Professional Judgement Wirtschaftsprüfung
Diverse Fragen zu OR, IFRS, SGF, PS, HWP und div. Steuerthemen
Diverse Fragen zu OR, IFRS, SGF, PS, HWP und div. Steuerthemen
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Lernkarten
FinfraG: Grundsätzliche Anforderungen an Nichtfinanzielle Gegenparteien (NFG-) (4)
- Überwachung der Schwellenwerte
- Meldepflichten an Transaktionsregsiter ab GJ 1.1.21
- Risikominderung (operatinelle
- Dokumenationspflichten
FinfraG: Wer klassiert als NFG-? Rolle der RS?
wenn Schwellenwerte der 30d Durchschnittspositionen der offen OTC-Derivate überschritten werden: z.B. Devisenderivate 3,3 Mia. CHF und andere exkl. Hedging, diese müssen nicht berücksichtigt werden
bei Kalkulation gesamte Gruppe der vollkonsolidierten Gesellschaften einbeziehen (inkl. Ausland), inkl. IC => Dokumentation der Berechnung, Prüfung durch RS
FinfraG: Erkläre die Meldepflicht.
Meldung aller börsengehandelten und OTC-Derivate an Transationsregister
Meldung erfolgt durch "grössere Gegenpartei", ausser bei ausländischen Banken: Meldung durch ausländische Bank sonst durch NFG- NFG- soll Vereinbarung mit Gegenpartei zum Reporting abschliessen
Dokumentation dessen
FinfraG: Erkläre die Risikominderung (3)
nur OTC-Derivate:
- Rechtzeitige Bestätigung der Vertragsbedingungen (3d)
- Prozess zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten mit Gegenpartei
- allfällige Portfoliokompression bei > 500 OTC-Transaktionen=> Dokumentation erstellen
VR kann schriftlich und jährlich Beschluss fassen, dass keine Derivate gehandelt werden. Folge: Befreiung von Pflichten des FinfraG
FinfraG Dokumentation des UG und deren Umsetzung:Überwachung der SchwellenwerteMeldung an Trx-RegisterRisikominderung
FinfraG: Berichterstattung grdstzl? Wie ist bei Verstössen vorzugehen?
jährliche Berichterstattung kann ausbleiben, wenn keine Derivate
- sonst: ordentlich: an VR mit pos. Assurance im UB
- eingeschränkt: an VR mit neg. assurance besser schriftlich
- Bei Verstössen: Grdstzl. An VR, falls wesentliche Verstösse (z.B. Wiederholungsverstösse) auch an GV überdies bei Untätigkeit des VR: Meldung an Eidg. Finanzdepartement
Blockchain ist die Technologie. Bitcoin ist die prominenteste Währung, ein alternatives Zahlungsmittel. Bitcoin ist kein gesetzl. Zahlungsmittel oder Fremdwährung sondern eine digitale Sache.
Ja, da Aktivierungskriterien erfüllt. Transaktion in Vergangenheit (z.B. Kauf mittels CHF)Verfügungsgewalt (mittels Zugangscode Private Key)Wahrscheinlicher Mittelzufluss (ja, virtuelles Zahlungsmittel)verlässlich messbar (ja, aktiver Markt vorhanden)
hängt von Verwendungszweck ab aber grundsätzlich als gesonderte Position bei den Wertschriften im UV (krfr Handeln) oder bei Wertschriften in Finanzanlagen (lfr. Halteabsicht)Falls Broker, Trader: VorräteIFRS: immaterielle Anlage, auch in OR möglich
Zwei Arten: zu AK (bzw. NWP) oder zum Fair Value
Offenlegen: RechnungslegungsgrundsatzSeparater Ausweis wenn wesentlichallfällige Ereignisse nach Bilanzstichtag
per 1.1.19für LN keine Unterscheidung zwischen Operating und Finance Lease: Jedes Leasingverhältnis muss bilanziert werden. Definition Leasinverhältnis: identifizierter VW, Recht zur Kontrolle der NutzungBuchung: Nutzungsrecht an LeasingverbindlichkeitEffekt: FK steigt an, AV steigt an, EK-Quote sinktAbschreibung des Nutzungsrechts, Tilgungs- und ZinszahlungEffekt: Operating Cashflow steigt an (Abschr. statt Mietaufwand; Tilgung: Finanztätigkeit; Zinsen: Wahlrecht); EBITDA steigt an (Abschr. und Zins nicht enthalten)
Wie werden Finanzanlagen bei Swiss GAAP FER bilanziert? (ExpertFocus 08.2017)
- kein eigener Standard in FER
