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Sozialkunde

Soziale Marktwirtschaft

Soziale Marktwirtschaft

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Kartei Details

Karten 16
Sprache Deutsch
Kategorie VWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 25.02.2014 / 06.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Merkmale freie Marktwirtschaft

1) Freies Spiel von Angebot und Nachfrage

2) Privateigentum, freie Verfügung der Unternehmer über Produktionsmittel, Gewerbefreiheit

3) Vollständige Konkurenz der Anbieter, soll Missbrauch von Marktmacht verhindern

4) "Nachtwächterstaat", beschränkt auf Schutz nach außen, innere Sicherheit und Rechtspflege

Merkmale soziale Marktwirtschaft

1) So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig

2) Einschränkung der Verfügungsmacht durch Mitbestimmung, Sozialgesetze, Arbeitsrecht, Gewerbeordnung etc

3) Sicherung des Wettbewerbs durch Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht

4) "Sozialstaat", Verpflichtung des Staates zu aktiver Wirtschafts- und Sozialpolitik, Förderung des Wachstums und der sozialen Sicherung

Gemeinsames erwerbswirschaftliches Prinzip

Gewinnstreben und Nutzenmehrung des Einzelnen als Motor und Leistungsanreiz des Wirtschaftens, fördert das Gesamtwohl der Volkswirtschaft.

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

1) Vorschriften bezüglich der Geschäftsfähigkeit

1) Vorschriften bezüglich der Geschäftsfähigkeit

(Geschägtsfähig < 7 Jahre; Beschränkte Geschäftsfähigkeit >7-18Jahre)

--> Vertragsschluss ohne Einwilligung des gesetzl Vertretters; wirksam bei nachträglicher Genehmigung

--> Taschengeldparagraf (Wirksamkeit eines Vertrages aus Mitteln, die zur freien Verfügung überlassen worden sind)

 

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

2) Vorschriften bezüglich der Nichtigkeit und Aufrechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Verträge mit Geschäftsunfähigen oder Entmündigten

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zb. Verträge die der schriftlichen Form oder notariellen Beurkundung bedürfen (Grundstücksverkauf, Ehevertrag, Verbraucherdarlehensvertrag)

Nichtigkeit des Vertrags kann aus seinem Inhalt herrühren (sittenwidrige, wucherische Verträge oder Scherzgeschäfte)

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

3) Verbraucherschutzgesetz

3.1) Fernabsatzrecht (Onlinehandel, Widerrufs- und Rückgeberecht)

Innerhalb 2Wöchiger Frist kann der Verbruacher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine Informationspflicht in Textform erfüllt hat

Frist beginnt frühestens nach erhalt der Ware

Kein gesetzl. Widerrufsrecht bei :

Sonderanfertigungen, Verderbliche Waren,

Audio- und Videoaufzeichnungen, Software, die entsiegelt wurden

Lieferung von Zeitungen, Illustrierten, Zeitschriften

Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen

die in Form von Versteigerungen geschlossen wurden

Lieferung von Frischwaren (Blumen)

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

3.2) Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb

3.3) Gesetz über Mess- und Eichwerte

3.4) Preisauszeichnungsverordnung

3.5) Widerrufsrecht von Haustürverträgen

3.6) Teilzahlungsgeschäfte

3.2) Verbot irreführender Werbung

3.3) Soll verkauf von sog. Mogelpackungen verhindern

3.4) Auf allen Waren im Geschäft muss deutlich der Endpreis angegeben sein. Diensleiter wie Friseure und Gastwirte sind zum Aushang ihrer Preise verpflichtet

3.5) Bei Vertragsschluss in Privatwohung oder auf "Kaffeefahrt", kann die Unterschrift innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Wertverlust der Ware muss evtl erstattet werden

3.6) 2 wöchige Widerrufsfrist gilt auch für Ratenkäufe. Abzahlungsvertrag in schriftlicher Form muss den Preis bei Barzahlung enthalten. Um darauf hinzuweisen, wie viel der Käufer bei Ratenkauf mehr bezahlen muss.

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

4) Einschränkung der Gewerbefreiheit

1) staatl. Zulassung von Ärzten

2) Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht eines Gewerbebetriebes (Gewerbeverordnung)

-Schaustellungen von Personen

-Tanzlustbarkeiten

-Spielbanken, Lotterien, Glücksspiel

-Spielhallen und ähnliche Unternehmen

-Bewachungsgewerbe

-Auktionsgewerbe

-Makler, Anlageberater, Bauträger, Bauberater

-Versicherungsvermittler

-Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

-Überwachungspflichtige Gewerbe zb. Banken, Lebensmittel