Premium Partner

Relevante Gesetze

Relevante Gesetze in der Schule

Relevante Gesetze in der Schule


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Pädagogik
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.07.2013 / 19.07.2013
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/relevante_gesetze
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/relevante_gesetze/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

GG Art 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

GG Art 2

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Art 128 Abs. 1

Verfassung Bayern

Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.

Art 131 Abs. 1

Verfassung Bayern

Die Schüler sollen nicht nur wissen und Können vermittelt werden sondern auch Herz und Charakter bilden

Art 131 Abs 2

Verfassung Bayern

Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt

Art 131 Abs.3

Verfassung Bayern

Die Schüer sind im Geiste der Demokratie, in der Leibe zur bayrischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

Art 132

Verfassung Bayern

Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern

Art 135 Verfassung Bayern

Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen für alle volkschulpflichtigen Kinder. In ihnen werden die SuS nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. Das Nähere bestimmt das Volksschulgesetz.