- Finanzanlagen sind Wertschriften, Beteiligungen, aktive latente Steuern und Darlehen
- im UV falls innert 12 Mte realisiert oder zum Handel gehalten
- Beteiligung = 20% oder höherer Anteil, falls <20% sind es Wertschriften
Bewertung:
- Wertschriften im UV zum Fair Value, falls nicht verfügbar AK minus WB - Wertschriften in Finanzanlagen: Wahlrecht: AK oder Fair Value
- Wertänderungen immer über P&L
- Lfr.. Darlehen in Finanzanlagen: zu AK, wobei FX-Effekte auf Konzerninternen Darlehen im EK erfolgsneutral zu erfassen sind -
- Keine Vorgabe über Recycling. => Offenlegung des Umgangs
- Jährlich überprüfen, ob Anzeichen für WB vorhanden sind. Falls ja Impairmenttest!
Was sind die Anforderungen von Swiss GAAP FER 31 an Segmentberichterstattung?
- Offenlegung, wie sie die oberste Leitungsebene für die Unternehmensführung verwendet (Management Approach)
- Wirtschaftlich ähnliche Sparten, also Bereiche mit vergleichbaren Produkten, Dienstleistungen oder Margen, können zusammengefasst werden, sofern die Aussagekraft der Segmentrechnung dadurch nicht beeinträchtigt wird (Wesentkichkeit)
- In begründeten Fällen kann auf die Offenlegung der Segmentergebnisse verzichtet werden. z.B bei einem Wettbewerbsnachteil. Müssen aber im Anhang erläutert werden
- Die Segmentergebnisse müssen auf die Konzernerfolgsrechnung übergeleitet werden.
Was sind die Anforderungen von Swiss GAAP FER 31 an aufzugebende Geschäftsbereiche?
- Im Falle eines Entscheids (IFRS: Kommunikation und Detailpläne) zur Auflösung eines Geschäftsbereichs sind nach der entsprechenden Ankündigung der Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen und das Betriebsergebnis der aufzugebenden Geschäftsbereiche im Anhang der Konzernrechnung gesondert offenzulegen. Zusätzlich sind die geografischen Märkte, die betroffenen Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften zu erläutern.
Was sind die Anforderungen von Swiss GAAP FER 31 an aktienbezogene Vergütungen?
- bei Zuteilung zum Tageswert bewerten
- über Erdienungszeitraum als Personalaufwand und EK (bei Cash-settled als Verbindlichkeit) erfassen
- bei Equity-settled plans: keine Folgebewertung, ausser Änderung der Ausübungs- oder Bezugskonditionen Offenlegung: allgemeine Vertragsbedingungen (Conditions, Anzahl EK-Instrumente, Form des Ausgleichs); Berechnungsgrundlage für Tageswerte und in PL erfasster Aufwand
Wie funktioniert ein Impairment Test nach IAS 36?
IAS 36 betrifft insbesondere Sachanalgen und immaterielle VW
- Beurteilung zum Bilanzstichtag, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen (triggering events) externe: Marktwertrückgang, technologische Veränderung, höhere Zinssätze interne: Beschädigung, geplante Stilllegung, nicht eingehaltene Zeitpläne, schlechte Ertragskraft falls Anzeichen: Impairment Test durchführen Für immaterielle Werte mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. noch nicht nutzungsfähig sowie Goodwill: jährlicher Impairment Test
- Impairment Test: Vergleich Buchwert mit erzielbarem Ertrag (=höherer Wert aus FVLCD und value in use) zuerst auf Stufe VW sonst CGU FVLCD= Nettoveräusserungspreis bei gewöhnlicher Transaktion Value in Use= Barwert der künftigen Cashflows (vernünftige Prognose, meist 5y, Wachstum meist Inflationsrate, Diskontsatz meist WACC
- Wertminderung ermitteln und verbuchen (über PL ausser vorher NBR gebildet), zuerst dem Goodwill belasten, verbleibender Betrag, im Verhältnis der Buchwerte der ZGU
- Wertaufholung Zu jedem Stichtag überprüfen, ob Wertminderung weiterhin existiert, falls nicht zuschreiben bis zu Betrag ohne WB (aber mit Abschreibungen).
