Premium Partner

Röm. Sachenrecht - IX. Natürlicher Eigentumserwerb

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Aufzählungen, usw.

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Aufzählungen, usw.

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 37
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.05.2013 / 25.11.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/roem_sachenrecht_ix_natuerlicher_eigentumserwerb
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/roem_sachenrecht_ix_natuerlicher_eigentumserwerb/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 128-148

-Welche Arten des natürlichen Eigentumserwerbs können unterschieden werden?

  • OCCUPATIO - Aneignung
  • Fruchterwerb
  • ACCESSIO - Verbindung
  • CONFUSIO, COMMIXTIO - Vermischung, Vermengung
  • SPECIFICATIO - Verarbeitung

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 128

Was wird bei der OCCUPATIO von wilden Tieren verlangt?

Eine deutliche und sichere Sachgewalt; diese ist bei Ergreifen des wilden Tieres jedenfals erfüllt.

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 128

Wie lange bleiben wilde, aber okkupierte und gezähmte Tiere im Eigentum des Okkupierenden?

Wenn an sich wilde, aber okkupierte Tiere aus der CUSTODIA wieder in ihre natürliche Freiheit entkommen, gehen Besitz und Eigentum an ihnen verloren.

Die CONSUETUDO REVERTENDI ermöglicht die Sachherrschaft am Tier: Eigentlich wilde, aber vom Menschen gezähmte Tiere bleiben im Eigentum, solange sie sich gezähmt verhalten und gewohnheitsmäßig zum Tierhalter zurückkehren. Geht die CONSUETUDO REVERTENDI verloren, gilt das Tier wieder als wildes und gehört niemandem.

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 129

Was gilt für entlaufene Haustiere?

An ihnen geht das Eigentum nicht verloren, sie gelten nicht als herrenlos.

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 129

Wann wird das Eigentum an einer Sache für erloschen gehalten, egal ob es dem Willen des Eigentümers entspricht oder nicht.

Sobald die Sache dem menschlichen Zugriff so entzogen ist, dass es einem Sachuntergang gleichkommt.

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 129

Was hat die Aneignung einer derelinquierten RES MANCIPI zur Folge?

Der Okkupierende erlangt zunächst bloß bonitarisches Eigentum und nach Ablauf der Ersitzungsfrist ziviles.

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 130

Definiere: Schatz

Schatz - THESAURUS - ist eine Sache von beträchtlichem Wert, die solange versteckt gewesen ist, dass man ihren Eigentümer nicht mehr feststellen kann.

IX. Natürlicher Eigentumserwerb, S. 130

Welche Rechtsmeinungen gibt es zum Schatzfund?

  • Sabinianer: THESAURUS ist RES NULLIUS und kann durch OCCUPATIO - Besitzergreifungsakt - angeeignet werden
  • Prokulianer: Wenn Grundstückseigentümer erfährt, dass in seinem Grund ein Schatz vergraben ist, genügt es, dass er Erwerbswillen fasst --> beherrscht als POSSESSOR mit dem Grundstück dann auch den Schatz
  • ältere Lehre: THESAURUS ist eine ACCESSIO des Grundstücks --> gehört dem Grundstückseigentümer; keine OCCUPATIO nötig
  • Ks Hadrian + § 399 ABGB: Hälfteteilung des Schatzes zwischen Finder und Grundstückseigentümer