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Allgemeinbildung Basics 4

ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.

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ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.

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Diese Lernkarten vermitteln grundlegende Kenntnisse zu Arbeitsrecht, Versicherungen und Mietrecht in der Schweiz, speziell für Berufslernende. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Einzelarbeitsvertrag, Kündigung, Sozialversicherungen, Krankenkassenmodelle sowie Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Vermieter. Anhand konkreter Beispiele und praxisnaher Fälle werden rechtliche Grundlagen verständlich erklärt. Ideal für Auszubildende, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Allgemeinwissen im Berufsalltag vertiefen möchten.
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Langue
Allemand
Catégorie
Culture générale
Auteur
Autorenteam: ABU-Lehrpersonen der GB Wetzikon
Niveau
Apprentissage
Copyright
hk Verlag AG
Distribution
Auflage 2018
ISBN
-
Audience visé
Lernende der 4-jährigen Lehre an den Berufsschulen
Créé / Mis à jour
12.06.2018 / 02.10.2026
Imprimable
Non

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Cartes-fiches

A 001

Nennen Sie zwei Unterschiede zwischen Recht einerseits und Moral anderseits.

Recht

- Macht Vorschriften für das äussere Verhalten
- Kann vom Staat erzwungen werden
- Ordnung zum Schutz der Interessen einer staatlichen Gemeinschaft

Moral

- Erwartet eine Gesinnung, innere Einstellung
- Kann vom Staat nicht erzwungen werden
- Ist unverbindlich (Ethik, Sittlichkeit)

A 002

Welche Aussagen zur Bedeutung des Rechts treffen zu?

A 003

Rahel ist 16 und absolviert eine Berufslehre. Sie bestellt in einer Modeboutique Kleider für 250 CHF.

Braucht sie für diesen Vertragsabschluss die Zustimmung ihrer Eltern, die sich gelegentlich über ihre Garderobe ärgern?

Nein.

Urteilsfähige Jugendliche unter 18 Jahren können Verträge, die sie mit ihrem Lohn erfüllen können, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gültig abschliessen.

A 004

Welche der folgenden Aussagen zum Beginn und Wesen der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen sind richtig?

A 005

Erklären Sie den juristischen Begriff „Urteilsfähigkeit“.

Die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln bzw. die Folgen des eigenen Handelns abschätzen zu können.