Merke: Keine Wertaufholung beim Goodwill.
Was ist eine CGU? Definition 5 Bsp.
CGU ist die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die Cashinflows generieren, die weitgehend unabhängig sind von anderen Vermögenswerten. Höchstens Segment, gemäss Ausweis
Bsp: Produktlinie, Werk, Geschäftstätigkeit, geografischer Bereich oder berichtspflichtiges Segment (Abgrenzung im Ermessen des Mgmt).
Nein, in CH haben PwC und Deloitte dies freiwillig getan. EY und KPMG haben darauf verzichtet.
Was sind Beweggründe für einen Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER bzw. Vorteile von FER? Bei SIX im Main Standard: IFRS oder US GAAP; im Domestic Standard: Swiss GAAP FER
- weniger komplex (weniger aufwendig, weniger schulungsintensiv)
- weniger detailliert (bzgl. Offenlegungspflichten z.B. Segmentberichterstattung, Anteilsbasierte Vergütungen)
- mehr Wahlrechte
- besseres Kostennutzenverhältnis (schlankere Berichterstattung)
- Vorteilhafte Prinzipien (z.B. Goodwill Accounting oder Pension Accounting)
Nenne 3 wesentliche Unterschiede zwischen Swiss GAAP FER und IFRS.
- Goodwill Accounting: IFRS impairment only vs. SGF Abschreibung über 5 Jahre oder Verrechnung mit EK
- Pension Accounting: IFRS: IAS 19 aktuarisches Gutachten zur DBO vs. SGF Ansatz des wirtschaftl. Nutzen/Verpflichtung gem. JR der PK (diese gem. SGF 26)
- Joint Ventures: IFRS: Equity Accounting zwingend vs. SGF Wahl zwischen Quotenkonsolidierung und Equity Accounting
Ja, gem. IAS 37Drohverlust = unvermeidbare Kosten sind höher als erwarteter Nutzen (denke an ERNI Projekte)RST in Höher der unvermeidbaren Kosten (=niedriger Betrag von Erfüllungskosten bis Vertrag beendet oder Exitkosten, d.h. Strafzahlungen)
Was sind die Voraussetzungen zur Bilanzierung einer Restrukturierungs-RST? Ist es in FER und OR gleich?
IAS 37: Normale Kriterien:
- Gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung, mom
- more likely than not,
- verlässlich schätzbar
Konkret besteht eine rechtliche Verpflichtung: Bei bindendem Verkaufsvertrag für Sparte oder faktische Verpflichtung, wenn detaillierte Plan vorliegt (Festgelegt: Geschäftsbereiche, Standorte, #Mitarbeiter, Kostenschätzung) und dieser vor dem Bilanzstichtag den Betroffenen kommuniziert wurde nur VR-Beschluss reicht nicht (IFRS)! Bewertung: nur notwendige Massnahmen, nicht: Umschulung oder Werbekosten OR: Bereits Beschluss im VR reicht!
Was sind die Vorteile von Data Analytics im Audit?
Effektivere Prüfung:
- Fokus auf existierende Datenflüsse im bestehenden ERP Prüfung von 100% der Transaktionsmenge anstelle von Stichprobenprüfung (Abdeckung der Grundgesamtheit)
- Fokussierung auf Hochrisiko-Transaktionen (Ausnahmen und Ausreisser)
- verbesserte Einblicke in Prozessebene und besseres Geschäftsverständnis
Effizientere Prüfung:
- Automatisierung von aussagebezogenen Prüfungshandlungen
- Zentralisierung von Prüfungshandlungen bei Core Engagement Team
- Reduktion der manuellen Prüfschritte führt zu Minimierung potenzieller Fehler Insight für Kunde: Wichtige Einblicke in Geschäftsprozessabläufe und Identifizierung von Schwachstellen: added value
Welche Bereiche regelt IAS 19? Was sind die relevanten Konten?
