Strafrecht BT I - §§ 223 ff. Definitionen
Defis
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Kartei Details
Karten | 37 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 09.05.2013 / 03.01.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Gift
Gift ist jede organische oder anorganische Substanz, die im konkreten Fall geeignet ist, durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen.
andere gesundheitsschädliche Stoffe
Stoffe die mechanisch oder thermisch wirken
körperliche Misshandlung
jede üble unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Gesundheitsschädigung
hervorrufen oder steigern eines pathologischen Zustands
Sind seelische Beeinträchtigungen vom § 223 I Var. 1 umfasst?
nein, nur wenn die psychischen Folgen sich körperlich auswirken (Folgeerscheinungen wie Angstschweiß, Herzklopfen, Schlaf und Konzentrationsstörungen)
beibringen
der Täter hat den (Gift-)Stoff beigebracht, wenn er dessen Verbindung mit dem Körper des Opfers derart herstellt dass dieser dort seine gesundheitsschädliche Wirkung auslöst
Werkzeug
Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann
gefährlich (Werkzeug)
Gefährlich ist ein Werkzeug, das nach objektiver Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen