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Allgemeinbildung Basics 4

ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.

USD 15.00
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ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.

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Diese Lernkarten vermitteln grundlegendes Wissen zu Arbeitsrecht, Versicherungen und Mietrecht in der Schweiz, speziell für Lernende in der Berufslehre. Sie erklären zentrale Begriffe wie Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Kündigungsfristen und Pflichten von Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebenden, gehen auf Sozialversicherungen wie AHV, Kranken- und Haftpflichtversicherungen ein und behandeln Rechte und Pflichten im Mietverhältnis. Berufseinsteiger profitieren von diesen praxisnahen Inhalten, um rechtliche Grundlagen im Arbeits- und Alltagsleben sicher anzuwenden.
Flashcards
125
Language
German
Author
Autorenteam: ABU-Lehrpersonen der GB Wetzikon
Copyright
hk Verlag AG
Auflage
Auflage 2018
ISBN
-
Zielgruppe
Lernende der 4-jährigen Lehre an den Berufsschulen
Created / Updated
12.06.2018 / 19.09.2026
Printable
No

Excerpt

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Flashcards

A 001

Nennen Sie zwei Unterschiede zwischen Recht einerseits und Moral anderseits.

Recht

- Macht Vorschriften für das äussere Verhalten
- Kann vom Staat erzwungen werden
- Ordnung zum Schutz der Interessen einer staatlichen Gemeinschaft

Moral

- Erwartet eine Gesinnung, innere Einstellung
- Kann vom Staat nicht erzwungen werden
- Ist unverbindlich (Ethik, Sittlichkeit)

A 002

Welche Aussagen zur Bedeutung des Rechts treffen zu?

A 003

Rahel ist 16 und absolviert eine Berufslehre. Sie bestellt in einer Modeboutique Kleider für 250 CHF.

Braucht sie für diesen Vertragsabschluss die Zustimmung ihrer Eltern, die sich gelegentlich über ihre Garderobe ärgern?

Nein.

Urteilsfähige Jugendliche unter 18 Jahren können Verträge, die sie mit ihrem Lohn erfüllen können, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gültig abschliessen.

A 004

Welche der folgenden Aussagen zum Beginn und Wesen der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen sind richtig?

A 005

Erklären Sie den juristischen Begriff „Urteilsfähigkeit“.

Die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln bzw. die Folgen des eigenen Handelns abschätzen zu können.

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