Definieren Sie den Begriff Steuerperiode
Zeitabschnitt für welchen die Steuer geschuldet ist
Definieren Sie den Begriff Bemessungsperiode
Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens
massgebender Zeitraum
Definieren Sie den Begriff Veranlagungsperiode
Zeitraum in welchem das Veranlagungsverfahren
abgewickelt wird
Wie heisst das aktuell in allen 26 Kantonen
geltende Steuersystem für natürliche und
juristische Personen?
Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung
In welchem Verhältnis auf der Zeitachse stehen im System
der Postnumerandobesteuerung mit
Gegenwartsbemessung die Steuer-, Bemessungs- und
Veranlagungsperiode?
Identität von Steuer- und Bemessungsperiode mit
nachlaufender Veranlagungsperiode
Weshalb muss bei einer unterjährigen Besteuerung das
satzbestimmende Einkommen ermittelt werden
Damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung
getragen werden kann
In welche Untergruppen kann das wertabhängige
Steuermass unterteilt werden?
Proportional und progressiv
Weshalb werden Steuertarife progressiv ausgestaltet?
Damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung
getragen werden kann
Weshalb kennen Kantone, Gemeinden und
Kirchgemeinden in der Regel sog. „Steueranlagen“ resp.
„Steuerfüsse“?
Dadurch können verschiedene Gemeinwesen gestützt auf das gleiche
Steuergesetz resp. den gleichen Steuertarif ihre Steuern erheben, auch
wenn ihr Mittelbedarf unterschiedlich hoch ist. Zudem ist eine
Anpassung von Jahr zu Jahr an die sich verändernden Finanzbedürfnisse
ohne Gesetzesänderung möglich
Wozu dient das sog. „Teilbesteuerungsverfahren“ auf
Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen?
Die sog. „wirtschaftliche Doppelbelastung“ soll (teilweise) gemildert
werden
Welches ist der Unterschied zwischen dem
„Teilsatzverfahren“ beim Kanton und dem
„Teileinkünfteverfahren“ beim Bund?
Beim Kanton erfolgt die Entlastung über den Steuersatz und
beim Bund über die Bemessungsgrundlage
Gibt es eine eidgenössische Vermögenssteuer?
Nein, nur die Kantons- und Gemeindesteuern kennen eine solche
Mit welchem Wert wird unbewegliches Vermögen bei der
Vermögenssteuer des Kantons Bern erfasst?
Zum Amtlichen Wert
Was soll mit der sog. „Vermögenssteuerbremse“ nach Art. 66,
Abs. 1 StG-BE vermieden werden?
Die konfiskatorische Besteuerung
Welche zivilrechtlichen Formen stehen für die Ausübung einer
gewerblich-unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung?
Selbstständige Erwerbstätigkeit (Einzelunternehmung, Kollektiv- und
Kommanditgesellschaft, einfache Gesellschaft) und juristische Personen
(Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, ev. Genossenschaft)
Worin liegt aus steuerlicher Sicht der zentrale Unterschied zwischen der
Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit als selbstständig
erwerbender resp. mittels einer juristischen Person?
Bei der selbstständigen Erwerbstätigkeit werden die privaten und
geschäftlichen Elemente in der persönlichen Steuererklärung des
Unternehmers zusammengefasst und gemeinsam der Einkommens- und
Vermögenssteuer unterworfen, d.h. es gibt nur ein Steuersubjekt. Bei
einer unternehmerischen Tätigkeit in Form einer juristischen Person
haben wir es mit zwei Steuersubjekten zu tun; die Unternehmung
unterliegt der Gewinn- und Kapitalsteuer und der Unternehmer der
Einkommens- und Vermögenssteuer. Rechtlich betrachtet übt der
Unternehmer im zweiten Fall eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aus
Welches sind die Merkmale einer selbstständigen Erwerbstätigkeit?
• Tragen eines unternehmerischen Risikos
• Objektive Eignung zur Gewinnerzielung
• Teilnahme am Wirtschaftsverkehr
• Freie Wahl der Arbeitsorganisation / Keine Subordination
(Unterordnung)
Was verstehen Sie unter dem sog. „Massgeblichkeitsprinzip“?
Ein handelsrechtskonformer Jahresabschluss muss von der
Steuerverwaltung zwingend als Grundlage zur steuerlichen
Gewinnermittlung verwendet werden. Allenfalls sind Korrekturen aufgrund
der unterschiedlichen (Bewertungs-)vorschriften im Handels- resp.
Steuerrecht vorzunehmen
Welches sind die zentralen Unterschiede zwischen Privat- und
Geschäftsvermögen?
Im Privatvermögen sind Abschreibungen nicht zulässig, Kapitalgewinne
steuerfrei (mit Ausnahme von Grundstückgewinnen bei den Kantons- und
Gemeindesteuern) und Kapitalverluste unbeachtlich. Im
Geschäftsvermögen gilt genau das Gegenteil
Was besagt die sog. „Präponderanzmethode“?
Jeder Vermögensgegenstand ist jenem Vermögenskomplex zuzuweisen in
welchem er genutzt wird. Wird ein Vermögensgegenstand gemeinsam
genutzt, so erfolgt die vollumfängliche Zuteilung nach der überwiegenden
Nutzung. Bei Alternativgütern muss die Zuteilung bei der Anschaffung
erfolgen und dieser Entscheid ist in der Folge verbindlich resp. bei einer
Überführung muss steuerlich abgerechnet werden
Spielt die Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen bei
juristischen Personen auch eine Rolle?
Nein, denn eine juristische Person hat immer nur Geschäftsvermögen. Die
privaten Elemente gehören immer der natürlichen Person, welche ein
separates Steuersubjekt darstellt
Weshalb muss bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen -
und auch umgekehrt - steuersystematisch abgerechnet werden?
Da unterschiedliche Besteuerungsregeln gelten
Was ist der zentrale Unterschied zwischen Handels- und Steuerrecht
bezüglich der Bildung von stillen Reserven?
Das Handelsrecht dient dem Gläubigerschutz und lässt die Bildung stiller
Reserven grundsätzlich unbeschränkt zu. Das Steuerrecht muss das
Steuersubstrat sichern und die Bildung stiller Reserven ist daher nur
beschränkt zulässig; insbesondere innerhalb der Abschreibungssätze sowie
durch nicht realisierte Buchgewinne (Kapitalgewinne).
In welchem Umfang kann steuerlich eine Delkredererückstellung
gebildet werden?
Ausserhalb von konkret gefährdeten Forderungen werden folgende
pauschalen Delkredererückstellungen anerkannt:
• 5 % auf Inlanddebitoren
• 10 % auf Auslanddebitoren in Schweizer Franken
• 15 % auf Auslanddebitoren in Fremdwährung