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Wirtschaft & Politik

POLITIK 2: Familie - Medien - Soziale Fragen

POLITIK 2: Familie - Medien - Soziale Fragen


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Flashcards 25
Language Deutsch
Category Politics
Level Other
Created / Updated 25.08.2014 / 21.09.2014
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Familien im Wandel

Das Modell der bürgerlichen Familie wird in den 50er Jahren mit dem Vater als Ernährer, der Mutter als Hausfrau und mindestens zwei Kindern idealisiert. Seit den 60er Jahren verliert die bürgerliche Familie mit ihren klaren Rollenverteilung an Bedeutung.

Neue Formen des Zusammenlebens haben sich etabliert. Begleitet wird diese Entwicklung von:

1. Frauen und Mütter sind zunehmend erwerbstätig.

2. Frauen werden später Mütter, bekommen weniger Kinder und immer mehr Frauen bleiben Kinderlos.

3. Scheidungen und Trennungen haben stark zugenommen.

Funktionen der Familie

Familen erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben und Funktionen:

1. Fortpflanzungsfunktion: Familie gewährleistet durch Kinder das Weiterbestehen der Gesellschaft.

2. Erziehungsfunktion: Kinder lernen Regeln des Zusammenlebens und Werte der Gesellschaft.

3. Funktion der sozialen Absicherung: Familie bedeutet soziale Absicherung. Wird z.B. ein Mitglied arbeitslos, pflegebedürftig findet es Unterstützung in der Familie.

4. Rückzugsfunktion: Familie ist ein Ort, in dem ihre Mitglieder emotionale Sicherheit und Rückhalt erfahren. Menschen in intakten Familien bewältigen Krisen und Konflikte besser.

 

Familienpolitik

Eltern sind gegenüber Nicht-Eltern nicht nur in finazieller Hinsicht benachteiligt. Sie schränkt auch die Berufstätigkeit eines Familienmitgliedes ein, und haben durch geringeres Einkommen gleichzeitig aber höhere Kosten.

Deshalb betreibt der Staat Familienpolitik um die Nachteile in der modernen Gesellschafft in gewissen Maße auszugleichen.

1. Finanzielle Hilfen: Ausgleich der finanzieller Lasten, wie z.B. Kindergeld, Steuerfreibeträge für Kinder, Erziehungsgeld, Familiensplitting bei der Steuer, Bafög und Wohngeld.

2. Untersützende Einrichtungen: krippen, Kindergärten und Horte entlasten Familien bei Betreuungsaufgaben.

3. Gesetzlicher Schutz: Elternzeit, Mutterschutz und Kündigungsschutz für werdende Mütter verbessert die Situation für Familien.

4. Beratungsangebote: Hilfen für besondere Notlagen wie Schwangerschaftsberatung, Familienberatung und spezielle Bildungsangebote.

Das Familienrecht ist ein Teil des bürgerlichen Gesetzbuches und legt Rechte und Pflichten der Familienmitglieder fest.

Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft, und Ziel der Familienpolitik hat das Ziel die sinkende Geburtenrate wieder zu erhöhen.

Erziehung

Erziehung bedeutet die Vermittlung von Grundregeln, Verhaltensweisen und Werten. Sie ermöglichen den Kind sich selbständig in der Gesellschaft zurechtzufinden. Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Kind zu erziehen. Eltern haben Sorgerecht und Sorgepflicht. Wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl gefährdet ist, kann ihnen das Sorgerecht entzogen werden. 

Man unterscheidet verschiedene Erziehungsstile:

Autoritärer Erziehungsstil: klare Regeln und Grenzen setzen. Fehler werden bestraft; Wohlverhalten wird belohnt. Starke Kontrolle, Kinder haben wenig bis gar keine Freiräume.

Demokratischer Erziehungsstil: Kinder als eigene Persönlichkeit, Eltern beziehen Kinder zunehmend bei Entscheidungen ein und sind Ansprechpartner und Unterstützung. Kind hat Freiräume, aber klare Regeln - über die auch diskutiert werden.

Laissez-Faire-Erziehungsstil: keine festen Regeln und Grenzen, Forderunegn und Bestrafungen. Kinder sollen sich frei entwickeln und werden durch nichts eingeschränkt. Eltern greifen nur ein wenn Gefahr droht.

 

Gewalt in der Famile

"KInder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung: Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (Bürgerliches Gesetzbuch)

Gewalt kann in jeder gesellschaftlichen Schicht und Familienform stattfinden.

Ist das Wohl des Kindes gefährdet mischt sich der Staat ein.das Jugendamt ist die kommunale Behörde, die sich mit dem Kinderschutz befasst.

Gleichberechtigung

(Männer/Frauen)

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (GG Art. 3, Absatz 2)

Die rechtliche Gleichstellung ist mittlerweile verwirklicht.

Doch die Gleichberechtigung ist erst dann gegeben wenn Männer und Frauen weder durch Gesetze noch durch öffentliche Meinung und unzureichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf eine bestimmte Rolle festgelegt werden, sondern frei entscheiden können, wie sie leben wollen.

Durch die Gleichstellungspolitik fördert der Staat dei tatsächliche Gleichberechtigung.

Öffentliches Recht - Privatrecht

Nur Polizei und Gerichte haben den Auftrag, Verstöße gegen Gesetze zu verfolgen und zu bestafen.

Die Rechtsordnung wird in Privatrecht und öffentliches Recht aufgeteilt

Das Privatrecht regelt alle Beziehungen zwischen den Bürgern, wie z.B. Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht. wichtigstes Gesetzbuch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Das Öffentliche Recht regelt alle Beziehungen zwischen Staat und den Bürgern. Dazu gehören das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Steuer- und Sozialrecht.

Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen

Die stufenweise Gewährung von Rechten und Pflichten dient zum Schutz aufgrund ihres Alters und mangelnder Reife und Lebenserfahrung.

Das Jugendschutzgesetz bewahrt den Jugendlichen vor Gefährdung und gesundheitlichen Schäden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt den Jugendlichen vor Ausbeutung.

Rechte und Pflichten:

Geburt: Beginn Rechtsfähigkeit, Erbrecht, Recht an Eigentum

Ab 6J.: Schulpflicht

Ab 7J.: Beschränkt Geschaftsfähig (Verttagsabschluss unter Aufsicht) - Beschränkte Haftpflicht

Ab 12J.: Keine Religionsänderung ohne Zustimmung des Jugendlichen.

Ab 14J.: Mitentscheidungsrecht bei Familien und Sorgerechtlichen Angelegenheiten, Entscheidungsrecht über Religion - Strafmündig nach Jugendschutzgesetz.

Ab 15J.: Ende der Schulpflicht, Dürfen arbeiten, Mofa fahren

Ab 16J.: Testierfähigkeit, Ehefähigkeit unter Einwilligung d. Eltern, Eidesfähigkeit, Lkr fahren - Ausweispflicht

Ab 18J.: Volljährigkeit, Ehemündig, aktives- passives Wahlrecht, gleiche Rechte wie Erwachsene, PKW und Motorrad - Ende der Berufsschulpflicht, Schadensersatzpflicht

Ab 21J.: volle Strafmündigkeit