Steuerrecht/ Familienrecht
Steuerrecht
Steuerrecht
Kartei Details
Karten | 258 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 30.04.2015 / 04.01.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Merkmale Unterscheidung Subjektsteuern/Objektsteuern
Subjektsteuern berücksichtigen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Besteuerten (z.B. Einkommens-Gewinnsteuer)
Objektsteuern belasten einzelnes steuerobjekt unbeachtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Stempel- Verrechnungs- Mehrwertsteuer)
Unterscheidung direkte/indirekte Steuern
Direkte Steuern: Steuersubjekt und Steuerträger sind identisch. Steuern können nicht überwälzt werden (z.B: Einkommens und Vermögenssteuer)
Indirekte Steuern können auf Dritten überwälzt werden (z.B. Mehrwertsteuer/ Verrechungssteuer.
Was muss inhaltlich in einem Gesetz über Steuern geregelt sein?
Steuerpflicht (Sterersubjekt), Gegenstand der Steuer(Steuerobjekt) und Bemessungsgrundlage
Was sind die Verfassungsmässigen Grundsätze, die bei Steuern immer zu beachten sind?
Grundsatz der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit/ Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit/ Verbot interkantonaler Doppelbesteuerung
Was verbietet das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung?
Das ein und dasselbe Steuerobjekt von zwei Kantonen für die gleiche Zeit besteuert wird.
Welche Steuern können die Kantone erheben?
Gemäss ihrer Souveränität (BV 3) auf alles, was nicht durch die BV dem Bund vorbehalten ist. Sie benötigen, im Gegensatz zum Bund, keine Grundlage in der Kantonsverfassung
Was sind die 5 Elemente eines Steuerrechtsverhältnisses?
Steuerhoheit, Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerberechnungsgrundlage und Steuermass.
Definition Steuerhoheit
öffentlich-rechtliche Befugnis, Steuern zu erheben.
Sie umfasst drei Teilbefugnisse
- Rechtsetzungshoheit, d.h. die Befugnis, Steuern in Rechtsnormen anzuornen
-die Ertragshoheit, d.h. die Befugnis, über die Steuern zu verfügen
-Verwaltungshoheit, d.h. die Befugnis, die Steuern im Einzelfall festzusetzen und einzufordern