Bilanzbuchhalter Österreich
Fragen aus Bilanzierung Kartei ist langsam in Entstehung
Fragen aus Bilanzierung Kartei ist langsam in Entstehung
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Lernkarten
Wie ermittelt man den Gewinn/Verlust durch Vermögensvergleich?
Eigenkapital vom 1.1.
- Eigenkapital vom 31.12.
= Unterschiedsbetrag
+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn oder Verlust per 31.12.
Worauf zielt das StR, worauf das UGB ab?
- StR: möchte hohen Gewinn --> hohe Steuern
- UGB: Gläubigerschutz --> Vorsichtsprinzip; sich nicht reicher machen als man ist --> eher zu niedrigen Gewinn
Nenne die wesentlichen Unterschiede zwischen dem §5-Ermittler und dem §4/1-Ermittler!
§5-Ermittler:
- Buchung nach UGB und mittels Mehr-Weniger-Rechnung zu Gewinn nach StR
- abweichendes Wirtschaftsjahr möglich
- gewillkürtes Betriebsvermögen möglich (zB geerbtes Zinshaus von Tante Mitzi oder Wertpapiere, etc.)
§4/1-Ermittler:
- Buchung nur nach StR - keine Mehr-Weniger-Rechnung notwendig
- WJ ist zwingend Kalenderjahr
- Werpapiere, etc. sind zwingend (sonstiges) Privatvermögen
An welche Gesetze ist der §4/1-Ermittler gebunden?
Nur Steuerrecht (BAO)
An welche Gesetze muss sich der §5-Ermittler halten?
UGB und Steuerrecht (BAO)
Wer ist NIE buchführungspflichtig?
- Freiberufler
- Überschusseinkünfte
Wer ist buchführungspflichtig (BAO)?
§4/1-Ermittler
- Alle, die laut UGB rechnungslegungspflichtig sind
- L&F mit Umsatz > 550.000 € oder Einheitswert > 150.000 €
Wer ist NIE §5-Ermittler?
- L&F
- Freiberufler (Steuerberater, Notare, Ärzte, Schriftsteller, ...)
- Überschusseinkünfte (zB Vermietung)
Was sind betriebliche Einkünfte, was Überschusseinkünfte? (plus Berechnung)
Betriebliche Einkünfte (1 - 3)
- L&F
- Selbstständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
Überschusseinkünfte (4-7)
Einnahmen - Werbungskosten = Überschuss
Nenne die 7 Einkunftsarten (laut ESTG)
- Land- & Forstwirtschaft
- Selbständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
- nicht selbstständige Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Vermietung & Verpachtung
- Sonstige Steuerbare Einkünfte § 29EStG (zB Rente, Spekulationseinkünfte, privater Grundstücksverkauf, ...)
1 - 3 sind betriebliche Einkünfte
4 - 7 sind Überschusseinkünfte
Wer ist rechnungslegungspflichtig?
§5-Ermittler:
- Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG)
- "Quasi-Kapitalgesellschaften" (GesmbH&CoKG)
- Umsatz >700.000,--€ im darauf zweitfolgenden Jahr
- Umsatz > 1Mio € im unmittelbar folgenden Jahr
Wie nennt man die Verpflichtung Bücher zu führen im Steuerrecht (BAO)?
Buchführungspflicht
Wie nennt man die Verpflichtung Bücher zu führen im Unternehmensrecht (UGB)?
Rechnungslegungspflicht
Größenabhängige Unterschiede bei Kapitalgesellschaften - welche Größenklassen gibt es bzw. wie wird eingeteilt?
Größenklassen nach § 221 UGB
- Kleinstkapitalgesellschaft
- Kleine
- Mittelgroße
- Große Kapitalgesellschaft
3 Größenkriterien - Bilanzsumme, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter
Wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren mindestens 2 der 3 Merkmale überschritten (unterschritten) werden, gilt ab dem nächstfolgenden Wirtschaftsjahr die entsprechende Größenklasse.
