Sozialversicherungen in der Schweiz
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung
12
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Set of flashcards Details
Flashcards | 12 |
---|---|
Students | 13 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 27.11.2013 / 15.05.2024 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
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https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_in_der_schweiz3
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Wann kommt die ALV zum tragen?
- Arbeitslosigkeit
- Kurzarbeit
- Schlechtem Wetter
- Zahlungsunfähigkeit des AG
Wer ist nicht bei der ALV versichert?
- Selbstständigerwerbende
- Teilhaber von Personengesellschaften
- AN, die das AHV-Alter erreichen
- Personen, die AHV-Rente vorbeziehen
Was gelten für ALV-Beitragssätze?
- 2.2% bis zu einem Jahreslohn von 126'000
- 1.0% zwischen 126'001 und 315'000
Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch der ALV?
- mind. zu 50% Arbeitslos
- in der CH wohnt
- vermittlungsfähig ist
- Kontrollvorschriften erfüllt
- obligatorische Schulzeit zurückgelegt hat
- das Rentenalter nicht erreicht
Erklären Sie die Begriffe
- Rahmenfrist für den Leistungsbezug und
- Rahmenfrist für die Beitragszeit
- Ab dem 1. Arbeitstag der Arbeitslosigkeit können die AN 2 Jahre Leistungen beziehen
- die Beitragszeit beginnt bereits 2 Jahre vor der Arbeitslosigkeit und in dieser Zeit muss man mind 12 Monate Beitragspflichtig gewesen sein
Wie lange betragen die Wartefristen?
0-20 Tage je nach Unterhaltspflicht und versichertem Verdienst
Was heisst bei der ALV "Vermittlungsfähig"?
- Bereit (will)
- in der Lage (kann)
- berechtigt (darf)
Die Person ist bereit, in der Lage und berechtigt eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Wann gilt eine Arbeit als "unzumutbar"?
- mehr als 4 Stunden Arbeitsweg pro Tag
- Bedinungen sind nicht berufs- oder ortsüblich
- Fähigkeiten und Verhältnisse nicht angemessen sind
- der Lohn geringer ist als 70 des versicherten Verdienst