Professional Judgement Wirtschaftsprüfung

Diverse Fragen zu OR, IFRS, SGF, PS, HWP und div. Steuerthemen

Diverse Fragen zu OR, IFRS, SGF, PS, HWP und div. Steuerthemen


J. H.
Diese Lernkarten behandeln die Prüfungspraxis und berufsständischen Standards im Bereich Wirtschaftsprüfung, insbesondere zu IFRS, OR, FER und Swiss GAAP FER. Im Fokus stehen Revisionspflichten, Kapitaltransaktionen, Compliance-Systeme und Data Analytics in der Abschlussprüfung. Besonders relevant ist die Aktienrechtsrevision mit ihren Auswirkungen auf Corporate Governance und Offenlegungspflichten.
Cartes-fiches
235
Utilisateurs
58
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
28.05.2019 / 04.07.2026

Cartes-fiches

Was sind die Auswirkungen auf das Prüfungsurteil gem. PS 570, wenn eine wesentliche Unsicherheit bzgl. Fortführungsfähigkeit identifiziert wurde? (6 Szenarien, 4 GC gegeben, 2 GC nicht gegeben)

  • GC gegeben, Unsicherheit hat kein wesentlicher Einfluss - keine Auswirkungen 
  • GC gegeben, Unsicherheit hat wesentlichen Einfluss, keine Offenlegung im Anhang - wesentliche und umfassende Fehldarstellung => Versagtes Prüfungsurteil 
  • GC gegeben, Unsicherheit hat wesentlichen Einfluss, Offenlegung im Anhang ausreichend => nicht mod. Prüfurteil aber Hervorhebung eines Sachverhalts 
  • GC gegeben, Unsicherheit hat wesentlichen Einfluss, Offenlegung im Anhang nicht ausreichend => eingeschr. Prüfungsurteil 
  • GC nicht gegeben, Abschluss auf Basis Fortführungswerten Wesentliche und umfassende Fehldarstellung => versagtes Prüfungsurteil 
  • GC nicht gegeben, Abschluss auf Basis Veräusserungswerten mit angemess. Offenlegung => nicht mod. Prüfurteil mit Hervorhebung eines Sachverhalts

IMMER: Falls bei negativer Entwicklung OR 725 ein Thema werden kann: Hinweis auf sonst. Sachverhalt OR 725

Fraud: Welcher PS ist massgebend? Welche zwei Arten wird unterschieden? Wer ist für Verhinderung und Aufdeckung zuständig?

PS 240Manipulation der Rechnungslegung und VermögensschädigungVR durch Ausgestaltung des IKS

Was ist grdstzl. die Pflicht der RS gem. PS 240? Nenne 6 allgemeine Reaktionen darauf.

hinreichende Sicherheit erlangen, dass Abschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist 

  • kritische Grundhaltung einnehmen 
  • Fraudüberlegungen in Risikobeurteilung einbeziehen: Sign. Risk: Mgmt override of controls und Umsatzlegung 
  • Schätzungen, SUT, related party trx kritisch beurteilen 
  • Element of Unpredictability 
  • JET  
  • Besprechung im Team (RAPD)

In welchem PS ist die Prüfung der Estimates geregelt? Weshalb sind Estimates bedeutsam?

PS 540Schätzungen bedeuten Ermessensentscheidungen des Mgmt, diese können einseitig sein (Mgmt Bias)Je subjektiver, desto höher das Risiko eines wesentlichen Fehlers

Was ist Pflicht der RS bzgl. Estimates PS 540 (4)?

ausreichend geeignete Prüfnachweise erlangen, dass geschätzte Werte der RL im Rahmen des Regelwerks (IFRS, FER, OR) vertretbar sind 

  1. Beurteilung der Eignung und Stetigkeit der Methode des Mgmt 
  2. Prüfung der Datenbasis 
  3. Retrospektive Prüfung 
  4. Beizug eines Experten

Welche Ereignisse nach Bilanzstichtag sind berücksichtigungspflichtig in der FiBu?