Welche Auswirkung hat die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Größenklasse nach § 221 UGB?
Die Größenklassen haben Auswirkung auf die Veröffentlichungspflichten, die Prüfung des Jahresabschlusses, die Aufstellngsverpflichtung eines Lageberichts und den Umfang des Anhangs.
Grundsatz: Je größer man ist, desto mehr muss man veröffentlichen bzw. beim Firmenbuch einreichen.
Verpflichtung zur Wirtschaftsprüfung
Alle Gesellschaften mit Ausnahme der Kleinst-GmbH und der kleine GesmbH müssen ihren Jahresabschluss durch einen befugten Wirtschaftsprüfer auf
- sachliche und formale Korrektheit
- Übereinstimmung mit den für die Rechnungslegung geltenden Normen und
- auf die Vermittlung eies möglichst getreuen Bildes
prüfen lassen.
Der Wirtschaftsprüfer wird vom Unternehmen beauftragt.
Prüfung nach UGB
Am Ende der Wirtschaftsprüfung erstellt der Abschlussprüfer einen von ihm unterschriebenen Prüfbericht und erteilt entweer einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagensvermerk.
Bei Einwenden wird der Bestätigungsvermerk eingeschränkt - etwa sinngemäß zB "Wenn dieser oder jener Kunde ausfällt, ist es für die Firma zu spät"
Nennen Sie mögliche Teile des Anhangs
Der Anhang § 236ff ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Man findet darin zB
- Anlangenspiegel
- Rücklagenspiegel
- Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Rückstellungsspiegel
- Anzahl Mitarbeiter
- Begründung für Bewertungen
- Beteiligungen
- ....
Was wissen Sie zum Lagebericht?
Lagebericht § 243 UGB
Der Lagebericht hat insbesondere einzugehen auf:
- die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
- den Bereich Forschung und Entwicklung - oder Hinweis "wir betreiben keine Forschung"
- bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft
- Risikoberichterstattung (Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist - dies kann zB ein großer Hauptlieferant - wenn dieser nicht mehr liefert - Unternehmen handlungsunfähig?)
- die Verwendung von Finanzinstrumenten, diesbezüglich auch
- die Risikomanagementziele und -methoden
- bestehende Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken
Alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der Kleinst-GmbH und der kleinen GesmbH sind zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet.
Gliederung einer Bilanz gemäß §196 (1) UGB / bzw. für Kapitalgesellschaften § 224 UGB
Grobe Gliederungsvorschriften für Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
Eine Bilanz gemäß § 196 (1) UGB hat sämtlichen Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen zu enthalten.
§198 (1) UGB verlang den Ausweis von
- AV und UV
- EK
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Rechnungsabgrenzungsposten
wobei der AUsweis in einer klaren und übersichtlichen Aufstellung zu erfolgen hat.
Für Kapitalgesellschaften sieht das UGB (§ 224) eine detailiertere und umfassendere Gliederung des Jahresabschlusses vor.
Gliederung der GuV
In §231 UGB ist die Gleiderung der GuV normiert, es ist alternativ die Aufstellung der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach Umsatzkostenverfahren möglich.
In der Praxis wird insbesondere bei Klein- und Mittelbetrieben fast ausschließlich das Gesamtkostenverfahren verwendet. Das Umsatzkostenverfahren ist internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen.
Die Aufstellung der GuV hat in Staffelform zu erfolgen.
Unterschiede zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren
Gesamtkostenverfahren
- zeigt sämtliche anfallenden Aufwendungen
- Gliederung nach Aufwandsarten
- Bestandsveränderungen neutralisieren Aufwendungen, die nicht verkauft wurden.
- Aktivierte Eigenleistungen neutralisieren Aufwendungen für selbst erstelltes Anlagevermögen (nicht verkaufter Aufwand)
Umsatzkostenverfahren
- Zeigt nur jene Aufwendungen, die für umgesetzte (verkaufte) Leistungen angefallen sind
- Gliederung nach Funktionsvereichen ähnlich der Kore (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb)
- Bestandsveränderungen nicht notwendig, bzw. werden auf Lager produzierte Aufwendungen direkt von den Aufwandskonten weggebucht.
