FOM


C. H.
Diese Lernkarten decken die Grundlagen der Bilanzierung und Steuerlehre auf Universitätsniveau ab. Sie konzentrieren sich auf die Analyse von Bilanzen, die Bedeutung von Einkünften, Aufwendungen und Steuern, sowie die Nutzung von Cash Flow und EBITDA. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende der Finanzen, die ein tieferes Verständnis der Unternehmensfinanzen und Steuergesetze erlangen möchten.
Karten
117
Lernende
8
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
23.05.2017 / 29.09.2025

Cartes-fiches

Definition

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge

  • Steuern (Opfertheorie)
    • ohne direkte /keine Gegenleistung
  • Gebühren (Äquivalenztheorie)
    • gegen Leistung (Einzelleistung)
  • Beiträge (Äquivalenztheorie)
    • Pauschalabgabe unabhängig vom Ausmaß der Nutzung

 

Äquivalenz- und Opfertheorie

  • Äquivalenztheorie
    • Gleichwertigkeit zwischen Zahlung und Gegenleistung wird angstrebt
  • Opfertheorie
    • Opfer der Allgemeinheit zur Erreichung des Staatszweckes. Soll für alle gleichmäßig sein.
    • Progressive Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Steuerarten (wichtigsten 10)

  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • EInfuhrumsatzsteuer
  • Veranlagte Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Energiesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Nicht veranlagte Steuern vor Ertrag
  • Solidaritätszuschlag
  • Tabaksteuer

Steuerarten (Einteilung)

  • Direkte Steuern (Steuerträger = Steuerschuldner)
    • Personensteuern
      • Einkommenssteuer
      • Körperschaftssteuer
      • Erbschaftssteuer
    • Sachsteuern (Steuersubjekte)
      • Gewerbesteuer
      • Grundsteuer
  • Indirekte Steuern
    • Verkehrssteuern
      • Umsatzsteuer
      • Grunderwerbssteuer
      • Versicherungssteuer
    • Vebrauchssteuern
      • Energiesteuer
      • Tabaksteuer
      • Kaffeesteuer

Besteuerungsprinzipien

  • Einnahmenbeschaffung
    • Staat benötigt finanzielle Mitel zur Erfüllung seiner Aufgaben
  • Steuergerechtigkeit
    • Jede Ausgestaltung der Besteuerung muss Gerecht sein (Grundsatz) Schwachsinn!
  • Verteilung der Steuerlast
    • Opfertheorie
      • Am Einkommen
      • Beim Konsum
    • Progressive Besteuerung
  • Problematiken
    • Praktikabilität vs. Gerechtigkeit
    • Wirtschaftspolitik vs. Gerechtigkeit

BilRUG (K)

  • Hauptziel

  • Entlastung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen von Bürokratie durch
    • Anhebung der Schwellenwerte
    • Verringerung der Anhangsangaben für kleine Kapitalgesellschaften
  • Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der EU durch
    • höhere Vergleichbarkeit
    • höhere Transparenz

Einkommenssteuer

  • Besteuerungsarten

  • Synthetische Besteuerung (ALT)
    • alles wird gleich besteuert
  • Schedulenbesteuerung (NEU)
    • Ermittlungsart für alle Einkunftsarten
    • Fiskalzwecksteuer - Zweck: Aufkommenserzielung
    • Umverteilung durch progressiven Tarif
    • Orientierung am Leistungsfähigkeitsprinzip

Persönliche Steuerpflicht (EStG)

  • unbeschränkt (inländische und ausländische Einkünfte)
    • natürliche Person (§8 AO)
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (§9 AO)
  • beschränkt (inländische Einkünfte)
    • natürliche Person (§8 AO)
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht im Inland (§9 AO)

Sachliche Steuerpflicht (EStG)

  • Einkünfte = Gewinn (§2 EStG)
    • 1. Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG)
    • 2. Gewerbebetrieb (§14 EStG)
    • 3. Selbstständige Arbeit (Rechtsanwalt, Künstler) (§18 EStG)
  • Einkünfte = Überschuss über Werbungskosten (§2 EStG)
    • 4. nichtselbstständige Arbeit (Lohn/Gehalt) (§19 EStG)
    • 5. Kapitalvermögen (§20 EStG)
    • 6. Vermietung & Verpachtung (§21 EStg)
    • 7. sonstige Einkünfte (Rente, Verkäufe) (§22 EStG)

EInkunftserzielungstatbestand

  • Gewinneinkünfte (Einkunftsarten 1-3)
    • Absicht einen Totalgewinn aus einer laufender Tätigkeit zuzüglich eines Gewinns bei der Beendigung zu erzielen
  • Überschusseinkünfte (Einkunftsarten 4-7)
    • Absicht einen Totalgewinn aus einer laufenden Tätigkeit zu erzielen
  • Liebhaberei
    • Tätigkeiten ohne Einkunfterzielungsabsicht