Alle Ereignisse, deren Ursache am Abschlussstichtag bereits bestand (Gerichtsentscheide, Konkurse von Kundenforderungen)Entsprechend sind nicht zu berücksichtigen: Absinken von Marktwerten der Finanzinvestitionen, Veränderte Devisenkurse. Allenfalls Offenlegung im Anhang (Art des Ereignis und Schätzung der finanz. Auswirkungen)

Was ist die Prüfpflicht der RS bzgl. Ereignisse nach Bilanzstichtag? Wie unterscheide sich diese je nach Zeitperiode?

gem. PS 560 

  • Aktive Prüfpflicht für Ereignisse bis zum Datum des RSB: Revision ist mit Datum RSB beendet. Prüfungshandlungen wie: Kritische Durchsicht von Protokollen, kritische Durchsicht letzter Zwischenabschluss, Befragung 
  • Passive Prüfpflicht bis zum Datum der Herausgabe des Abschlusses (Publikation): UG muss RS informieren, falls Anpassungen notwendig, muss Abschluss geändert werden und neuer RSB erstellt werden. Wenn UG sich weigert: Fehldarstellung gem. PS 705 Modifikation Anpassungen nach Herausgabe bedürfen ebenfalls eines neuen RSB: Bei angemessener Offenlegung im Anhang: Hervorhebung eines Sachverhalts sonst Hinweis auf sonst. Sachverhalt

Von wem ist die Vollständigkeitserklärung gem. PS 580 zu unterzeichnen?Wie muss die VE datiert sein?Auswirkung, falls keine VE abgegeben wird?

VRP und CFODatum VE = Datum RSB, keinesfalls RSB vor VE!Beschränkte Prüfumfang => Nichtabgabe Prüfurteil immer

Was sind die 4 Komponenten einer GITC Prüfung?

  1. Programm Changes (Authorization, Development, Testing and Approval)
  2. Programm Development/Migration (Methology for Development/Acquisition, Design, Development, Implementation)
  3. Access Management (inkl. Super User) 
  4. IT Operations (Backup and recovery process)

Was ist Voraussetzung für die Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinnes der GV?

Vorliegen des RSB und Anwesenheit der RS (Auf Anwesenheit kann durch einstimmigen Beschluss verzichtet werden)

Wann muss auf modifiziertes Prüfurteil im Vorjahr verwiesen werden?

  • Sachverhalt nicht geklärt: Erneut Modifikation im RSB mit Beschreibung des Sachverhalts inkl. VJ-Zahlen Sachverhalt geklärt: kein Bezug in RSB
  • Bei Erstprüfung mit Modifikation in RSB des Vorprüfers (allenfalls Grund für Rücktritt der RS im VJ)

Wie sieht Berichterstattung aus, wenn wesentlicher Fehler in der geprüften Jahresrechnung aus dem Vorjahr im aktuellen Jahr korrigiert wurde?

Korrektur hat erfolgswirksam zu erfolgen (a.o. sofern es die ER betrieft; reine Umbuchung in der Bilanz kann Vorjahr angepasst werden und im Anhang offengelegt werden). Sachgemässe Angaben im Anhang. Bericht: Hervorhebung eines Sachverhalts

In welchen 4 Fällen nimmt RSB Bezug auf Vergleichszahlen gem. PS 710?

  • VJ-Prüfung durch andere Revisionsstelle (Hinweis auf sonst. Sachverhalt) 
  • modifiziertes Prüfungsurteil im VJ, noch nicht geklärt (Modifikation gem. PS 705) 
  • neu entdeckter wesentlicher Fehler im VJ-RSB (Hervorhebung eines Sachverhalts)
  • nicht geprüfter Abschluss im VJ (Hinweis auf sonst. Sachverhalt)

Welche 3 Elemente enthält UB an VR gem. OR 728b?

  1. Feststellungen zur RL 
  2. zum IKS 
  3. zur Durchführung der Revision

Modifikationen im RSB sind gem. PS 705 zu beurteilen bzgl. welcher beiden Stichwort? Was bedeuten diese?

  • wesentlich = falsche Darstellung auf Basis welcher erwartet wird, dass sie wirtschaftliche Entscheidungen der Nutzer beeinflusst oder kurz >Wesentlichkeit 
  • umfassend = nicht auf bestimmte Teile, Konti, Posten eines Abschlusses beschränkt, einen erheblichen Teil des Abschluss betrifft; grundlegend für Verständnis des Abschlusses insb. bei unmittelbaren Rechtsfolgen (OR 725, keine Dividende)

Nenne Beispiele für Fehldarstellungen (5)

  • Audit Misstatements gem. SUAM (PS 450) 
  • Estimates nicht vertretbar 
  • Nicht sachgerechte Darstellung (Fehler im Anhang) 
  • GoR nicht eingehalten 
  • Falsche Bewertung 
  • Objektive Unprüfbarkeit, aber kein Ausweis im Anhang 
  • IFRS/FER falsch angewandt

Welche Modifikationen gem. PS 705 führen zu einer Empfehlung zur Rückweisung der Jahresrechnung?