- Aktivierte Eigenleistungen nicht ausgewiesen.
Was ist eine Steuerbilanz?
Als Steuerbilanz bezeichnet man eine Abschluss mit steuerlichen Bilanzansätzen. Tatsächlich ist es aber nicht notwenig eine eigene vollständige Steuerbilanz aufzustellen. (Ausnahme manchmal bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz)
Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz
Für Steuerpflichtige, die den Rechnungslegungsvorschriften des § 189 UGB unterliegen und Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen ( § 5-ESTG-Ermittler), sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung des UR auch im STR maßgeblich.
Dies gilt nur dann nicht, wenn steuerliche Vorschriften zwingend abweichende Regeln haben --> führ dann zur MWR.
- Zwingendes Bestimmung UGB geht steuerlichem Wahlrecht vor
- Ein Wahlrecht im UBG und STR bedeutet, ich entscheide im UGB und bleibe bei STR dabei - keine MWR erlaubt
- Treffen 2 zwingende Bestimmungen aufeinander, die abweichend sind - MWR
- ein Wahlrecht im UGB mit zwingender Bestimmung im STR bedeutet - ich kann im UGB noch wählen, wenn ich abweichend zum STR wähle muss eine MWR gemacht werden.
Was ist die MWR? Wie funktioniert sie?
Aufgrund gesetzlicher Differenzen zwischen UGB und STR kommt es häufig zu unterschiedlichen Bilanzansätzen.
Zuerst wird eine Bilanz nach UGB erstellt, nach den unternehmensrechtlichen Grundsätzen und Bewertungsvorschriften.
Dann wird außerhalb der Buchhaltung ene MWR erstellt, in der aufgrund zwingender anderslautender steuerlichen Regelungen eine Korrektur des unternehmensrechtlichen Gewinns(Verlusts) durchgeführt wird.
Das Ergebnis aller Zu- und Abrechnungen führ zum steuerlichen Gewinn / Verlust.
Die MWR ist die Überleitung vom Erfolg UGB zum Erfolg STR.
Wann gibt es Zu- und Abrechnungen in der MWR?
Zu- und Abrechnungen in der MWR gibt es nur dann, wenn
- in der Buchhaltung Aufwand oder Ertrag angesprochen worden sind.
Beispiele:
- Repräsentationsaufwand (+)
- Forschungsprämie (-)
- Dotierung Pauschalwertberichtigungen (+)
- Erträge aus Auflösung von Pauschalwertberichtigungen (-)
Wer unterliegt der Körperschaftsteuer?
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Betriebe gewerblicher Art = BgA von Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR)
- nichtrechtsfähige Personenvereinigungen,etc =Auffangtatbestand
Welche Körperschaften zählen zu den juristischen Personen des privaten Rechts?
Juristische Personen des privaten Rechts sind
- Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, SE
- Vereine: wirtschaftliche, im Sinne des Vereinsgesetz
- Sparkassen
- Stiftungen und Fonds (vor allem Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz - PSG)
Was zählt zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts?
KÖR sind Rechtsgebilde, die hoheitliche Aufgaben erfüllen oder solche, die von der Gesetzgebung als solche anerkannt worden sind.
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)
- Personalkörperschaften (Kammern, österr. Hochschülerschaft, Kirchen, Religionsgemeinschaften)
- Interessensgemeinschaften (Sozialversicherungsträger, freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, Tourismusverbände, ...)
- öffentliche Anstalten, Stiftungen und Fonds (zB Betriebsratsfond)
- Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes (auch wenn sie in Vereinsform geführt werden)
- Hoheitsbetriebe im Sinne § 2 Abs. 5 KStG (Müll, Trinkwasser, Kanal, Friedhöfe, ...)
Jener Tätigkeitsbereich einer KÖR, der hoheitlich tätig ist, unterliegt nicht der Besteuerung.