- Kfr. fällige Leistungen an AN (Löhne, Boni, Dienstwagen etc.) => Aufwand bzw. Verbindlichkeit nicht diskontiert
- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beitrags- oder leistungsorientierte Pläne
- andere lfr.. Leistungen für Arbeitnehmer (sabbatical, Jubiläumsgelder): Aufwand an Diskontierte Verbindlichkeit Leistungen bei Beendigung: Kündigung: Aufwand
IAS 19 - was wird verrechnet? Nach welcher methode?
IAS 19: Erfassungspflicht meist Netto-Verpflichtung aus DBO minus Planvermögen DBO = Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus beruflichen Vorsorgeplänen
Für DBO Anwendung der projected unit credit method:
- Schätzung der künftigen Rentenzahlungen
- Abzinsung auf Pensionsalter
- Barwert des bereits erarbeiteten Teils feststellen (=DBO)
Berechnung ist komplex und wird mittels aktuarischem Gutachten sichergestellt Planvermögen:
- in CH bei rechtlich selbständiger Einheit (PK, Versicherung)
- jährliche Bewertung zum Fair Value Ausweis: Nettoausweis, meist Netto-Verpflichtung
Über ER (Personalaufwand, Netto-Zinsaufwand auch im Finanzaufwand möglich)
- Dienstzeitaufwand (grdstzl. current service cost (im Jahr erdienter Betrag der DBO aber auch past service costs aus Reglementsänderungen)
- Netto-Zinsaufwand (Net DBO am anfang der Periode * Diskontsatz anfang der Periode)
Über OCI: Neubewertungen aus:
- versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten (Anpassung der Annahmen: Lohnerhöhungen, Diskontsatzveränderungen, Personalfluktuation, Pensionsalter, Sterbetafel, Verzinsung Altersguthaben)
- Unterschiede zwischen tatsächlicher Verzinsung Planvermögen und Verzinsung, die in Netto-Zinsaufwand enthalten ist
- Veränderungen aus Asset Ceiling Merke: kein Recycling möglich!
FER 16.3: Jährliche Beurteilung auf Basis der Jahresrechnung der PK (nach FER 26), ob eine Unter-/Überdeckung besteht, diese wird in Bilanz übernommen. Diff. zum VJ wird als Personalaufwand belastet.
Umstellen eines RL-Standards - was hat der Kunde zu berücksichtigen? Wie hat er vorzugehen?
Wie muss mit der Umstellungen nach IFRS / SGF umgegangen werden?
Wechsel ist ein komplexes Projekt, das umfassende Planung bedarf i.d.R. über 2 Jahre, so dass nach 2 Jahren ein vollwertiger Abschluss mit VJ-Werten im neuen Standard vorliegt
Vorgehen:
- wesentliche Diff. identifizieren
- Accounting Manual erstellen (Bilanzierung und Bewertung, Ausweis)
- IT-Systeme umstellen,
- Mitarbeiter schulen
- Ad-hoc Publikation bei kotierten Unternehmen
- IFRS: Grdstzl. retrospektive Anwendung, d.h. Anpassung der VJ-Werte. Allfälliger Korrekturbetrag über VJ-Eröffnungsbilanz in Gewinnreserven (nach lat. Steuern) verbuchen
- FER: Ebenfalls Rückwirkende Anwendung mit Anpassung VJ-Werte. Zudem Überleitungsrechnung für EK und Ergebnis vom alten Standard zu FER (falls börsenkotiert, FER 31)
OR 659 eigene Aktien dürfen gekauft werden, sofern frei verwendbares EK in der Höhe der AK vorhanden istUmfang der eig. Aktien auf 10% des AK limitiert (20% für vinkulierte Namenaktien, über 10% sind innerhalb 2 Jahre zu veräussern); Beschränkung gilt in Summe, resp. inkl. von TU gehaltenen eigenen AktienStimmrechte ruhen; Vermögensrechte sind intakt, aber aus eigene Aktien im Eigenbesitz wird meist keine Div. geschüttet => "dividendenberechtigtes Kapital" in GewinnverwendungSteuerrechtlich: Wenn >10% / Kapitalherabsetzung / kein Wiederverkauf in 6 Jahren: Tatbestand Direkte Teilliquidation. D.h.: VSt auf (VP-Nennwert) und DBG nP