Premium Partner

Rechtskunde

Kapitel 5

Kapitel 5


Kartei Details

Karten 33
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 08.02.2013 / 19.04.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/rechtskunde8
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/rechtskunde8/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Öffentlches Recht

definition und wichtige Teile des öffentlichen Rechts:

umfasst Rechtsnormen die mit dem Staat zutun haben.

Rechtsbeziehung zwischen übergeordnetem Staat und untergeordneter Person

  • beziehung zwischen Staat und Einzelperson
  • beziehung zwischen den Staaten
  • die Organisation des Staates und seienr Einrichtung

 

Wichtige Teile des öffentlichen Rechts:

  • Völkerrecht
  • Staatsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • usw.

Pflichten der Bürger

  • Grundschule besuchen
  • Militärdienst(Männer) oder Zivildienst
  • Steuerpflicht
  • Versicherungspflicht (z.B. AHV und Krankenversicherung)

Legalitätsprinzip

Keine Handlung ohne Geschriebenes Gesetz

Meinungsfreiheit

Jeder hat das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden oder seine Meinung zu äussern. Jedoch gibt es auch hier einschränkungen durch das Strafgesetzbuch:

  • Ehrenverletzung und üble Nachrede
  • Verleumdungen -also wenn man den Ruf von jemandem schädigt, es planmässig macht, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe rechen
  • Das selbe gilt für Rassendiskriminierung

Legislative

 

Aufgabe?

Gesetzgebende Gewalt
--> Parlament

Aufgabe: Erlass von Gesetzen und Aufsicht über die Exekutive

Bund: National und Ständerat( Bundesversammlung)
Kanton: Kantonsrat oder Grosse Rat
Gemeinden: Gemeinderat oder Gemeindeversammlung

Rechtssubjekte

sind Personen, die Rechte und Plichten übernehmen können.
Mit Personen sind nicht nur natürliche Personen gemeint sondern auch juristische Personen wie Vereine,Aktiengesellschaften oder Stiftungen

Definition von Sitte

Regeln für das äussere Verhalten ( Brauch)

z.B. Umgangsformen, Anstand, Höflichkeit und Benehmen

nicht erzwingbar

Grund- oder Menschenrechte

Rechte, die unabhängin von Nationalität,Herkunft,Geschlecht oder Hautfarbe,Sprache usw. beanschprucht werden können. 

  • Meinungsfreiheit
  • Eigentumsgarantie