STOWE - 6
6 Betrieb und Bewirtschaftung
6 Betrieb und Bewirtschaftung
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Kartei Details
Karten | 26 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 27.09.2014 / 31.10.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wie entsteht die Stockwerkeigentümergemeinschaft
- automatisch bei der Begründung
- alle Eigentümer gehören zwingend der Gemeinschaft
- ist keine juristische Person - nur teilweise Rechtspersönlichkeit
- eingeschränkte Handlungsfähigkeit
- Handlungsfähig nur in Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Verwaltung
- kann Rechte und Pflichten begründen; Klägerin und Beklagte sein, betreiben und betrieben werden
Welche Funktion führt die Stockwerkeigentümergemeinschft aus
- legt Benutzung der gemeinschaftlichen Teile fest
- überwacht den baulichen Zustand und ergreift notwendige Massnahmen
- legt finanzielle Grundsätze fest
Wonach richten sich Stockwerwerkeigentümergemeinschaft beim Fehlen eines Reglmentes
- es gelten die gesetzlichen Grundlagen
Merkmale des Stockwereigentümerreglementes
- kein zwingender Bestandteil
- jeder Eigentümer kann jeodch ein Reglement verlangen
- kann im Grundbuch angemerkt werden
- Reglement ist für alle Eigentümer bindend ("Bibel" der Gemeinschaft)
- erfüllt Aufgaben analog Statuen im Verein
- Inhalt, Form und Struktur frei wählbar
- das Reglement ist individuell auf die Gemeinschaft angepasst
- Genehmigung und Abänderung des Reglementes bedürfen dem "Qualifizierten Mehr" (Einfaches Mehr möglich, wenn vereinbart)
Merkmale der Hausordnung
- nicht zwingend
- enthält Bestimmungen über das tägliche Zusammenleben
- kein rechtlicher Anspruch auf Erlass wie beim Reglement
- Erläss, Änderungen etc. bedürfen dem Einfachen Mehr
Mekrmale für die Bestellung eines Bewirtschafters
- Gesetzliche Grundlagen in Art. 712q und 712r ZGB
- Quorum einfaches Mehr, wenn nichts anderes vereinbart wurde
- Wahl muss traktandiert sein
- Zentrale Funktion innerhalb der Gemeinschaft
- vpm der Versammlung gewählt oder vom Richter eingesetzt
Was regelt der Bewirtschaftungsauftrag
- Rechte, Pflichten, Aufgaben und Entschädigungen des Verwalters
- keine Formvorschrift
- Zuständigkeiten in Art. 712s ZGB geregelt oder im Reglement ergänzt oder abgeändert
Welche Zuständigkeiten sind im Bewirtschaftungsauftrag geregelt?
- Vollzug von Verwaltungshandlungen nach Vorgaben des Gesetzes, Beschlüsse oder Reglement
- Ergreifung von dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden
- Rechnungsablage und Budget
- Aufsicht über Einhalten von Vorschriften
- Vertretung der Gemeinschaft
- Entgegennahme von Zustellungen von Entscheiden
- Klage- und Betreibungsort bei STWEG ist der Sitz der Verwaltung