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Steuermanagement

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Kartei Details

Karten 52
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.02.2014 / 12.02.2014
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist eine Gesellschaft?

Die Gesellschaft zeichnet sich durch vier Wesensmerkmale aus:

  • Begründung durch Rechtsgeschäft
  • Rechtsgemeinschaft
  • Bestimmter gemeinsamer Zweck
  • Organisiertes Zusammenwirken

Was sind mögliche Rechtsformen?

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Offene Gesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Stille Gesellschaft
  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
  • Verein
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Europäische wirtschaflithce Interessensgemeinschaft
  • Societas Europaea
  • Privatstiftung

Was sind Ausnahmen der Gesellschaft?

  • GmbH als Einmann-Gesellschaft
  • Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird Unternehmen ohne Liquidität als Einzelunternehmen fortgeführt
  • Perosnengesellschaften --> persönlicher Einsatz
  • Kapitalgesellschaften --> beschränkter Kapitaleinsatz
  • Persönlichkeitsbetonte Aufbau nicht übertragbar bzw vererbbar
  • bei Kapitalgesellschaften Wechsel ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter möglich

Unterscheidung Außengesellschaft vs. Innengesellschaft

  • Innengesellschaft tritt gegenüber Dritten nicht in Erscheiunung
  • Außengesellschaft tritt gegenüber Dritten als Gesellschaft in Erscheinung
  • Stille Gesellschaft und die Unterbeteiligung sind Innengesellschaften
  • Grundsatz der freien Rechtsformen ist durch bestimmte Einschränkungen durchbrochen
  • Rechtsform der GmbH ist für folgende Tätigkeiten nicht zulässig:
    Für Versicherungsgeschäfte, Politische Vereine, Tabakfachgeschäft, Rauchfangkehrer, Apotheken, Notare, Pensionskassen)

 

Was sind die kriterien für die Rechtswahl?

  • Formelle Einflussfaktoren leiten sich direkt aus der einzelnen Rechtsform ab
  • Materielle Einflussfaktoren ergeben sich aus anderen Rechtsbereichen wie etwa aus dem Steuerrecht

Rechtsgrundlagen

Einzelnunternehmer als Rechnungslegungspflichtiger --> UGB

Einzelunternehmer als nicht rechnungslegungspflichtig --> Steuerrecht

Gesellschaft bürgerlichen Rechts --> ABGB

Personengesellschaft und stille Gesellschaft --> UGB

GmbH --> GmbH-Gesetz

AG --> Aktiengesetz

Aufbau des UGB

  1. Buch: Prokura, Handelsvollmacht und Nachfolgehaftung
  2. Buch: Personengesellschaften und Stille
  3. Buch: Rechnungslegung
  4. Buch: Handelsgeschäfte
  5. Buch: Seehandel

Wie viele Gründer werden in den Rechtsformen benötigt?

Gesellschaften brauchen grundsätzlich mindestens zwei Gründungsmitglieder (Ausnahme GmbH).

Die Gesellschafteranzahl ist bei Personen- und Kapitalgesellschaften unbegrenzt.

Die stille Gesellschaft besteht in der Regel aus nicht mehr als 2 Gesellschaftern, dem Geschäftsherrn der das Unternehmen betreibt und dem stillen Gesellschafter, der sich mit einer Einlage beteiligt.