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Strafrecht

Definitionen verschiedener Tatbestandsmerkmale

Definitionen verschiedener Tatbestandsmerkmale

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Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 16.01.2013 / 27.06.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Urkunde

= jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetierungsfunktion),

die zum Beweis (-funktion) im Rechtsverkehr geeignet & bestimmt ist und

die ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion)

Täuschung

= die intellektuelle EInwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen,

durch ausdrückliche/ schlüssige Behauptung

unwahrer Tatsachen

Vermögensverfügung

jedes freiwillige Tun, Dulden oder Unterlassen,

das unmittelbar zu einer Vermögensminderung beim Opfer führt.

Irrtum

= jede Fehlvorstellung über die Tatsachen

die Gegenstand der Täuschung waren.

(die Vorstellung des Betr. stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein)

Tatsachen

sind vergangene/ gegenwärtige Zustände oder Vorgänge, die dem Beweis zugänglich sind.

Gewalt (klassisch)

Physisch/ Psychisch wirkender Zwang aus körperlicher Tätigkeit heraus, mit unmittelbarer Wirkung auf das Opfer.

Gewalt gegen eine Person

= physische Zufügung eines gegenwärtigen, nicht unerheblichen Übels mit

- unmittelbarer Wirkung auf den Körper des Opfers zur

- Verhinderung von geleisteten/ zu erwartenden Widerstandes durch

- vis compulsiva (Willensbeugende Gewalt) oder

- vis absoluta (Willensbrechende Gewalt)

Drohung (mit einem empfindlichen Übel)

Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintreten der Drohenden Einfluss zu haben vorgibt.

(egal ob realisierbar oder nicht)