Professional Judgement Wirtschaftsprüfung
Diverse Fragen zu OR, IFRS, SGF, PS, HWP und div. Steuerthemen
Diverse Fragen zu OR, IFRS, SGF, PS, HWP und div. Steuerthemen
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Lernkarten
Nur bei ordentlicher RevisionNur der leitende Revisor muss nach 7 Jahren rotieren und kann nach mind. 3 Jahren wieder leiten
Welches sind die 4 schweizerischen Prüfstandards?
PS 290 (OR 725) PS 701 (Berichterstattung ord. Revision) PS 880 (Öffentliches Kaufangebot) PS 890 (Existenz IKS)
UnabhängigkeitIntegritätObjektivitätprof. Kompetenz & SorgfaltVerschwiegenheitprof. VerhaltenBefolgen von Gesetzen und Standards
Was ist die Aufgabe der RAB (3)
- Zulassung
- Aufsicht
- Kooperation mit ausl. Behörden
Kapitalherabsetzungbedingte Kapitalerhöhung
Nenne die 7 Bestandteile des Qualitätssicherungssystems gem. QS1?
QS1 = Firmenbezogene Qualitätssicherung:
- Führungsverantwortung für Qualität (tone at the top)
- Relevante berufliche Verhaltensanforderungen (Massnahme zur Einhaltung Unabhängigkeit)
- Annahme und Fortführung von Mandaten (CEAC Process)
- Personalwesen (Kompetenzen, Fähigkeiten)
- Auftragsdurchführung (Review, Konsultationen, EQCR)
- Nachschau (QPR)
- Dokumentation des Qualitätssicherungssystems
Alle Revisionsunternehmen (auch wenn nur eingeschränkte Mandate)Registrierungsvoraussetzung gem. RAG
Revenue RecognitionManagment override of controlsRevisionsstelle muss nicht systematisch nach Fraud suchen, aber Risiko wesentlicher Fehler aus Fraud identifizieren, beurteilen und mit PH reagieren.
Nenne die 5 Komponenten des IKS (COSO-Würfel).
- Kontrollumfeld
- Risikobeurteilungsprozess der Einheit
- Informationssystem
- Kontrollaktivitäten
- Überwachung von Kontrollen
Welche Faktoren führen zu einem bedeutsamen Risiko? (6)
- Fraud
- hoch komplexe Geschäftsvorfälle (z.B. IAS 19)
- bedeutsame Trx mit nahestehenden Personen
- hoher Grad an Ermessen (Schätzungen)
- bedeutsame Trx ausserhalb gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- besondere Aufmerksamkeit aufgrund jüngster Entwicklungen (neue RL-Methode)
Alle Vorgänge und Massnahmen in einem UG, welche ein ordnungsmässige Buchführung und finanzielle Berichterstattung sicherstellen.
Was sind die Voraussetzungen, dass ein IKS existiert? (5)
IKS ist:
- dokumentiert
- auf Geschäftsrisiken angepasst
- den Mitarbeitern bekannt im UG
- angewandt
- ein Kontrollbewusstsein vorhanden
Welche 3 Arten der Berichterstattung gibt's zum IKS?
Existenz wird:
- bejaht
- verneint (in keiner Weise Risiken adressiert, nicht schriftl. dokumentiert, in allen wesentlich. Bereichen nicht umgesetzt)
- mit Einschränkung bejaht (bei 1-2 wesentlichen Prozessen/TG nicht umgesetzt/dokumentiert)
Was ist der Prüfgegenstand bei einer PK?
zweiteilige Prüfung:
- Financial Audit: Prüfung der Jahresrechnung (Bvilanz, Betriebsrechnung und Anhang) gem. FER 26
- Compliance Audit: Alterskonten gem. Gesetz geführt, Organisation und Geschäftsführung und Vermögensanlage entspr. Gesetz, Loyalität sichergestellt, Verwendung der freien Mittel, Massnahmen bei Unterdeckung, Meldungen an Aufsichtsbehörde, Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden eingehalten
Was sind typische Prüfungshandlungen für PK? 2 PHs auf Bilanz
- Prüfung der Fair Values der Vermögensanlagen (insb. Immobilien, Wertschriften)
- Abstimmen der technischen Buchhaltung (geführte Beitrags- und Alterskonti) mit FiBu
RS ist nicht einziger Prüfer. PK-Experte prüft Vorsorgekapital & technische RST
Zuflüsse aus Beiträgen und EintrittsleistungenAbflüsse für Leistungen und VorbezügeNetto-Ergebnis aus Versicherungsteil+/- Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage (Verwaltungsaufwand sep. ausweisen)Auflösung/Bildung Wertschwankungsreserve
Ja, für jede Vorsorgeeinrichtung (auch WOFI, Kaderkasse) ist eine Revisionsstelle zwingend (eingeschränkt gibt es nicht für Stiftungen)
Was ist für bzgl. Zulassung von RS für PKs speziell? (4)
- Revisionsexperte zwingend QS1 umgesetzt
- Leitender Revisor muss pro Kalenderjahr mind. 50 verrechenbare Stunden auf PK aufweisen Leitender Revisor muss
Nein, nur Bestätigung der Existenz von der Grösse und Komplexität angemessenen internen Kontrollen (viel Judgement).
