Röm. Schuldrecht - EMPTIO VENDITIO
Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Kapitel IV, V und VI zum Kauf Definitionen, Voraussetzungen, usw.
Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Kapitel IV, V und VI zum Kauf Definitionen, Voraussetzungen, usw.
Kartei Details
Karten | 69 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 24.05.2013 / 26.11.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/roem_schuldrecht_emptio_venditio
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/roem_schuldrecht_emptio_venditio/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
EMPTIO VENDITIO
Was ist die EMPTIO VENDITIO?
EMPTIO VENDITIO ist der Konsensualvertrag, durch den der Austausch von Ware gegen Geld vereinbart wird.
EMPTIO VENDITIO
Die EMPTIO VENDITIO ist ein...
EMPTIO VENDITIO
Was sind ESSENTIALIA NEGOTII? Was sind ESSENTIALIA NEGOTII beim Kauf?
ESSENTIALIA NEGOTII sind die wesentlichen, unverzichtbaren Vertragsbestimmungen.
Beim Kauf bestehen sie in der Bestimmung von Ware und Preis.
EMPTIO VENDITIO
Welche Klagen stehen aus der EMPTIO VENDITIO zu?
- ACTIO EMPTI
- ACTIO VENDITI
--> BONAE FIDEI IUDICIA
EMPTIO VENDITIO
Was sind NATURALIA NEGOTII?
Die Regeln, die mangels konkreter Vertragsbestimmungen kraft BONA FIDES eingreifen.
EMPTIO VENDITIO
Was ist/umfasst das ID QUOD ACTUM EST?
- Was die Parteien konkret vereinbart haben bzw. mit ihrer Vereinbarung gemeint haben
- Was bei einer Verienbarung einer bestimmten Art typischerweise gewollt ist
- uU auch was sie vereinabrt hätten, ewnn ihnen bestimmte Umstände bei Vertragsabschluss bereits bekannt gewesen wären (= ergänzende Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen)
EMPTIO VENDITIO
Im römischen Rech steht die Übereinstimmung
EMPTIO VENDITIO
Wann kommt bei Vorliegen eines Irrtums bei der Abgabe der WIllenserklärungen kein ausreichender Konsens zustande? Was ist die Folge?
Wenn sich der Irrtum auf wesentliche Vertragspunkte bezieht.
Kein Konsens => kein gültiger Kaufvertrag => keine wechselseitigen vertraglichen Pflichten