Bemessungsgrundlager der Einkommenssteuer (Rechnung)

+ Einkünfte aus persönlicher Steuerpflicht §1 EStG
+ EInkünfte aus sachlicher Steuerpflicht §2 EStG
- Altersentlastungsbetrag §24a EStG
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag §24b EStG
= Einkünfte
- Sonderausgaben §§10-10i EStG
- Außergewöhnliche Belastungen §§33-33b EStG
= Einkommen
- Kinderfreibeträge §32 EStG
= zu versteuerndes Einkommen §2 EStG
= Bemessungsgrundlage

Sachliche Steuer §2 EStG

  • Land- und Forstwirtschaft §13 EStG

  • Urproduktion
    • Land- und Forstwirtschaftliche Urproduktion
      • Landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Acherbau, Gartenbau, Weinbau,...)
      • Forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Holz, Baumfrüchte, Waldfrüchte,...)
      • Selbst erzeugte Pflanzen [unbearbeitet oder erste Bearbeitungsstufe (Mehl,...)]
    • Veredelung
      • Tierzucht/Tierhaltung [unter Verwendung selbst erzeugten Pflanzen (als Nahrungsmittel)]
      • Verkauf selbstproduzierter Tiere
      • Verkauf von Tiererzeugnissen [unbearbeitet oder erste Bearbeitungsstufe (Küken,...)]
      • Imkerei §13 EStG
      • Jagd [im Zusammenhang mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb] §13 EStG
      • Realgemeinden §13 EStG
    • Hofladen
      • §15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb
        • Verkauf zugekaufter Produkte (mehr als 1/3 vom Umsatz - weniger als 51.500 €)
      • §13 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
        • Verkauf selbst erzeugter Produkte

Sachliche Steuer §2 EStG

  • Land- und Forstwirtschaft §13 EStG
    • Prüfreihenfolge

Produkte aus Urproduktion?

Produkte aus Veredelung (max. erste Bearbeitungsstufe)

Flächenvoraussetzung erfüllt?

Sachliche Steuer §2 EStG

  • Land- und Forstwirtschaft §13 EStG
    • Wirtschaftsjahr
    • Buchführungspflicht
    • Gewinnermittlung

  • Wirtschaftsjahr: 01.07. - 30.06. §4 EStG
  • Buchführungspflicht: §141 AO
    • Umsatz > 600.000 €
    • Fläche > 25.000 € (Wirtschaftswert)
    • Gewinn > 60.000 €
  • Gewinnermittlung:
    • Buchführung §4 EStG
    • Durchschnittssätze §13a EStG
    • Überschuss Betriebseinnahmen (vs. Betriebsausgaben)§4 EStG

Sachliche Steuer §2 EStG

  • Gewerbebetrieb §15 EStG

  • Selbstständig (Tätig werden auf...)
    • eigene Rechnung (Unternehmerrisiko)
    • eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative)
    • nicht weisungsgebunden
  • Nachhaltig
    • auf Wiederholung angelegt
    • Mehrzahl von gleichartigen Handlungen
      • Einmalig auch nachhaltig wenn Wiederholungsabsicht erkennbar
    • Dauer der Tätigkeit ist unerheblich
  • Gewinnerzielungsabsicht
    • Streben nah Betriebsvermögen (Totalgewinn)
      • Bei Neugründung Zeitraum von der Gründung bis zur Veräußerung
    • Absicht zählt, Zielerreichung unerheblich
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
    • Leistungs- und Güteraustausch
    • Tätigkeit von außen erkennbar
  • Kein Gewerbebetrieb
    • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende,erzieherische Tätigkeiten
    • Katalogberufe (Ärzte,...)
    • Selbstständige Arbeit §18 EStG (reine Vermögensverwaltung,...)