Periodentafel berücksichtigt zukünftige Lebenserwartung nicht (darf angewandt werden, zus. techn. RST notwendig)Besser ist deshalb die Generationentafel
Was ist der Unterschied der IAS 19 DBO und der Vorsorgekapitalien und techn. RST gem. FER 26?
Sparkapital der Aktivsparer wird bei FER nicht diskontiert Bewertungsparamater FER: techn. Zinssatz vs. IFRS: Diskontsatz (AAA, Generationentafel) Beides ist wohl nicht ganz TAFV
Sanierungsmassnahmen von PK werden nie alleine durch AG getragen, sondern auch durch AN mitfinanziert (tieferer UWS bspw.). Risk Sharing meint, dass DBO nicht zu 100% eine Verbindl. für AG darstellt, sondern dass auch AN Risiko mitträgt. In Historie feststellen, wie hoch Anteil AG was und Veränderung der Schätzung vornehmen (angemessen kommunizieren).
Betrifft nur überobligatorischer Teil des BVG (Lohn >126'900)erfordert separate Kasseerlaubt individuelle Anlagestrategien (max. 10, eine davon risikoarm) MA trägt Anlagerisiken voll, keine Kapitalgarantie => defined contribution planmuss Risikoversicherung enthaltenkeine Rentenbezugsoption
Auch Ausschüttung unterjährig muss Gesetz und Statuten entsprechen (Zuweisungen, statutenkonform, ausreichende Liqu., es braucht ein Zwischenabschluss)es darf aber keine Interimsdividende ausgeschüttet werden (keine Ausschüttung aus laufendem Gewinn)
Gewinnverwendungsprüfung: Erkläre die erste Zuweisung.
OR Art. 671 Abs. 1: 5% des Jahresgewinnes muss der gesetzl. Gewinnreserve zugewiesen werden, bis diese (zusammen mit Kap.reserve) 20% des AK erreicht hat falls Bilanzverlust im VJ kann Jahresgewinn mit diesem verrechnet werden erste Zuweisung muss auch erfolgen, auch wenn keine Ausschüttung vorgenommen wird
Gewinnverwendungsprüfung: Erkläre die zweite Zuweisung.
- OR Art. 671 Abs. 2: falls Dividende >5% des AK (Superdividende), dann muss 10% von (gepl. Dividende - 5% des AK) an gesetzl. Gewinnreserve zugewiesen werden
- Holdinggesellschaften sind von zweite Zuweisung befreit in Praxis wird trotz fehlender gesetzlicher Bestimmungen auf weitere Zuweisungen verzichtet, wenn gesetzl. Gewinn- und Kap.reserven 50% des AK erreicht haben.
