Gesellschaftsrecht

Lernkarteien zum Thema Gesellschaftsrecht

Lernkarteien zum Thema Gesellschaftsrecht


S. A.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Gesellschaftsrecht auf Berufslehre-Niveau, mit Fokus auf AG, GmbH und Einzelunternehmen. Sie erklären die Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die Funktionen von Verwaltungsrat und Generalversammlung, sowie die Bedeutung des Handelsregisters. Die Karteikarten sind ideal für angehende Unternehmer, die die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen kennenlernen und verstehen möchten, wie sie ihr Unternehmen strukturieren und rechtlich absichern können.
Karten
43
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
20.01.2017 / 11.01.2023

Lernkarten

Welches sind die Wahlkriterien die bei der Gesellschaftswahl beachtet werden sollten?

  1. Unabhängigkeit: Will bzw. kann ich das Unternehmen alleine führen?
     
  2. Kapitalbedarf: Wie viel Kapital habe ich zur Verfügung? Brauche ich zusätzliches Kapital? Wie hohe Grundkosten will ich auf mich nehmen?
     
  3. Risiko: Will ich das Risiko eingehen, mit meinen ganzen persönlichen Vermögen zu haften? Soll die Haftung auf mehrere Personen verteilt werden?
     
  4. Steuern: Wie hoc ist die Steuerbelastung bei der jeweiligen Rechtsform? Sollen geschäftliche Einkünfte und Vermögen und das private Einkommen und Vermögen getrennt werden?
     
  5. Namen: Möchte ich das Unternehmen nach meinem eigenen Namen benennen oder lieber einen Geschäftsnamen wählen?

Welche Arten der Revision eineer AG unterscheidet man?

  1. Ordentliche Revision 
    Die ordentliche Revision ist die umfassenste Rechnungsprüfung. Sie wird bei grossen Unternehmen durchgeführt, sofern sie 2 der 3 Möglichkeiten erfüllen; 
    Bilanzsumme mehr als 20 Millionen CHF, Umsatz von 40 Millionen CHF, mehr als 250 Vollzeitstellen
     
  2. Eingeschränkte Revision
    Die eingeschränkte Revision wird bei den übrigen AGs angewendet. Hier gelten weniger strenge Anforderungen an die Revisionsstellen und die Rechnungsprüfung geht weniger weit als bei der ersten Revisionsart.
     
  3. Verzicht auf Revision
    Hat ein Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen und stimmen alle Aktionäre zu, kann auf die Revision verzichtet werden.

Ist die AG steuerpflichtig?