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Steuerrecht/ Familienrecht

Steuerrecht

Steuerrecht


Kartei Details

Karten 258
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 30.04.2015 / 04.01.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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Merkmale Unterscheidung Subjektsteuern/Objektsteuern

 

Subjektsteuern berücksichtigen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Besteuerten (z.B. Einkommens-Gewinnsteuer)

Objektsteuern belasten einzelnes steuerobjekt unbeachtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Stempel- Verrechnungs- Mehrwertsteuer)

Unterscheidung direkte/indirekte Steuern

Direkte Steuern: Steuersubjekt und Steuerträger sind identisch. Steuern können nicht überwälzt werden (z.B: Einkommens und Vermögenssteuer)

Indirekte Steuern können auf Dritten überwälzt werden (z.B. Mehrwertsteuer/ Verrechungssteuer.

Was muss inhaltlich in einem Gesetz über Steuern geregelt sein?

Steuerpflicht (Sterersubjekt), Gegenstand der Steuer(Steuerobjekt) und Bemessungsgrundlage

Was sind die Verfassungsmässigen Grundsätze, die bei Steuern immer zu beachten sind?

Grundsatz der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit/ Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit/ Verbot interkantonaler Doppelbesteuerung

Was verbietet das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung?

Das ein und dasselbe Steuerobjekt von zwei Kantonen für die gleiche Zeit besteuert wird.

Welche Steuern können die Kantone erheben?

Gemäss ihrer Souveränität (BV 3) auf alles, was nicht durch die BV dem Bund vorbehalten ist. Sie benötigen, im Gegensatz zum Bund, keine Grundlage in der Kantonsverfassung

Was sind die 5 Elemente eines Steuerrechtsverhältnisses?

Steuerhoheit, Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerberechnungsgrundlage und Steuermass.

Definition Steuerhoheit

öffentlich-rechtliche Befugnis, Steuern zu erheben.

Sie umfasst drei Teilbefugnisse

- Rechtsetzungshoheit, d.h. die Befugnis, Steuern in Rechtsnormen anzuornen

-die Ertragshoheit, d.h. die Befugnis, über die Steuern zu verfügen

-Verwaltungshoheit, d.h. die Befugnis, die Steuern im Einzelfall festzusetzen und einzufordern