Ermittlungsverfahren (§199 AO)

  • von Amts wegen (Untersuchungsgrundsatz §88 AO)
  • Mitwirkungspflichten (Pflicht zur Steuererklärungsabgabe)
    • Verspätungszuschlag (§152 AO)
    • Zwangsmittel (§328 AO) [Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang]
  • besondere Mitwirkungspflichten
    • Auskunftspflicht (§93 AO)
    • Buchführungs- & Aufzeichnungspflicht (§§ 140 ff. AO)
  • Außendienst
    • Außenprüfung (§§ 193 ff. AO)
    • Steuerfandung (§ 208 AO)
    • Steueraufsicht ($ 209 AO)
  • Schätzung (§162 AO)

Festsetzungsverfahren (§155 AO)

  • Steuerbescheid (Verwaltungsakt)
    • schriftlich (§157 AO)
    • Festsetzungsfrist
      • 1 Jahr (Zölle & Verbrauchssteuern)
      • 4 Jahre (übrige Steuern)
      • 5 Jahre (leichtfertige Steuerverkürzung)
      • 10 Jahre Steuerhinterziehung
      • Verschiebung durch (§§170-171 AO)
    • Erlöschen der Ansprüche nach Festsetzungsfrist (§47 AO)
    • Änderung nur unter besonderen Voraussetzungen (§129, 127 ff. AO)
    • Bei vorbehaltlicher Nachprüfung leichter änderbar (§164 AO
      • Vorauszahlungen automatisch vorbehaltlich Nachprüfung (§168 AO)

Erhebungsverfahren (§218 AO)

  • Fälligkeit i.d.R. 1 Monat nach Bekanntgabe ($122 AO)
    • Vorauszahlungen am Termin - EK-Steuer ($37 EStG)
    • Umsatzsteuer 10 Tage nach Ablauf der Voranmeldung (Quartal/Monat) (§18 UStG)
    • Lohnsteuer 10 Tage nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§41a EStG)
  • Stundung (§222 AO)
  • Überschreitung
    • 3 Tage Schonfrist
    • Säumniszuschlag 1% der offenen Steuerschuld für jeden angefangenen Monat
    • Beitreibung durch Vollstreckungsverfahren (§249 AO)

Steuererlöschung

 

  •  Zahlung ($224 AO)
  • Aufrechnung ($222 AO)
  • Erlass (227 AO)
  • Verjährung (§228 AO)

Rechtsbehelfsverfahren

  • Vorverfahren
    • Einspruch (§347 AO)
  • Gerichtsverfahren (FGO)
    • Urteil (§95 FGO)
    • Revision (§115 FGO)
      • unzulässig
      • unbegründet
      • Urteil
      • Urteil aufheben und zurück verweisen
  • Fristen
    • 1 Monat nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung
    • keine Aussetzung der Vollziehung bei Rechtsbhelfseinsatz
      • möglich (§361 AO, §69 FGO)
  • Kosten
    • außergerichtlich (kostenlos)
    • gerichtlich (Unterlegene zahlt (§§135 ff. FGO))

Straf- und Bußgeldverfahren

  • Steuerstraftaten (ordentliche Gerichte)
    • Steuerhinterziehung (vorsätzliche Steuerverkürzung)
      • bis zu 10 Jahre Haft oder bis zu 1,8 mio € Geldstrafe)
  • Steuerordnungswidrigkeiten (Finanzbehörde)
    • leichtfertige Steuerverkürzung
      • max. 50.000 € Geldstrafe
      • grob fahrlässig aber nicht vorsätzlich
    • Steuergefährdung
      • max. 50.000 € Geldstrafe
      • vorsätzliche oder leichtfertige Handlungen die Steuerverkürzung ermöglichen
  • Straffreiheit bei Selbstanzeige

Ablauf Besteuerungsverfahren

  1. Ermittlungsverfahren (Ermittlung Besteuerungsgrundlage)
  2. Festsetzungsverfahren (Festsetzung der Steuerschuld)
  3. Erhebung/Vollstreckungsverfahren (Realisierung der Steueransprüche)
  4. Rechtsbehelfsverfahren (Rechtsschutz)
  5. Straf-/Bußgeldverfahren (Ahndung von Pflichtverletzungen)

Körperschaftssteuer Definition

  • Personensteuer (nicht natürliche)
  • Vorschriften aus ESG
  • Gemeinschaftssteuer (50/50 Land/Bund)
  • Landesfinanzbehörde (Zuständigkeit)

Körperschaften

  • Kapitalgesellschaften
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • nachtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen & andere Zweckvermögen des Privatrechts
  • gewerbliche Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Körperschaften

  • unbeschränkt steuerpflichtig
  • beschränkt steuerpflichtig

  • unbeschränkt
    • Geschäftsleitung (§10 AO) & Sitz (§11 AO) im Inland
  • beschränkt
    • nur inländische Einkünfte (§§49, 50, 50a EStG)
    • nur Einkünfte die versteuert werden müssen (Zinsabschlagssteuer)
  • befreit
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Ausnahmen:
      • inländische EInkünfte mit Steuerabzug (§5 KStG)
      • beschränkt Steuerpflichtige (§2 KStG)

