Steuermanagement
Prüfung
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Kartei Details
Karten | 52 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.02.2014 / 12.02.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was ist eine Gesellschaft?
Die Gesellschaft zeichnet sich durch vier Wesensmerkmale aus:
- Begründung durch Rechtsgeschäft
- Rechtsgemeinschaft
- Bestimmter gemeinsamer Zweck
- Organisiertes Zusammenwirken
Was sind mögliche Rechtsformen?
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
- Verein
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Europäische wirtschaflithce Interessensgemeinschaft
- Societas Europaea
- Privatstiftung
Was sind Ausnahmen der Gesellschaft?
- GmbH als Einmann-Gesellschaft
- Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird Unternehmen ohne Liquidität als Einzelunternehmen fortgeführt
- Perosnengesellschaften --> persönlicher Einsatz
- Kapitalgesellschaften --> beschränkter Kapitaleinsatz
- Persönlichkeitsbetonte Aufbau nicht übertragbar bzw vererbbar
- bei Kapitalgesellschaften Wechsel ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter möglich
Unterscheidung Außengesellschaft vs. Innengesellschaft
- Innengesellschaft tritt gegenüber Dritten nicht in Erscheiunung
- Außengesellschaft tritt gegenüber Dritten als Gesellschaft in Erscheinung
- Stille Gesellschaft und die Unterbeteiligung sind Innengesellschaften
- Grundsatz der freien Rechtsformen ist durch bestimmte Einschränkungen durchbrochen
- Rechtsform der GmbH ist für folgende Tätigkeiten nicht zulässig:
Für Versicherungsgeschäfte, Politische Vereine, Tabakfachgeschäft, Rauchfangkehrer, Apotheken, Notare, Pensionskassen)
Was sind die kriterien für die Rechtswahl?
- Formelle Einflussfaktoren leiten sich direkt aus der einzelnen Rechtsform ab
- Materielle Einflussfaktoren ergeben sich aus anderen Rechtsbereichen wie etwa aus dem Steuerrecht
Rechtsgrundlagen
Einzelnunternehmer als Rechnungslegungspflichtiger --> UGB
Einzelunternehmer als nicht rechnungslegungspflichtig --> Steuerrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts --> ABGB
Personengesellschaft und stille Gesellschaft --> UGB
GmbH --> GmbH-Gesetz
AG --> Aktiengesetz
Aufbau des UGB
- Buch: Prokura, Handelsvollmacht und Nachfolgehaftung
- Buch: Personengesellschaften und Stille
- Buch: Rechnungslegung
- Buch: Handelsgeschäfte
- Buch: Seehandel
Wie viele Gründer werden in den Rechtsformen benötigt?
Gesellschaften brauchen grundsätzlich mindestens zwei Gründungsmitglieder (Ausnahme GmbH).
Die Gesellschafteranzahl ist bei Personen- und Kapitalgesellschaften unbegrenzt.
Die stille Gesellschaft besteht in der Regel aus nicht mehr als 2 Gesellschaftern, dem Geschäftsherrn der das Unternehmen betreibt und dem stillen Gesellschafter, der sich mit einer Einlage beteiligt.