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Einführung für Juristen
Einführung für Juristen
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Lernkarten
Als "Marketing" wird eine Konzeption der Unternehmensführung bezeichnet, die alle
betrieblichen Aktivitäten im Interesse der Erreichung der Unternehmensziele konsequent
auf die gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse der Märkte ausrichtet.
Bei Dienstleistungen ist ein direkter Käuferkontakt nicht notwendig.
Als "Unternehmensführung" sind alle Aufgaben der Lenkung und Steuerung eines
Unternehmens anzusehen. Als Kernaufgaben der Unternehmensführung werden Planung,
Organisation und Kontrolle angesehen. Dadurch unterscheidet sich die
Unternehmensführung vom "Management", das primär der betrieblichen Koordination
von Teilaufgaben und Teilverantwortlichkeiten dient.
Als "Wirtschaft" wird jenes Feld menschlicher Aktivitäten angesprochen, das der Erfüllung
menschlicher Bedürfnisse und Wünsche dient. Die zu ihrer Erfüllung geeigneten Güter
sind in der Regel nur in begrenztem Ausmaß verfügbar. Deshalb werden sie bewirtschaftet
(man trachtet, die verfügbaren Mittel so einzusetzen, dass ein möglichst hohes Maß an
Bedürfnisbefriedigung erreicht wird).
Als Theorie bezeichnet man die Erklärung und Prognose von Sachverhalten im Rahmen
eines Aussagensystems.
Bei den betrieblichen Funktionsbereichen auf der ersten (leistungswirtschaftlichen)
Ebene handelt es sich um "Finanzierung und Investition" sowie "Logistik".
Bei Dienstleistungen ist ein direkter Käuferkontakt nicht notwendig.
Bei Wirtschaftsverbänden und Genossenschaften steht die Förderung der
Mitgliederinteressen im Vordergrund. Sie können den Beschaffungs- oder Absatzbereich,
aber auch einen außerwirtschaftlichen Bereich (z. B. kulturelle Anliegen) betreffen
Beim Ökonomische Prinzip wird ein optimales Verhältnis zwischen ökonomischen
Einsatz- und Ergebnisgrößen angestrebt.
Betriebe, die im Marktwettbewerb nicht gewinnbringend arbeiten können, werden auch
als Nonprofit-Organisationen bezeichnet.
Betriebe, die vorrangig ein bestimmtes Leistungsprogramm zu erfüllen haben und keine
Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden auch als Nonprofit-Organisationen (NPO)
bezeichnet. Entsprechend ihrer Trägerschaft können sie in staatliche NPO, halbstaatliche
NPO und private NPO untergliedert werden.
Das Leistungsprogramm eines Verbandes besteht aus der Bedarfsdeckung für die
Mitglieder, bei der öffentlichen Verwaltung umfasst es hingegen die individuelle
Fremdbedarfsdeckung.
Der Betrieb in einem planwirtschaftlichen System ist gekennzeichnet durch das
Autonomieprinzip, das erwerbswirtschaftliche Prinzip sowie das Prinzip des
Privateigentums und den daraus abgeleiteten Anspruch auf Alleinbestimmung.
Der spezielle Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen wird als Unternehmung
bezeichnet und ist gekennzeichnet durch das Organprinzip, das Prinzip der Planerfüllung
sowie das Prinzip des Gemeineigentums und den daraus abgeleiteten Anspruch der
Mitglieder des Gemeinwesens auf Mitbestimmung
Die betriebliche Tätigkeit wird durch drei (wirtschafts-)systemindifferente Tatbestände
gekennzeichnet:das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, das Prinzip des finanziellen
Gleichgewichts sowie eine durch zielgerichtete Kombination von Produktionsfaktoren
erfolgende Leistungserstellung.
Die betriebswirtschaftliche Überwachung setzt sich aus der in den Leistungsprozess
eingebetteten Kontrolle und der außerhalb des Leistungsprozesses wahrgenommenen
Revision (Prüfung) zusammen.
Die betriebswirtschaftliche Überwachung setzt sich aus der in den Leistungsprozess
eingebetteten Revision und der außerhalb des Leistungsprozesses wahrgenommenen
Kontrolle zusammen.
Die Betriebswirtschaftslehre differenziert zwischen den Produktionsfaktoren
"menschliche Arbeit", "Grund und Boden" und "Kapital".
