Wirtschaft und Recht, Rechtsformen

Karteien mit Fragen über Begrifflichkeiten sowie Fakten über Rechtsformen in der Schweiz. Generell ist die Kartei für die Vorbereitung der Prüfung der Informatiker-Klasse INF2016G im Wintersemester 2019 gedacht.

Karteien mit Fragen über Begrifflichkeiten sowie Fakten über Rechtsformen in der Schweiz. Generell ist die Kartei für die Vorbereitung der Prüfung der Informatiker-Klasse INF2016G im Wintersemester 2019 gedacht.


N. W.
Diese Lernkarten decken die Grundlagen der Rechtsformen im Berufsleben ab. Sie konzentrieren sich auf die Unterschiede zwischen AG, GmbH und Genossenschaften, sowie deren Gründung, Haftung und Organe. Die Karteikarten eignen sich für angehende Unternehmer und Studierende, die die rechtlichen Grundlagen von Unternehmen verstehen möchten.
Karten
88
Lernende
6
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
25.05.2019 / 09.11.2023

Lernkarten

Was sind die Nachrteile einer Genossenschaft? (3 Punkte)

  • Durch breit abgestützes Mitsparacherecht verlangsamt
  • Allianzen mit finanziellen Verpflichtungen verunmöglicht
  • Nur beschränkt Zugang zum Kapitalmarkt

Wer kann eine Genossenschaft gründen?

7 natürliche oder juristische Personen. -> GenossenschafterInnen

Welches sind die Organe einer Genossenschaft?

  • Generalversammlung
  • Verwaltung (mind. 3 Mitglieder = GL)
  • Kontrollstelle

Benötigt eine Genossenschaft einen Eintrag ins Handelsregister?

Der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht. 

Inwiefern ist man bei der Namenswahl bei der Gründung einer Genossenschaft eingeschränkt?

Namenswahl frei, Zusatz "Genossenschaft" zwingend.

Wer kann eine Kollektivgesellschaft gründen?

Zwei oder mehr natürliche Personen

Was ist bei der Kollektivgesellschaft bezüglich Rechtspersönlichkeiten speziell? (Im Vergleich zu GmbH und AG)

Die Kollektivgesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. -> ist keine juristische Person. 

Welche Risiken bringt eine Kollektivgesellschaft mit sich? 

GesellschafterInnen haften mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch bis zu 5 Jahre nach Auflösung der Gesellschaft. 

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