  • Nichtabgabe des Prüfurteils 
  • Versagtes Prüfurteil

Nenne Beispiele für beschränkten Prüfumfang

  • Teilnahme an Inventur durch Mgmt verwehrt
  • Mgmt erstellt keine Beurteilung zu Going Concern (wenn es Zweifel an der Fortführung gibt, allenfalls Nichtabgabe)
  • Mgmt liefert keine Dokumente zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligungen

Was sind die 3 Voraussetzungen für die Hervorhebung eines Sachverhalts?

  • Sachverhalt ist im Anhang angemessen offengelegt 
  • Sachverhalt ist grundlegend für Verständnis des Abschlusses 
  • RS muss ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zu Sachverhalt erlangt haben, dass dieser nicht wesentlich falsch dargestellt ist

Nenne die 4 Möglichkeiten für Hervorhebung eines Sachverhalts

  • bestehende wesentliche Unsicherheit in Going Concern trotz Angemessenheit der Annahme
  • Unsicherheit Ausgang wesentlicher Rechtsstreitigkeit 
  • vorzeitige Anwendung eines RL-Standards 
  • Wesentlicher Fehler aus dem VJ im a.o. Aufwand
  • grössere Katastrophe, die bedeutsame Auswirkungen hat(te)

Was sind Hinweise auf sonst. Sachverhalt gem. PS 706?

Sachverhalte, die nicht im Anhang offengelegt werden müssen, die aber grundlegend für das Verständnis der Nutzer sind (ohne Einfluss auf Prüfurteil)

Nenne Bsp. für Hinweis auf sonst. Sachverhalt 

  • Ereignisse nach Bilanzstichtag, die nicht im Abschluss zu erfassen sind 
  • VJ von anderer RS geprüft 
  • VJ von keiner RS geprüft 
  • Inkonsistenz in other information, die von Mgmt nicht korrigiert wurden

 

Die GV ist nicht an Empfehlung der RS gebunden. Sie kann die JR genehmigen, auch wenn die RS sie zur Rückweisung empfohlen hat. Was ist als RS zu tun?

Rücktritt vom Mandat

Gesetzesverstösse müssen grundsätzlich dem VR gemeldet werden. Welche sind an die GV zu melden?

wesentliche Gesetzesverstösse und wenn VR keine angemessenen Massnahmen trifft

Nenne 7 Bsp. für Gesetzesverstösse, die in Berichterstattung aufzunehmen sind

  1. Verstoss gegen Rechtsfolgen von OR 725 (keine a.o. GV, keine Zwischenbilanz, keine Benachrichtigung Richter) 
  2. verbotene Kapitalrückzahlung (OR 680,2) 
  3. Gewinnausschüttung aus laufendem Ergebnis (Interimsdividende OR 675,2) 
  4. Nicherstellung einer Konzernrechnung (OR 963), falls für zuverlässige Beurteilung notwendig => Beschränkter Prüfumfang GV 
  5. nicht innerhalb 6 Mte. (OR 699,2) 
  6. Fehlender Lagebericht (OR 961) 
  7. Nicht gesetzeskonformer Antrag Gewinnverwendung (OR 671)

Wie steht es um die Auskunftspflicht der RS ggü. dem VR? (einzeln und als Organ)

ggü. VR als Organ: uneingeschränkte Auskunftspflicht 

Keine Auskunftspflicht ggü. einzelnem VR-Mitglieder! Wenn einzelnes Mitglied Auskunft will, muss diese im VR Anwesenheit der RS an VR-Sitzung beantragen.

Wie steht es um die Auskunftspflicht der RS ggü. den Aktionären?

An GV: Auskunft über Durchführung und Ergebnis der Revision. Bei modifiziertem Prüfungsurteil zu den Anpassungen.aber kein zusätzlicher mündlicher Bericht, keine Ergänzungenausserhalb GV: Schweigepflicht

In welchen Situationen äussert sich die Revisionsstellte von sich aus an der GV?

  • bei wesentlichen Ereignissen nach Bilanzstichtag 
  • bei Änderungen der JR oder des Antrags zur Verwendung des Bilanzgewinnes 
  • wenn Bericht der RS nicht richtig wiedergegeben wird wenn ggü. RS Vorwürfe erhoben werden

Was passiert, wenn die RS nicht an der GV vertreten ist, ohne dass sie von Teilnahme befreit wurde?

Beschlüsse zu Genehmigung der JR und Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinnes sind anfechtbar

In welchen drei Fällen beruft die RS die GV ersatzweise ein?

  • VR ist nicht in der Lage (krank, tod) 
  • RS hat Rücktritt erklärt und will GV Gründe darlegen 
  • Gründe für Modifizierung des Vermerks sind gravierend, so dass GV unverzüglich benachrichtig werden muss (OR 725)

Welche sind neben die zusätzliche Voraussetzungen zur Mandatsannahme im Group Audit?