Körperschaften

  • abziehbare Aufwendungen
  • zurechenbare Aufwendungen

  • abziehbar
    • Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen
    • Spenden
  • zurechenbar
    • Aufwendungen zur Satzungserfüllung
    • EInkommenssteuern, sonstige Personensteuern, Umsatzsteuern, Entnahmen, verdeckte Gewinnausschüttungen
    • Geldstrafen, Ordnungsgelder u.Ä.
    • Hälfte der Vergütung des Aufsichsrats u. Ä. Kontrollorganen

verdeckte EInlagen

  • Teilwert für Gesellschaft einsetzen (Jahresüberschuss um Wert der EInlage mindern)
  • Anschaffungskosten der Beteiligung steigern um Betrag der Einlage

verdeckte Gewinnausschüttung

  • fallen unter die Kapitalertragssteuer
  • werden dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet

Gewerbesteuer

  • Gewerbeertrag

   Gewinn
+ Hinzurechnungen (§8 GewStG)
-  Kürzungen (§9 GewStG)
-  Verlustvortrag
= Gewerbeertrag

Gewerbesteuer

  • Hinzurechnungen (§8 GewStG)

  • 25% der Finanzierungsanteile
  • Gewinnanteile und Geschäftsvergütungen an Komplementär KGaA
  • Spenden
  • Verluste aus Mitunternehmerschaft
  • ausländische Steuern

Gewerbesteuer

  • Kürzungen (§9 GewStG)

  • Gewinnanteile und Geschäftsvergütungen an Komplementär KGaA (wenn in §7 GewStG berücksichtigt)
  • Spenden
  • Nutzungsvergütungen
  • Grundbesitz
  • Gewinnanteile aus MItunternehmerschaft
  • Dividenden aus Schachtelbeteiligungen
  • ausländische Gewerbeerträge

Gewerbesteuer

  • Finanzierungsaufwendungen (§8 GewStG)

  • 25% aus
    • Schuldentgelten (100%)
    • Renten und dauernden Lasten (100%)
    • Miet- und Pachtzinsen + Leasing von Mobilien (20%)
    • Miet- und Pachtzinsen + Leasing von Immobilien (50%)
    • Aufwendungen für Lizenzgebühren (25%)
  • Freibetrag für Zinsen 100.000 €

Gewerbesteuer

  • Definition

  • wird durch die Gemeinde erhoben
  • ist eine Real-/Objektsteuer
  • Steuermesszahl x Hebesatz = Steuerhöhe
  • Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag
  • proportional steigend

Gewerbesteuer

  • Gewerbebetrieb

  • im SInne des EStG
  • Kraft Rechtsform
  • Kaft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Gewerbesteuer

  • Berechnung

   Gewinn aus Gewerbebetrieb (§7)
+ Hinzurechnungen (§8 GewStG)
-  Kürzungen (§9 GewStG)
-  Verlustvortrag (§10a GewStG)
= Gewerbeertrag (§7 GewStG)
-  Freibetrag (§11 GewStG)
= Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag
x Steuermesszahl (§11 GewStG)
= Steuerbetrag (Finanzamt)
x Hebesetz
= Gewerbesteuer (Gemeinde)

Gewerbesteuer

  • Steuerbelastungen
    • Privatvermögen
    • Personenunternehmen
    • Kapitalgesellschaft

  • Privatvermögen
    • Abgeltungssteuer (25% auf 100%)
  • Personnunternehmen
    • Teileinkünfteverfahren (42% auf 60%)
  • Kapitalgesellschaft 
    • Freistellung (Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer 29% auf 5%)

Gewerbesteuer

  • Besteuerungsausnahmen

  • Veräußerungsgewinne aus Anteilen im Privatvermögen, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens zu 1% am Unternehmen beteiligt gewesen
    • Teileinkünfteverfahren
  • Kapitalgeber ist Anteilseigner ab 10% Beteiligung
    • Teileinkünfteverfahren

Umsatzsteuer

  • fällt wenn folgende Kriterien erfülllt sind

  • Lieferung oder sonstige Leistung
    • gegen Entgelt
    • durch Unternehmer
    • im Rahmen des Unternehmens
    • im Inland

Umsatzsteuer

  • Voraussetzungen Leistungen gegen Entgelt

  • zwei Beteiligte
  • zwei oder mehr Leistungen
  • wirtschaftliche Verknüpfung der Leistungen

Vorsteuerausschluss

  • Geschenke an Personen die nicht Arbeitnehmer sind (Freigrenze 35€)
  • Bewirtungskosten die 70% der angemessenen Aufwendungen übersteigen (ausgehebelt durch EU Urteil)
  • Gästehäuser außerhalb des Betriebsortes (Jagd & Fischerei)
  • Haushaltsaufwendungen des Steuerpflichtigen

Étudier