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Vermögen - Aufgaben - Block 01

Block 1

Block 1


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.02.2014 / 03.02.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Haftpflichtrecht

 

Aus welchem Grund wurde 1967 eine bis heute andauernde Diskussion über eine Revision des Haftpflichtrechts in Gang gesetzt?

Auslöser war die Feststellung, dass die Haftpflicht in zahlreichen Gesetzen geregelt ist, die nicht oder ungenügend koordiniert sind. - Unübersichtlichketi für Rechtssuchenden und Rechtsungleichheit bei Anwendung

Haftpflichtrecht

 

3 Faktoren die das Haftpflichtrecht bzw. die Schadenersatzleistungen beeinflusst haben

  • technischer Fortschritt, oftmals mit Haftpflichtverschärfung begleitet
  • Erhöhtes Anspruchsbewusstsein
  • Überpropotional steigende Behandlungskosten
  • Zunehmende Ansprüche bei schwer feststellbaren Gesundheitsbeeinträchtigung

Haftpflichtrecht

 

Welche 3 Funktionen hat das Haftpflichtrecht?

  • gerechter Schadenausgleich
  • Prävention
  • Sanktion (Abhängig vom Rechtssystem, Schweiz nein)

Haftpflicht

Umschreiben Sie in der ausservertraglichen Haftpflicht geltenden Haftungsvoraussetzung Schaden

  • ist eine Vermögensminderung und zwar die Differenz zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis aufweisen würde

Haftpflichtrecht

 

Umschreiben Sie die in der ausservertraglichen Verschuldungshaftlung geltenden Haftungsvoraussetzung Widerrechtlichkeit

  • Schaden ist widerrechtlich wenn es gegen eine allg. gesetzliche Pflicht verstösst sei es:
  • absolutes Recht des Geschädigten in Form von Sach-oder Personenschaden wird verletzt (erfolgsunrecht)
  • oder reine Vermögensschädigung (Verhaltensunrecht)

Haftpflichtrecht

Umschreiben Sie die in der ausservertraglichen Verschuldungshaftlung geltenden Haftungsvoraussetzung Adäquater Kausalzusammenhang

  • Zusammenhang zwischen Schaden und Ursache
  • Dieser ist vorhanden wenn die gegebene Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet war den Schaden herbeizuführen

Haftpflichtrecht

Umschreiben Sie die in der ausservertraglichen Verschuldungshaftlung geltenden Haftungsvoraussetzung Verschulden

  • Ist die rechtliche Tadelswürdigkeit eines Verhaltens (Handlung + Unterlassungen)
  • Damit eine Person nach Verschulden haften kann muss sie Urteilsfähig sein
  • Beim Verschulden wird unterscheidet zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

Haftpflichtrecht

Wem obliegt die Beweisstlast in der Verschuldungshaftung gem OR 41?

Der Geschädigte hat zu beweisen.