  1. Umfassendes Verständnis des Group Audit (Konzernstruktur, bedeutsame Componentes und deren Geschäftstätigkeiten, Branchenumfeld, Regelwerk der RL, Konsolidierungsprozess, konzernweites IKS, Shared Service Centers)
  2. Teams für  Erlangung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise 
  3. Angemessener Einbezug des Group Audit Teams in Tätigkeit der Component Auditors

Was ist ein bedeutsamer Teilbereich/Component?

Ein Component ist significant, aufgrund seines wirtschaftlichen Gewichts (>10-15% Umsatz/Assets, gem. HWP II S. 484) oder weil er besondere Merkmale/Umstände aufweist, welche significant Risks beinhalten (Treasury, Lager, Patente).

Welche Arten von Tätigkeiten kann für einen significant component durchgeführt werden?

Falls wirtschaftlich gewichtig: nur Audit (Full Scope) 

Falls sonst significant: 

  • Audit (full scope)
  • Audit of Account Balance (specific scope)
  • Specified audit procedures

 (nicht: Review, da keine positive assurance)

Was für Tätigkeiten sind für die nicht bedeutenden Teilbereiche durchzuführen?

Grundsätzlich analytische Prüfungshandlungen pro Einzelgesellschaft (durch Konzernprüfer, nicht nur VJ-Vergleich - RAB Kritik)oder falls zu wenig Sicherheit: Audit, Audit of Account Balances, Review, Specified Procedures

Was bedeutet Scoping? Was ist das Ziel?

gem. PS 600 Festlegung der Art der Tätigkeiten, welche für einzelne Components durchzuführen sind 

Ziel: Hinreichende Sicherheit, genügend Abdeckung für Prüfungsurteil (ca. 75%) auf Konzernstufe

Was sind typische Inhalte von Group Audit Instructions?

- Zielsetzung/Erwartung- Bestätigung Bereitschaft zur Zusammenarbeit- Bestätigung Verhaltensanforderung und Unabhängigkeit- Beurteilung berufliche und fachliche Befähigung des Components- Significant Risks- Wesentlichkeiten: Component Materiality, AMRT- RL-Standard (inkl. IKS) und Prüfungsstandard - Gesetze (Feststellen von Nichteinhalten)- Nahestehende Personen- Zeitplan mit Milestones- Honorar- Art und Umfang Berichterstattung (Vorlagen)- Kontaktpersonen

Welche 5 Schritte muss der Group Auditor unternehmen, um sich angemessen in die Component Auditors einzubeziehen?

  1. Schriftliche Group Audit Instruktionen 
  2. Besprechung der Geschäftstätigkeit des Components und der Risikobeurteilung
  3. Besprechung der Prüfungsstrategie und des Prüfungsprogramms des Component Auditors 
  4. Durchsicht und Beurteilung der Berichterstattung des Component Auditors (Memo der Findings und Schlussfolgerungen) 
  5. Beurteilung, ob weitere Durchsicht der Prüfungsdokumentation des Component Auditors notwendig ist (evt. Site Visit)

Welche Sachverhalte muss der Revisor mit dem Konzern-VR kommunizieren? (5)

  1. Scoping 
  2. Art der Einbindung des Group Audit Teams in significant component
  3. Qualitätsbedenken bei Component Auditors
  4. Fraud im Konzernabschluss
  5. Beschränkungen bei der Konzernabschlussprüfung (z.B. Informationszugang)

Was ist Prüfungsgegenstand des VegüV? Was ist die Rolle der GV?

Revisionsstelle prüft, ob die quantitativen Angaben im durch den VR erstellten Vergütungsbericht gemäss Art. 14-16 VegüV entsprechen. 

Das bedeutet, ob die Offenlegung der Vergütungen, Darlehen und Kredite an 

  • VR, 
  • GL, 
  • Beirat 
  • und Nahestehende 

Korrekt sind. 

Grundsätzlich ist jeweils Gesamtbetrag, sowie Einzelbetrag offenzulegen. Bei GL aber nur für Höchsten den Einzelbetrag. GV stimmt über Vergütungen ab, nicht über Vergütungsbericht, deshalb keine Empfehlung der RS zum Bericht.

Was sind unzulässige Vergütungen gem. VegüV? Was ist Effekt auf Berichterstattung.

  • Abgangsentschädigungen 
  • Vergütungen im Voraus 
  • Provisionen für konzerninterne Übernahmen
  •  -> Hinweis auf Gesetzesverstoss (PS 705)

Étudier