Strafrecht
Definitionen verschiedener Tatbestandsmerkmale
Definitionen verschiedener Tatbestandsmerkmale
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 16.01.2013 / 27.06.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Urkunde
= jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetierungsfunktion),
die zum Beweis (-funktion) im Rechtsverkehr geeignet & bestimmt ist und
die ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion)
Täuschung
= die intellektuelle EInwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen,
durch ausdrückliche/ schlüssige Behauptung
unwahrer Tatsachen
Vermögensverfügung
jedes freiwillige Tun, Dulden oder Unterlassen,
das unmittelbar zu einer Vermögensminderung beim Opfer führt.
Irrtum
= jede Fehlvorstellung über die Tatsachen
die Gegenstand der Täuschung waren.
(die Vorstellung des Betr. stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein)
Tatsachen
sind vergangene/ gegenwärtige Zustände oder Vorgänge, die dem Beweis zugänglich sind.
Gewalt (klassisch)
Physisch/ Psychisch wirkender Zwang aus körperlicher Tätigkeit heraus, mit unmittelbarer Wirkung auf das Opfer.
Gewalt gegen eine Person
= physische Zufügung eines gegenwärtigen, nicht unerheblichen Übels mit
- unmittelbarer Wirkung auf den Körper des Opfers zur
- Verhinderung von geleisteten/ zu erwartenden Widerstandes durch
- vis compulsiva (Willensbeugende Gewalt) oder
- vis absoluta (Willensbrechende Gewalt)
Drohung (mit einem empfindlichen Übel)
Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintreten der Drohenden Einfluss zu haben vorgibt.
(egal ob realisierbar oder nicht)