Wirtschaftsrecht - Vertragsschluss und Vertragsauslegung - Fragen
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Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.09.2015 / 02.10.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wie kommt ein Vertrag zustande?
Durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen der Parteien (Art. 1 Abs. 1 OR).
Aus welchen zwei Komponenten besteht jede Willenserklärung?
Sie besteht aus einem Willen (inneres Element) und einer entsprechenden Mitteilung dieses Willens – der Erklärung (äusseres Element).
Was ist eine ausdrückliche, was eine stillschweigende (konkludente) Willenserklärung?
Ausdrücklich ist eine Erklärung durch Worte oder Zeichen, soweit der erklärte Wille aus den verwendeten Worten (oder Zeichen) unmittelbar hervorgeht. Stillschweigend ist demgegenüber jede Erklärung, die nicht ausdrücklich ist, d.h. die Erklärung durch konkludentes Handeln sowie die Erklärung durch Schweigen.
Wann liegt ein „tatsächlicher“ (oder „natürlicher“) Konsens, wann ein „normativer“ (oder „recht- licher“) Konsens vor?
Der natürliche (oder tatsächliche) Konsens basiert auf der eigentlichen Willenseinigung der Parteien, also auf dem übereinstimmenden wirklichen Willen der Parteien. Ein normativer (oder juristischer) Konsens liegt hingegen vor, wenn die Willenserklärungen der Parteien aufgrund der Auslegung nach dem Vertrauensprinzip (Art. 2 ZGB) übereinstimmen.