Agio gehört zu den gesetzl. Kap.reserven (falls von ESTV akzeptiert gar KER)Ausschüttung ist möglich, sofern 50% des AK gedeckt istaber Aufwertungsreserve und Reserve f. eigene Aktien darf nie ausgeschüttet werden
Wie sollte ein Rangrücktritt ausgestaltet sein? (6)
- schriftlich
- unwiderruflich (nicht kündbar)
- zeitlich unbefristet (aufgehoben nur duch geprüfte Bilanz, dass alle Verbindl. durch Aktiven gedeckt sind)
- unbedingt
- mind. in Höhe der Deckungslücke und des erw. Verlustes bis zur nächsten Revision
- Für Gläubiger tragbar (Bonität nur Zeitpunkt der Gewährung zuprüfen, sonst Pauliana = Anfechtbar)
Rangrücktritt befreit VR von Benachrichtigung des Richtersstellt aber keine Sanierungsmassnahme dar (Überschuldung wird nicht beseitigt)Pflicht des VR GV einzuberufen und Sanierungsmassnahmen zu beantragen bleibt bestehen
Primäre Pflicht ist bei VRFalls VR untätig bleibt und Überschuldung offensichtlich ist, setzt RS dem VR eine Frist (4-6 Wochen, eingeschriebener Brief)Falls VR weiterhin untätig geht RS zum Richter (eingeschriebener Brief)Merke: Abberufung, Rücktritt, Neuwahl der RS enthebt diese nicht von Pflicht zur Benachrichtigung des Richters
Bei Vorliegen einer begründeten Besorgnis der Überschuldung, dass Verbindlichkeiten die Aktiven nicht mehr decken (EK<0)Abgeleitet aus Überwachungspflicht wird VR handlungspflichtig, sobald sich Überschuldung ergibt, d.h. auch unterjährig (Verlustsituation, Liqu.probleme, Impairments). VR muss Zwischenbilanz erstellen und durch RS prüfen lassen (PS 290 - Feststellen, ob Überschuldung vorliegt, Vereinfachungen möglich).RS wird handlungspflichtig, sofern offensichtliche Überschuldung erkennbar (stichhaltige Information von VR/GL) und VR untätig
Sind Voraussetzungen für Going Concern gegeben (Bewertungsbasis Fortführungswerte)?Falls nein, Bewertungsbasis Veräusserungswerte in ZwischenbilanzBerücksichtigen aller mit Liquidation zusammenhängenden Kosten (Stillegungskosten, Sozialpläne, Verwertungskosten...)
RS muss abwägen, ob Überschuldung offensichtlich (meist ja!) und dann Richter benachrichtigenBerichterstattung: Hinweis auf sonst. Sachverhalt (Vorliegen Überschuldung); Gesetzesverstoss fehlende ZwiBi; Gesetzesverstoss fehlende Benachrichtigung Richter
Aufforderung des VR zu Benachrichtigung des Richters, Überschuldung ist weiterhin daFalls VR untätig, RS geht zum Richter
Wann liegt ein hälftiger Kapitalverlust gem. OR 725,1 vor?
Wenn EK < 1/2 (AK+PS-Kapital+Kap.Reserven+gesetzl. Reserven+Aufwertungsreserven+Reserven für eigene Aktien) per letzter Jahresrechnung (nach OR, nicht unterjährig)
Was sind die Folgen eines vorliegenden hälftigen Kapitalverlusts?
VR muss unverzüglich GV einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen Falls nicht, dann muss RS ersatzweise GV einberufen zum Zweck der Mitteilung "Kapitalverlust und VR untätig" Kriterien kumulativ:
- keine oder unzureichende finanzielle Sanierungsmassnahmen
- kein Einberufung von Sanierungsversammlung
- Aktionäre sind nicht informiert
- Information der Aktionäre hätte Einfluss auf Sanierungswille
Bericht: Hinweis auf sonst. Sachverhalt (hälftiger Kapitalverlust + Gesetzesverstoss OR 725,1)
Was sind mögliche Sanierungsmassnahmen bei OR 725? (2x 3)
Sofort möglich durch VR:
- Auflösung StiRes (Offenlegung Anhang)
- Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen gem. OR 670
- Forderungsverzichte oder à fonds perdU Zuschüsse
mit Beschluss GV möglich:
- Eliminierung Verlust mit Auflösung offener Reserven
- deklarative Kapitalherabsetzung
- Kapitalerhöhung (bar oder Umwandlung FK in AK)
Welche vier gesetzlichen Pflichten bestehen für VR bei OR 725?
- Einberufung Sanierungsversammlung (725,1)
- Beantragung geeignete Sanierungsmassnahmen (nur VR, keine subsidiäre Pflicht für RS; 725,1)
- Erstellen Zwischenbilanz (725,2)
- Benachrichtigung Richter (725,2) Bericht: Sind alles potenzielle Gesetzesverstösse
Was fordert PS 570 Going Concern vom Prüfer? Was ist die Basis?
ausreichend geeignete Prüfungsnachweise, dass die Mgmt-Annahme der Fortführung angemessen ist für nächsten 12 Monate Basis: Beurteilung des Managements zur Fähigkeit und Absicht UG fortzuführen Falls Mgmt Beurteilung verweigert: Beschränkung im Prüfumfang =>Nichtabgabe Prüfurteil, allenfalls Rücktritt (befreit nicht von subsidäre Meldepflicht bei offensichtlicher Überschuldung)