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STOWE - 6

6 Betrieb und Bewirtschaftung

6 Betrieb und Bewirtschaftung


Kartei Details

Karten 26
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.09.2014 / 31.10.2019
Lizenzierung Keine Angabe
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Wie entsteht die Stockwerkeigentümergemeinschaft

  • automatisch bei der Begründung
  • alle Eigentümer gehören zwingend der Gemeinschaft
  • ist keine juristische Person - nur teilweise Rechtspersönlichkeit
  • eingeschränkte Handlungsfähigkeit 
    • Handlungsfähig nur in Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Verwaltung
  • kann Rechte und Pflichten begründen; Klägerin und Beklagte sein, betreiben und betrieben werden

Welche Funktion führt die Stockwerkeigentümergemeinschft aus

  • legt Benutzung der gemeinschaftlichen Teile fest
  • überwacht den baulichen Zustand und ergreift notwendige Massnahmen
  • legt finanzielle Grundsätze fest

Wonach richten sich Stockwerwerkeigentümergemeinschaft beim Fehlen eines Reglmentes

  • es gelten die gesetzlichen Grundlagen

Merkmale des Stockwereigentümerreglementes

  • kein zwingender Bestandteil
    • jeder Eigentümer kann jeodch ein Reglement verlangen
  • kann im Grundbuch angemerkt werden
  • Reglement ist für alle Eigentümer bindend ("Bibel" der Gemeinschaft)
  • erfüllt Aufgaben analog Statuen im Verein
  • Inhalt, Form und Struktur frei wählbar
  • das Reglement ist individuell auf die Gemeinschaft angepasst
  • Genehmigung und Abänderung des Reglementes bedürfen dem "Qualifizierten Mehr" (Einfaches Mehr möglich, wenn vereinbart)

Merkmale der Hausordnung

  • nicht zwingend
  • enthält Bestimmungen über das tägliche Zusammenleben
  • kein rechtlicher Anspruch auf Erlass wie beim Reglement
  • Erläss, Änderungen etc. bedürfen dem Einfachen Mehr

Mekrmale für die Bestellung eines Bewirtschafters

  • Gesetzliche Grundlagen in Art. 712q und 712r ZGB
  • Quorum einfaches Mehr, wenn nichts anderes vereinbart wurde
  • Wahl muss traktandiert sein
  • Zentrale Funktion innerhalb der Gemeinschaft
  • vpm der Versammlung gewählt oder vom Richter eingesetzt

Was regelt der Bewirtschaftungsauftrag

  • Rechte, Pflichten, Aufgaben und Entschädigungen des Verwalters
  • keine Formvorschrift
  • Zuständigkeiten in Art. 712s ZGB geregelt oder im Reglement ergänzt oder abgeändert

Welche Zuständigkeiten sind im Bewirtschaftungsauftrag geregelt?

 

 

  • Vollzug von Verwaltungshandlungen nach Vorgaben des Gesetzes, Beschlüsse oder Reglement
  • Ergreifung von dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden
  • Rechnungsablage und Budget
  • Aufsicht über Einhalten von Vorschriften
  • Vertretung der Gemeinschaft
  • Entgegennahme von Zustellungen von Entscheiden
    • Klage- und Betreibungsort bei STWEG ist der Sitz der Verwaltung