Rechtskunde
Kapitel 5
Kapitel 5
Kartei Details
Karten | 33 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.02.2013 / 19.04.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Öffentlches Recht
definition und wichtige Teile des öffentlichen Rechts:
umfasst Rechtsnormen die mit dem Staat zutun haben.
Rechtsbeziehung zwischen übergeordnetem Staat und untergeordneter Person
- beziehung zwischen Staat und Einzelperson
- beziehung zwischen den Staaten
- die Organisation des Staates und seienr Einrichtung
Wichtige Teile des öffentlichen Rechts:
- Völkerrecht
- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht
- usw.
Pflichten der Bürger
- Grundschule besuchen
- Militärdienst(Männer) oder Zivildienst
- Steuerpflicht
- Versicherungspflicht (z.B. AHV und Krankenversicherung)
Legalitätsprinzip
Keine Handlung ohne Geschriebenes Gesetz
Meinungsfreiheit
Jeder hat das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden oder seine Meinung zu äussern. Jedoch gibt es auch hier einschränkungen durch das Strafgesetzbuch:
- Ehrenverletzung und üble Nachrede
- Verleumdungen -also wenn man den Ruf von jemandem schädigt, es planmässig macht, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe rechen
- Das selbe gilt für Rassendiskriminierung
Legislative
Aufgabe?
Gesetzgebende Gewalt
--> Parlament
Aufgabe: Erlass von Gesetzen und Aufsicht über die Exekutive
Bund: National und Ständerat( Bundesversammlung)
Kanton: Kantonsrat oder Grosse Rat
Gemeinden: Gemeinderat oder Gemeindeversammlung
Rechtssubjekte
sind Personen, die Rechte und Plichten übernehmen können.
Mit Personen sind nicht nur natürliche Personen gemeint sondern auch juristische Personen wie Vereine,Aktiengesellschaften oder Stiftungen
Definition von Sitte
Regeln für das äussere Verhalten ( Brauch)
z.B. Umgangsformen, Anstand, Höflichkeit und Benehmen
nicht erzwingbar
Grund- oder Menschenrechte
Rechte, die unabhängin von Nationalität,Herkunft,Geschlecht oder Hautfarbe,Sprache usw. beanschprucht werden können.
- Meinungsfreiheit
- Eigentumsgarantie