Rechtslehre
Grundlagen des Rechts, Personenrecht und Entstehungsgründe von Obligationen. W+G Kap. 6(s.72-82),8(s.89-969+9(s.99)
Grundlagen des Rechts, Personenrecht und Entstehungsgründe von Obligationen. W+G Kap. 6(s.72-82),8(s.89-969+9(s.99)
Kartei Details
Karten | 26 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 24.11.2013 / 16.01.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Eigenschaften von zwingenden Vorschriften
- es ist so, muss eingehalten werden
- Praktisch alle Rechtsvorschriften im éffentlichen Recht sind zwingend
- Im Privatrecht schützen sie die wirtschaftlich schwächeren Vertragspateien
- wörter wie müssen, bedarf, kann nicht...
Eigenschaften von dispositiven (ergänzende) Vorschriften
- Es dürfen abweichende Regelungen getroffen werden
- gilt nur wenn die Geschäftspartner nicht etwas anderes vereinbart haben
- Ist/wenn....., so kann...
die 3 Rechtsquellen
- geschriebenes Recht
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
Eigenschaften des geschriebenen Rechts
- 1. und wichtigste Rechtsquelle
- zu finden in ZGB 11
- umfasst die Verfassungen⇒Gesetze⇒Verordnungen
Eigenschaften drs Gewohnheitsrechts
- 2. Rechtsquelle
- zu finden in ZBG 12
- Umfasst das mündlich überlieferte Recht
Eigenschaften des Richterrechts
- 3. Rechtsquelle
- zu finden im ZGB 12, Hilfsmittel für RQ/ZBG13
- umfasst die Gerichtsentscheide & Präzisierungen
Schribweise on Gestzesartikeln
OR Art. 63 Ziffer/lit. 4/a
- Rechtsgebiet (z.B OR)
- Artikel und Absatz (z.B Art. 541)
- Ziff. oder Lit. (z.b Ziff. 4 oder Lit. a)
Handeln nach Treu und Glaube
Jedermann hat in der Ausübug seiner rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Dies bedeutet, dass er sich fair, anständig, knorrekt verhalten soll, so wie er selber ein Haneln anderer Person ihm Gegenüber erwartet
⇒ZGB 2