Recht F - Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 08.03.2014 / 27.06.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Einzelarbeitsvertrag (EAV), Gesetze, Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Firmenregelement, Betriebsordnung
Vertrag zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer. Vereinbarung individuell, allerdings beacheten der zwingenden Bestimmungen der Gesetze und die Mindestarbeitsbedingungen des GAV.
Die Gesetze findet man von Art. 319-362
Diese können Vertragsparteien beliebig abändern. Gelten nur, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dürfen nur zugungsten des Arbeitsnehmers geändert werden. (OR 362)
Diese dürfen nicht geändert werden (OR 361)
Verträge zwischen Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) und Arbeitgebern. Die darin enthaltenen Mindestarbeitsbedingungen sind relativ zwingend.
Vom Arbeitgeber allgemeine Arbeitsbedingungen, werden Vertragsbestandteil, wenn Arbeitgeber zustimmt.