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Recht (Familien-, Ehe- und Erbrecht)

Familien-, Ehe- und Erbrecht (3. Lehrjahr Berufsmaturität BMS) / Stand: 2011

Familien-, Ehe- und Erbrecht (3. Lehrjahr Berufsmaturität BMS) / Stand: 2011


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 20.03.2011 / 03.01.2022
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Nennen Sie Vor- und Nachteile eines Konkubinats.

Vorteile:

- Steuervorteile

- Trennung ohne langes Gerichtsverfahren möglich

- Anspruch auf zwei volle AHV-Renten (Ehepaare nur 150 %)

Nachteile:

- Keine gesetzliche Regelung

- Keine Wittwen- und Waisenrente

- Bietet keine Sicherheit: Jederzeitige Auflösbarkeit

Nennen Sie die fünf wichtigsten Wirkungen der Ehe.

- Eheliche Gemeinschaft ZGB 159

- Familienname ZGB 160 ff.

- Unterhalt der Familie ZGB 167

- Auskunftspflicht ZGB 170

- Vermögensrechtliche Konsequenzen (Eheliches Güterrecht)

Nennen Sie die Voraussetzungen für die eingetragene Partnerschaft.

- Gleichgeschlechtliches Paar

- Handlungsfähigkeit

- Keine Verwandtschaft in gerader Linie

- Nicht verheiratet

Nennen Sie die wichtigsten Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft.

- Pflicht zu gegenseitigem Beistand, Rücksicht, und gemeinsamen Unterhalt der Gemeinschaft

- Gegenseitige Auskunftspflicht

- Rechtliche Gleichstellung mit Eheleuten in den Bereichen -> Erbrecht -> Berufliche Vorsorge -> Miet- und Arbeitsrecht

- Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen und haftet nur für eigene Schulden

- Keine Eheschliessung mehr möglich

- Keine Adoption möglich

- Auflösung in speziell geregeltem Verfahren

Welche Arten von ehelichen Güterrechte gibt es?

- Errungenschaftsbeteiligung (automatisch)

- Gütertrennung

- Gütergemeinschaft

Welche Parentel unterscheidet das Erbrecht?

1. Parentel (Kinder und deren Kinder, ohne Ehegatten)

2. Parentel (Eltern und deren Nachkommen, ohne Ehegatten

3. Parentel (Gorsseltern und deren Nachkommen, ohne Ehegatten)

Wie hoch sind die prozentualen Ansprüche des überlebenden Ehegatten, wenn er mit den Nachkommen (1. Parentel), bzw. mit dem elterlichen Stamm (2. Parentel), bzw. mit dem grosselterlichen Stamm (3. Parentel) teilen muss?

- Mit den Nachkommen: 1/2

- Mit den Eltern: 3/4

- Mit den Grosseltern: 1/1

Nennen Sie die gesetzlich geregelten Pflichtteile der Erben.

Nachkommen: 3/4

Eltern: 1/2

Überlebender Ehegatte/Eingetragener Partner: 1/2