Hinsichtlich Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen besteht jedoch eine beschränkte Steuerpflicht der 2. Art.
Für die gesamte KÖR wird nur 1 UVA abgegeben, auch wenn sie zB mehrere BgAs hat. Ertragssteuerlich werden sie getrennt behandelt. ⇒ Trennungsprinzip
UStG: Steuersubjekt = KÖR
KStG: Steuersubjekt = einzelne BgAs
Was wird unter einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) verstanden?
BgAs sind NICHT als Kapitalgesellschaft geführte Gewerbebetriebe von KÖR (zB Gemeinde betreibt ein Hallenbad, ein Hotel oder eine Parkgarage)
Man spricht von BgA, wenn folgendes zutrifft:
- wirtschaftlich selbstständig (besondere Geschäftsleitung, gesonderte Buchhaltung, ...)
- nachhaltig (kein Geselligkeitsbetrieb, von wirtschaftlichem Gewicht ⇒ Umsatz > 2.900 € im Jahr)
- privatwirtschaftlich tätig (nicht hoheitlich)
- Einnahmen oder Vorteilserzielungsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich)
- Gewerbebetrieb (keine LuF, keine VuV; eine Gärtnerei einer Gemeinde kann zB kein BgA sein, weil LuF)
Als BgA gelten auch Beteiligungen als Mitunternehmer (Gemeinde ist beteiligt an Personengesellschaft mit Gewerbebetrieb oder 2 Gemeinden betreiben gemeinsam ein Schwimmbad) und auch die Verpachtung eine BgA wird so behandelt.
BgA sind unbeschränkt steuerpflichtig.
UStG: Steuerobjekt = gesamte KÖR ⇒ 1 UVA für alle BgAs einer KÖR gemeinsam
KStG: Steuerobjekt = einzelne BgAs für sich besteuert ⇒ Trennungsprinzip
Was ist das Trennungsprinzip und wann wird das durchbrochen?
Trennungsprinzip = jeder Betrieb gewerblicher Art ist ein eigenes Steuersubjekt im KStG.
Hier gibt es in der Regel keinen Verlustausgelich.
Ausnahme vom Trennungsprinzip:
Eine Ausnahme gibt es nur für Versorgungsbetriebe - sofern sie eine einheitliche Organisation haben und eine gemeinsame Leitung, so kann ein Verlustausgleich durchgeführt werden.
- Nutzwasserversorgung (nicht Trinkwasser, das wäre hoheitlich)
- Gas
- Strom
- Wärme
- öffentlicher Verkehr
- Rundfunk
- Hafen
Was versteht man unter unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht?
.§ 1 KStG - Steuerpflicht übersicht
unbeschränkte Steuerpflicht:
- Körperschaften (juristische Personen/BgAs/Anstalten), die im Inland entweder ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung haben.
- bei Doppelansässigkeit (zB Sitz im Ausland, Ort der GL im Inland) --> trotzdem in Ö unbeschränkte Steuerpflicht.
Steuerpflichtig mit dem Welteinkommen.
Beschränkte Steuerpflicht
1. Art: ausländische vergleichbare juristische Personen sind mit den Inlandseinkünften steuerpflichtig § 98 EStG (taxativ aufgezählt)
2. und 3. Art: österreichische Körperschaften und persönlich befreite Körperschaften (zB Vereine) mit ihren Einkünften aus Kapitalvermögen (zB erhaltene Zinsen) und mit den Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen (zB Gemeinde verkauft Grundstück)
Wann beginnt und endet die Steuerpflicht bei Kapitalgesellschaften?
Beginn der Steuerpflicht
mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags + Aufnahme der Betätigung - nicht erst mit der Firmenbucheintragung!
Ende der Steuerpflicht
Einstellung der Tätigkeit und Verteilung des Vermögens - danach erst die Löschung aus dem Firmenbuch.
Welche persönlichen Steuerbefeiungen kennt das Körperschaftsteuergestz?
