Personalvorsorge - Rechnungswesen

Thema Rechnungswesen, Rechnungslegung, FIBU Ausbildung Personalvorsorge

Thema Rechnungswesen, Rechnungslegung, FIBU Ausbildung Personalvorsorge


D. W.
Diese Lernkarten behandeln die Grundlagen der Personalvorsorge und des Rechnungswesens, wobei sie sich auf Themen wie Jahresrechnung, Betriebsrechnung, GAAP, Buchhaltung und Planung konzentrieren. Sie decken auch die Rolle der Revisionsstelle, die Vermögensanlage und die gesetzlichen Grundlagen ab. Diese Lernkarten sind besonders nützlich für Fachleute im Finanzbereich, die sich mit der Personalvorsorge und der korrekten Buchführung befassen, um die Transparenz und Sicherheit in der Berichterstattung zu gewährleisten.
Flashcards
50
Students
10
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
17.03.2017 / 12.06.2021

Flashcards

6) Was soll mit der Transparenz in der Berichterstattung sichergestellt werden?

Gemäss Art. 65a, BVG:

Mit der Transparenz soll sichergestellt werden, dass

- die tatsächliche Lage der VE ersichtlich wird
- die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke belegt werden kann
- das paritätische Organ der Vorsorgeeinrichtung seine Führungsaufgabe wahrnehmen kann
- die Informationspflichten gegenüber dem Versicherten erfüllt werden können

6) Wie sind die Verwaltungskosten in der Betriebsrechnung auszuweisen?

Gemäss Art. 48a, BVV2:

Als Verwaltungskosten sind in der Betriebsrechnung auszuweisen:

- die Kosten für die allgemeine Verwaltung
- die Kosten für die Vermögensverwaltung
- die Kosten für Marketing und Werbung

Die Verwaltungskosten sind nach den Regeln der Fachempfehlung zur Rechnungslegen Swiss GAAP FER 26 auszuweisen.

6) Worüber wird in den "Statistiken" berichtet?

z.B. Statistik über den Versichertenbestand

Aktiver Versichertenbestand:

- Veränderung im Bestand aufgeteilt nach Geschlecht
- Altersstruktur
- evt. Verteilung auf angeschlossene Firmen

RentnerInnen

- Veränderungen im Bestand nach Art der Rente
- Durchschnittliches Alter pro Rentenart
- Verteilung der Rentensumme auf die verschiedenen Kategorien

7) In welchen Gesetzesartikeln ist die Kontrollpflicht von Vorsorgeeinrichtungen geregelt?

Gesetzliche Grundlagen:

BVG, Art. 52a
BVG, Art. 49, Abs. 2
ZGB, Art. 89a, Abs. 6

7) Was prüft die Revisionsstelle?

Die Revisionsstelle prüft Jahresrechnung, Organisation und Existenz einer internen Kontrolle, Vermögensanlage, Alterskonten BVG und Loyalität

7) Was prüft der Experte für berufliche Vorsorge?

Der Experte prüft, ob die VE jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann udn ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

7) Inwiefern muss die Revisionsstelle unabhängig sein?

Die Revisionsstelle darf nicht weisungsgebunden sein gegenüber:

- Personen, die für die Geschäftsführung oder Verwaltung der VE verantwortlich sind
- dem AG, wenn die VE betriebseigen ist
- den leitenden Organen der Verbände, wenn die VE eine Verbandseinrichtung ist
- dem Stifter, wenn die VE eine Stiftung ist

7) Welches sind die Aufgaben der Revisionsstelle?

Jährliche Prüfung der Rechtmässigkeit der Jahresrechnung und Alterskonten (Gesetzes-, Verordnungs-, Weisungs- und Reglementskonformität), der Geschäftsführung (insbesondere der Beitragserhebung und Ausrichtung der Leistungen) sowie der Vermögensanlage.

Einhaltung der Loyalität in der Vermögensverwaltung

Abgabe eines Berichts über die Prüfung

7) Was bedeutet "Ordnungsmässigkeit" der Buchführung?

Ordnungsmässigkeit bedeutet Übereinstimmung der Buchführung und Jahresrechnung mit anerkannten kaufmännischen Grundsätzen(Art. 957ff OR)

OR 957: Pflicht zur Buchführung
OR 957a: Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung
OR 958: Rechnungslegungsgrundlagen, Fortführung, Abgrenzungen, Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung
OR 959: Jahresrechnung (Details des Spezialgesetzes BVG gehen vor)

7) Was ist ein Bonitätsausweis und unter welchen Voraussetzungen wird er erstellt?

Der Bonitätsausweis ist der Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn ungesicherte Anlagen beim AG die gesetzlichen Limiten übersteigen.

Der Bonitätsausweis ist durch die Revisionsstelle des AG auszustellen und bestätigt, dass das Guthaben der Stiftung gleich lautend als Schuld in der Buchhaltung des AG ausgewiesen ist. Ausserdem berichtet die Revisionsstelle über das Ergebnis der Prüfung der Stifterfirma und bestätigt, dass die Schuld der Stifterfirma gegenüber der VE durch die Aktiven vollumfänglich gedeckt ist.

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