Röm. Sachenrecht - X. Eigentumsschutz
Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Klagen, Voraussetzungen, Definitionen, usw.
Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Klagen, Voraussetzungen, Definitionen, usw.
Kartei Details
Karten | 32 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.05.2013 / 24.01.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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X. Eigentumsschutz - S. 154
Was sieht der römische Zivilprozess für die Geltendmachung dinglicher Rechte vor?
ACTIONES IN REM
X. Eigentumsschutz - S. 154
Was ist Aktivlegitimation?
Was ist Passivlegitimation?
Aktivlegitimation = Fähigkeit, Kläger zu sein
Passivlegitimation = Fähigkeit, Beklagter zu sein
X. Eigentumsschutz - S. 155
In welche zwei Verfahrensabschnitte gliedert sich der römische Zivilprozess (Formularprozess)?
Wozu dient diese Zweiteilung?
- Verfahren vor dem Präter = Verfahren IN IURE
- Verfahren vor dem IUDEX = Verfahren APUD IUDICEM
Arbeitsentlastung des Prätors in einer expandierenden Gesellschaft unter gleichzeitiger Sicherung seines Einflusses auf die Interpretation und Fortentwicklung des Rechts.
X. Eigentumsschutz - S. 155
Was ist der PRAETOR? Was ist seine Funktion? Wie lange amtiert er? Was wird wann im Edikt bekannt gegeben?
Der PRAETOR ist der Hoheitsträger (Magistrat) der in Rom die Jurisdiktion ausübt. Aufgabe: insb Gewährung von Klagen und Einreden zur Rechtsdurchsetzung.
Er wird für 1 Jahr gewählt.
Am Beginn seines Amtsjahres erlässt er ein Edikt, indem bekannt gegeben wird, welche Klagen und Einreden er zu gewähren gedenkt.
Daneben beinhaltet es einen Katalog der Formeln der Klagen und Einreden.
Seit 242 gibt es 2 Präturen:
- PRAETOR URBANUS: Rechtsprechung in Rechtsstreitigkeiten unter römischen Bürgern (CIVES ROMANI), für die IUS CIVILE gilt
- PRAETOR PEREGRINUS: Rechtsstreitigkeiten zwischen Römern und Nichtrömern (PEREGRINI) und zwischen Nichtrömern, für die IUS GENTIUM anzuwenden ist
X. Eigentumsschutz - S. 156
Wie läuft das Verfahren IN IURE ab?
- Parteien erscheinen beim Prätor: K bringt sein Begehren vor, B bestreitet es
- Prätor prüft, ob es für Begehren des K eine ACTIO gibt - hält sich dabei ans Edikt, kann aber auch andere Klagemöglichkeit schaffen
a) Für Begehren des K gibt es eine ACTIO im Edikt --> Prätor geäwhrt sie --> Klageformel aus dem Edikt wird Streitprogramm
b) keine Klage aus dem Edikt, Begehren des K wird aber für zulässig gehalten: ACTIO IN FACTUM, ACTIO UTILIS + maßgeschneidertes Streitprogramm
c) Begehren des Klägers unzulässig: DENEGATIO ACTIONIS - Ende des Verfahrens: LITIS CONTESTATIO
X. Eigentumsschutz - S. 156
Was ist die LITIS CONTESTATIO?
Das Ende des Verfahrens IN IURE;
- Prätor bestellt IUDEX f. weiteres Verfahren
- Prätor erlässt Prozessformel, aus der sich das Streitprogramm ergibt --> umfasst ACTIO und uU eine vom B beantragte EXCEPTIO
Prozessformel = hypothetisches Urteil
X. Eigentumsschutz - S. 157
Was ist die Aufgabe des IUDEX?
Aufgabe: Feststellung, was von den Behauptungen der Parteien wirklich zutrifft (Prätor geht bei Gewährung von ACTIO und EXCEPTIO von Behauptungen d. Parteien aus, ohne sie genauer zu überprüfen)
Rechtliche Konsequenzen des vom IUDEX festgestelten Sachverhalts ergeben sich aus "hypothetischem Urteil" der Prozessformel - IUDEX ist an diese gebunden.
X. Eigentumsschutz - S. 158
Welche Klagen stehen bzgl des Eigentums zur Verfügung?
- REI VINDICATIO
- ACTIO PUBLICIANA
- ACTIO NEGATORIA