Die Betriebswirtschaftslehre differenziert zwischen den Produktionsfaktoren
"menschliche Arbeit", "Kapital" und "Verbrauchsgüter".
Die Betriebswirtschaftslehre differenziert zwischen dispositiver und ausführender
menschlicher Arbeit.
Die Betriebswirtschaftslehre entwickelte sich am Beginn des 20. Jh. aus den
Handelswissenschaften. Wesentliche Arbeiten stammen von Josef Hellauer, Heinrich
Nicklisch und Karl Oberparleiter
Die Betriebswirtschaftslehre ist ein eigenständiger Teilbereich der Volkswirtschaftslehre,
der in erster Linie die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge der von den einzelnen
Wirtschaftsteilnehmern ausgehenden Aktivitäten untersucht.
Die Betriebswirtschaftslehre ist eine selbstständige Wissenschaft im Rahmen der
Wirtschaftswissenschaften und untersucht in erster Linie die gesamtwirtschaftlichen
Zusammenhänge der von den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern ausgehenden Aktivitäten
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet zwischen den Produktionsfaktoren
"menschliche Arbeit", "Gebrauchsgüter" (Betriebsmittel) und "Verbrauchsgüter"
(Werkstoffe).
Die Betriebswirtschaftslehre zählt im System der Wissenschaften zu den
Formalwissenschaften.
Die doppelte Buchführung, die Finanzmathematik sowie Planungs- und
Entscheidungstechniken gehören zu den Sonderformen der Betriebswirtschaftslehre
Die Kombination von Produktionsfaktoren, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit
(ökonomisches Prinzip) und das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts werden nach
Gutenberg als systemdifferente, also vom jeweiligen Wirtschaftssystem abhängige
Tatbestände bezeichnet.
Die Realwissenschaften beschäftigen sich mit real fassbaren, der Beobachtung
zugänglichen Sachverhalten und setzten sich aus den Geistes- und Naturwissenschaften
zusammen.
Die Zahl der Unternehmen, die auf Grund ihrer Gewerbeberechtigung von der
Wirtschaftskammer Österreich vertreten werden, beträgt knapp 400.000 Unternehmen.
Daneben sind die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie die Freien Berufe (z.
B. Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftstreuhänder) von Bedeutung
Dienstleistungsbetriebe erbringen immaterielle Leistungen an Personen oder Sachen.
Ein System besteht aus diversen Elementen, die bestimmte Eigenschaften aufweisen und
zueinander in geordneten Beziehungen stehen.
Ein Unternehmen ist aus rechtlicher Sicht jede auf Dauer angelegte Organisation
selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, sofern diese auf Gewinn ausgerichtet ist.
Eine Unternehmung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine spezielle Betriebsform in
einem marktorientierten Wirtschaftssystem. Sie ist nicht zwingend auf Gewinnerzielung
ausgerichtet.
Für bedarfswirtschaftlich orientierte Betriebe steht die Abdeckung eines vorhandenen
Bedarfs, Leistungs- oder Versorgungsauftrages im Vordergrund.
Für die Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre ist aus österreichischer Sicht die Wiener
Schule der Betriebswirtschaftslehre von Bedeutung, die eng mit dem fast 70 Jahre
währenden Lehr- und Forschungsmonopol der damaligen Hochschule für Welthandel in
Wien verbunden ist. Forscherpersönlichkeiten wie Josef Hellauer, Karl Oberparleiter,
Willy Bouffier, Hans Krasensky, Leopold L. Illetschko, Karl Lechner oder Erich Loitlsberger
prägten eine ganzheitlich ausgerichtete, angewandte Wissenschaftsauffassung.
Für ein bedarfswirtschaftlich orientiertes Unternehmen müssen das Leistungsprogramm
sowie der Standort frei wählbar sein.
Für ein erwerbswirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen ist die Dominanz der Sachziele
vor den Formalzielen prägend.
Für ein erwerbswirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen müssen das
Leistungsprogramm sowie der Standort frei wählbar sein.
Gemeinwirtschaftliche Unternehmen haben in erster Linie öffentliche Interessen zu
verfolgen und sollen keine Gewinne erzielen
Im Gegensatz zu den Rechtswissenschaften, welche dem Bereich der Sozialwissenschaften
zugeordnet werden, gehört die Betriebswirtschaftslehre zu den
Wirtschaftswissenschaften.