steuerbarer Vermögensertrag; jP steuerbarer KapitalgewinnBilanzierung als Minusposten im EK (unterste Position), falls selber gehalten;Bilanzierung einer Reserve f. eigene Aktien (Unterposition bei Gewinnreserven), falls von TU gehaltenEB: zu AK, keine Folgebewertung!, aber FIFO-Verfahren anwendenBei Verkauf besteht Wahlrecht zur Verbuchung des Differenzbetrags im EK (freiwillige GR oder gesetz. KR) oder erfolgswirksam, wichtig: StetigkeitIFRS 32.33 und FER 24.1 praktisch keine UnterschiedeEB: zu AK; Ausweis als separater Minusposten im EKkeine Folgebewertung, aber Verbrauchsfolgeverfahren (Fifo, Durchschnitt)Bei Wiederveräusserung ist der Mehr- oder Mindererlös erfolgsneutral über Kapitalreserven zu buchen => kein Gewinn mit eigenen AktienOffenlegung: Diverse Anforderungen (Anzahl anfangs und Schluss GJ, Trxpreise der ge-/verkauften eigenen Aktien, von TU gehaltene eig. Aktien, zu bestimmtem Zweck gehaltene eig. Aktien
Was sind Ausflüsse aus der EU-Audit Reform?
- Externe Rotationspflicht: alle 10 Jahre
- Interne Rotationspflicht: alle 7 Jahre (analog CH) nach 3 Jahren wieder drauf
- Verbotene DL:
- Steuerberatung,
- Mitwirkung Rechnungswesen,
- Rechtsberatung,
- Bewertung
- und interne Revision
- Honorarbeschränkung: max. 70% non-audit Honorar vs. in CH falls 50/50 erreicht, Meldung an RAB
- KAM sind Pflicht CH betroffen über Töchter in CH von EU Mutter oder Schweizer Töchter in EU
Wie werden Korrekturen von Fehler gehandhabt in der Rechnungslegung? Vergleiche IFRS / FER / OR
IAS 8 und FER Rahmenkonzept (nur ganz knapp)
- Fehler sind zu korrigieren, wenn sie wesentlich sind oder bewusst zur Täuschung herbeigeführt wurden
- Fehlerkorrekturen sind grdstzl. retrospektiv anzuwenden (wie auch Änderungen der Rechnungslegungsmethode). D.h. Ermittlung der Posten, wie wenn Standard schon immer korrekt angewendet worden wäre und entsprechend Anpassung aller Beträge inkl. Vergleichsperiode (GuV neutral über Gewinnreserven, inkl. latente Steuern)
- Ausweis: Fehler: Art des VJ-Fehlers, alle Korrekturbeträge, angepasstes EPS (nur IFRS), Korrekturbetrag am Anfang der frühesten dargestellten Periode
OR: Unterscheidung, ob Einfluss auf EK oder nicht: Falls kein Einfluss auf EK (nur Anpassung der Gliederung/Darstellung), möglich mit Angabe in Anhang (* einfügen) Falls Einfluss auf EK darf VJ nicht angepasst werden, sondern Korrektur muss über ER des laufenden Jahres mit Erläuterung im Anhang erfolgen
Wie ist mit Umstellungseffekten auf IFRS 16 umzugehen? Was sind die statutarischen Möglichkeiten?
Umstellung per 1.1.2019 IFRS: Grundsätzlich Retrospektive Anwendung, d.h Restatement inkl. Anpassung der Vergleichszahlen. Alternativ modifizierte retrospektive Anwendung: nur Anpassung der Eröffnungsbilanz per 1.1.19. Umstellungseffekte über Gewinnreserven, dann aber Offenlegung einer Überleitungsrechnung von IAS 17 auf IFRS 16
Statutarisch? Anwendung von IFRS 16 auch für OR ist möglich (wirtschaftliche Perspektive) Erfassung Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit, aber kein Restatement des EK möglich (VJ war/ist massgebend für Gewinnverwendung und Steuern), Umstellungseffekt muss deshalb prospektiv über a.o. Posten verbucht werden, dies fordert einen detaillierten Ausweis im Anhang. Auch eine formaljuristische Auslegung ist erlaubt (Ermessen des Mgmt), dann nur Aufwand erfassen und Ausweis der Leasingverbindlichkeiten im Anhang
Wie werden die Vorsorgeverpflichtungen nach FER 16 bilanziert?
