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Rechtskunde

- Arbeitsverträge / Kaufverträge

- Arbeitsverträge / Kaufverträge


Kartei Details

Karten 36
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 09.09.2013 / 19.04.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Wie lauten die drei Arbeitsleistungsverträge?

1. Arbeitsvertrag

2. Auftrag

3. Werkvertrag

 

Was wird bei den drei Arbeitsleistungsverträge versprochen?

1. Arbeitsvertrag

Arbeitnehmer verspricht: Arbeitsleistung und Treue gegenüber Arbeitgeber.

Arbeitgeber verspricht:Lohnzahlung und Fürsorge gegenüber Arbeitnehmer.

2. Auftrag

Beauftragter verspricht: Leistung von zielgerichteten Diensten.

Auftraggeber verspricht: Barzahlung eines Honorars, falls vereinbar oder üblich bzw. Bezahlung einer Provision.

3. Werkvertrag

Unternehmer verspricht: Herstellung eines Werks.

Besteller verspricht: Bezahlung eines Werklohns

 

 

 

Wie heissen die verschiedenen Arbeitsverträge?

 

- Lehrvertrag (besondere

- Einzelarbeitsvertrag (EAV)

- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

- Normalarbeitsvertrag (NAV)

Aufbau des Lehrvertrag und die gesetzliche Grundlagen?

Aufbau:

Entstehung / Form / Rechte + Pflichten / Beendigung

Gesetzliche Grundlagen:

OR / Arbeitsgesetz / Berufsbildungsgesetz (BBG) / Berufsbildungsverordnung (BBV) / Ausbildungsreglement / Lehrplan

Aufbau des Einzelarbeitsvertrag und die gesetzliche Grundlagen?

Aufbau:

Entstehung / Form / Rechte und Pflichten / Beendigung

Gesetzliche Grundlagen:

OR / Arbeitsgesetz

Aufbau des Gesamtarbeitsvertrag und die gesetzliche Grundlagen?

Aufbau:

Entstehung / Form / Zweck / Geltungsbereich / Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Gesetzliche Grundlagen:

OR / Arbeitsgesetz

Aufbau des Normalarbeitsvertrag und die gesetzliche Grundlagen?

Aufbau:

Entstehung / Form / Zweck / Geltungsbereich

Gesetzliche Grundlagen:

OR / Bundesratsbeschlüsse / Eidgenössische Verordnungen / Kantonale Normen

Der Lehrvertrag = Vertragspartner, Form und Zweck?

Vertragspartner: Abschluss zwischen lernenden Person (und bei undmündigkeit zusätzlich dem gesetzlichen Vertreter)  und Arbeitgeber.

Form: muss schriftlich abgeschlossen werden und zusätzlich der Genehmigung durch das kantonale Amt für Berufsbildung.

Zweck: die fachgerechte Ausbildung der lernenden Person steht im Vordergrund.