Persönliche Steuerbefreiungen der KöSt -> § 5 KStG
Sachliche Steuerbefreiung -> § 10 KStG
Persönliche Befreiungen bzw. Teilbefreiungen sind zB:
- eigennützlige Privatstiftungen
- Geselligkeitsbetriebe von KÖR (weil hier fehlt die Nachhaltigkeit)
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Privatstiftungen)
Wie entsteht eine Privatstiftung?
.Die Privatstifung entsteht mit dem Eintragen ins Firmenbuch.
Ein Stifter spendet ein bestimmtes Vermögen (mind. 70.000 €) - dieses Vermögen scheidet dauerhaft aus seinem Vermögen aus und ist für einen bestimmten Zweck gewidmet und das Vermögen ist somit rechtlich selbstständig.
Die Stiftung muss ihren Sitz im Inland haben.
Die Stiftung gehört sich selbst - ein Stiftungsvorstand verwaltet das Vermögen. Dieser wird aber von Stiftungsprüfer und eventuell Aufsichtsrat kontrolliert.
Wie können Privatstiftungen nach steuerlichen Gesichtspunkten unterteilt werden?
Einteilbar in 4 Arten:
- eigennützige Privatstiftungen
- gemeinnützige, mildtätige oder krichliche Privatstiftungen
- gemischtnützige PS (teils eigennützig, teils gemeinnützig)
- betriebliche PS (werden wie GmbH versteuert)
Nenne die 4 steuerbaren Umsätze.
- Lieferungen oder sonstige Leistungen (die ein Unternehmern im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt) und Anzahlungen darauf
- Eigenverbrauch
- Einfuhr
- innergemeinschaftlicher Erwerb
Wer ist Unternehmer?
Unternehmer ist, wer
- Selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt,
- Dabei nachhaltig tätig wird
- Um Einnahmen zu erzielen (wenn Liebhaberei, dann kein Unternehmer!)
- Auch wenn die Absicht Gewinne zu erzielen fehlt.
Wann ist ein Gesellschafts-Geschäftsführer einer GmbH im Sinne der Umsatzsteuer selbstständig und somit als Unternehmer anzusehen?
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist im Sinne der Umsatzsteuer als selbständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund
- der Höhe seines Geschäftsanteils (50% oder mehr) oder
- gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität)
- Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen können
Was ist eine KÖR? (Körperschaft öffentlichen Rechts) - Behandlung im UStG?
Eine KÖR (=Körperschaft öffentlichen Rechts) kann
- Ein Nicht-Unternehmer sein (im Hoheitsbereich zB Straßenreinigung) à nicht steuerbare Leistungen
- Ein Unternehmer sein à steuerbare Leistungen laut UStG
- BgA (=Betrieb gewerblicher Art)
- oder eine Land-&Forstwirtschaft (L&F)
Zu KÖRs zählen ua Bund, Länder, Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungen, Kirchen, Feuerwehrverbände und das Rote Kreuz. Diese sind grundsätzlich nur mit ihren BgA und L&F gewerblich oder beruflich tätig und damit Unternehmer im Sinne des UStG. Nur in diesen Bereichen unterliegen sie der USt und sind vorsteuerabzugsberechtig.
Was sind die Charakteristika der Umsatzsteuer?
- Letztverbrauchersteuer / Konsumentensteuer: Die USt ist eine vom Letztverbraucher zu zahlende Objektsteuer. à bezieht sich auf den Leistungsaustausch
- Nimmt keine Rücksicht auf Einkommen/Leistungsfähigkeit des Steuerzahlenden.
- Indirekte Steuer: das Unternehmen gibt die Steuer für den Letztverbraucher beim Finanzamt ab.
- Allphasensteuer: ein Umsatz wird in jeder Phase mit USt belastet – für Unternehmer gibt es dann die Möglichkeit für erbrachte Vorleistungen/ Eingangsrechnungen, die enthaltene Steuer als Vorsteuer wieder abzuziehen.