FER 16.3: Jährliche Beurteilung auf Basis der Jahresrechnung der PK (nach FER 26), ob eine Unter-/Überdeckung besteht, diese wird in Bilanz übernommen. Überdeckung wird in Praxis nie angesetzt (Marktumfeld der letzten Jahre, gesetzliche Hindernisse).
Unterdeckung: Bildung einer RST sofern Unterdeckung besteht und Ansatzkriterien RST erfüllt (Sanierungsbeschluss Stiftungsrat, Unterdeckung in bedeutender Höhe, die gesetzliche Pflicht zu Sanierungsmassnahmen auslöst, oder faktische Verpflichtung aufgrund Aussage VR). Ausweis als lfr.. Verbindlichkeit "RST aus Vorsorgeverpflichtungen" Diff. zum VJ wird als Personalaufwand belastet.
Wann werden Verträge gem. IFRS 15 zusammengefasst? (1+3)
Zwei oder mehr Verträge werden wenn Trennbarkeitskriterium wie folgt beurteilt wird:
- sie gleichzeitig mit dem gleichen Kunden oder diesem nahestehenden Personen abgeschlossen werden
- UND
- im Paket mit einzigen wirtschaftlichen Ziel abgeschlossen wurden
- Die Gegenleistung abhängig von der Erfüllung des anderen Vertrags ist
- Güter und DL eine einzige Leistungsverpflichtungen
wenn Kunde isoliert betrachtet Nutzen hat (Nutzenkriterium), insb. wenn auch separat verkauft wird
Erkläre das Trennbarkeitskriteriumg gem. IFRS 15, Schritt 2x (1 Erklärung 2 Negativkriterien 1 Folge)
wenn Leistung separat identifizierbar (Trennbarkeitskriterum). Nicht separat identifizierbar, wenn:
- Inputfaktor für Leistung oder Leistung führt zu wesentlicher Modifikation/Customization oder
- Leistungen sind nicht voneinander unabhängig erfüllbar
Folge: Nicht unterscheidbare Leistungen sind zusammenzufassen.
Wie ist mit Auftragsanbahnungskosten gem. IFRS 15 umzugehen? (2)
- Aktivierungspflichtig sind die Kosten, von denen das Unternehmen erwarten kann, diese durch den Vertrag zurückerstattet zu bekommen
- als Aufwand sind diese Kosten zu erfassen, die auch ohne Vertragsabschluss angefallen sind wären (Ausnahme: UG kann separat in Rg stellen => Aktivierung).
Wie werden Rückgaberechte (z.B. im Online-Handel) gem. IFRS bilanziell abgebildet? (3 Schritte)
- Umsatz wird in Höhe des erwarteten Entgelts realisiert (Basis Erfahrungswerte: Rückgabequote)
- glztzg. Rückerstattungsschuld passivieren d.h. Buchung aufgrund Rechnung: Forderung 200 an Umsatz 194 an Rückerstattungsschuld (Rückgabequote * Rg-Betrag)
- Vermögenswert aus Produktrückgaberecht einbuchen, d.h. Buchung aufgrund Warenlieferung: Warenaufwand 145.5 an Lager 150 VW aus Produktrückgaberecht 4.5 (Rückgabequote * Warenabgang)
Nach welchem IFRS sind Garantieverpflichtungen zu bilanzieren? (2)
Gesetzliche Garantieverpflichtungen (2 Jahre Produktgarantie) sind über IAS 37 zu bilanzieren
deutlich über gesetzliche Pflicht hinausgehende Garantien (separat verhandelbar/käuflich) sind als separate Leistungsverpflichtung gem. IFRS 15 zu erfassen