Premium Partner

Staatsorganisationsrecht

Definitionen

Definitionen


Kartei Details

Karten 79
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 09.09.2016 / 05.03.2017
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/staatsorganisationsrecht3
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/staatsorganisationsrecht3/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Staatsformmerkmale

staatsorganisatorische Grundprinzipien der Verfassung, die den Aufbau des Staates und die Modalitäten festlegen.

Merkmale: Republik, Demokratie, Bundesstaat, formelle Elemente des Rechtsstaatsprinzips wie etwa Gewaltenteilungsprinzips

Staatszielbestimmungen

materielle Verfassungsprinzipien, die den Staat auf Verfolgung eines bestimmten inhaltlich näher benannten Zieles verpflichten (Art. 1 I, 3 II 2, 20a, 23 I, Präambel)

Merkmale: Sozialstaat, materielle Elemente des Rechtsstaatsprinzips wie etwa das Rückwirkungsverbot oder der VHMK-GRDS.

Demokratie

 - Träger der Staatsgewalt ist nur das Volk, A 20 II 1 GG

- Ausübung der Staatsgewalt vom Volke in Wahlen, A 20 II 2 1.Fall GG

- Ausübung der Staatsgewalt vom Volke in Abstimmungen, A 20 II 2 2.Fall GG

- Ausübung der Staatsgewalt vom Volke durch besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und der Rspr., A 20 II 2 3.Fall GG

Träger der Staatsgewalt ist nur das Volk, A 20 II 1 GG

Demokratieprinzip

Konkretisierung bzw. Fallgruppen

1. Vorbehalt des Gesetzes

2. Parlamentsvorbehalt

3. GRDS der parlamentarischen Demokratie

4. Willensbildung von unten nach oben

5. Öffentlichkeitsgrundsatz

Vorbehalt des Gesetzes

Demokratieprinzip

wesentliche insb. grundrechtsrelevante staatliche Maßnahmen bedürfen zumindest ansatzweise einer Ermächtigung durch den Gesetzgeber, dh Volksvertretung.

Parlamentsvorbehalt

Demokratieprinzip

ganz wesentliche hoheitliche Maßnahmen müssen ausschließlich dem Parlament o. der Volksvertretung vorbehalten sein.

GRDS der parlamentarischen Demokratie

Demokratieprinzip

(bzw. parlamentarische Regierungssystem)

Die Regierung muss in ihrem personalen Bestand vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängig sein

und

dass Parlament muss berechtigt sein, die Regierungsmitglieder o. zumindest den Regierungschef zu wählen und wieder abzuwählen ( A 63, 67, 68)

Willensbildung von unten nach oben

Demokratieprinzip

politische Zielrichtung muss grds. vom Volke vorgegeben werden und darf nicht von staatlichen Organen (von oben) in eine bestimmte Richtung manipuliert werden.

- keine Wahlwerbung auf Staatskosten, abzugrenzen von Öffentlichkeitsarbeit der Regierung (auch im Wahlkampf)

- Pflicht aller staatlichen Organe zur parteipolitischen Neutralität

- keine vollständige oder verdeckte Parteifinanzierung