Rechtskunde
- Arbeitsverträge / Kaufverträge
- Arbeitsverträge / Kaufverträge
Kartei Details
Karten | 36 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 09.09.2013 / 19.04.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Wie lauten die drei Arbeitsleistungsverträge?
1. Arbeitsvertrag
2. Auftrag
3. Werkvertrag
Was wird bei den drei Arbeitsleistungsverträge versprochen?
1. Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer verspricht: Arbeitsleistung und Treue gegenüber Arbeitgeber.
Arbeitgeber verspricht:Lohnzahlung und Fürsorge gegenüber Arbeitnehmer.
2. Auftrag
Beauftragter verspricht: Leistung von zielgerichteten Diensten.
Auftraggeber verspricht: Barzahlung eines Honorars, falls vereinbar oder üblich bzw. Bezahlung einer Provision.
3. Werkvertrag
Unternehmer verspricht: Herstellung eines Werks.
Besteller verspricht: Bezahlung eines Werklohns
Wie heissen die verschiedenen Arbeitsverträge?
- Lehrvertrag (besondere
- Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Normalarbeitsvertrag (NAV)
Aufbau des Lehrvertrag und die gesetzliche Grundlagen?
Aufbau:
Entstehung / Form / Rechte + Pflichten / Beendigung
Gesetzliche Grundlagen:
OR / Arbeitsgesetz / Berufsbildungsgesetz (BBG) / Berufsbildungsverordnung (BBV) / Ausbildungsreglement / Lehrplan
Aufbau des Einzelarbeitsvertrag und die gesetzliche Grundlagen?
Aufbau:
Entstehung / Form / Rechte und Pflichten / Beendigung
Gesetzliche Grundlagen:
OR / Arbeitsgesetz
Aufbau des Gesamtarbeitsvertrag und die gesetzliche Grundlagen?
Aufbau:
Entstehung / Form / Zweck / Geltungsbereich / Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Gesetzliche Grundlagen:
OR / Arbeitsgesetz
Aufbau des Normalarbeitsvertrag und die gesetzliche Grundlagen?
Aufbau:
Entstehung / Form / Zweck / Geltungsbereich
Gesetzliche Grundlagen:
OR / Bundesratsbeschlüsse / Eidgenössische Verordnungen / Kantonale Normen
Der Lehrvertrag = Vertragspartner, Form und Zweck?
Vertragspartner: Abschluss zwischen lernenden Person (und bei undmündigkeit zusätzlich dem gesetzlichen Vertreter) und Arbeitgeber.
Form: muss schriftlich abgeschlossen werden und zusätzlich der Genehmigung durch das kantonale Amt für Berufsbildung.
Zweck: die fachgerechte Ausbildung der lernenden Person steht im Vordergrund.