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Qualitätsmanagement u. Medizinproduktegesetz für Zahntechniker

Fragen und Antworten für den Meisterschüler

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Kartei Details

Karten 32
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 23.09.2013 / 12.05.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)    (I. Stawinoga)
Weblink
https://card2brain.ch/box/qualitaetsmanagement_u_medizinproduktegesetz_fuer_zahntechniker
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Die wichtigsten Teile des MPG

  • Konformitätserklärung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Medizinprodukteberater
  • Anzeigepflichten des Betriebes
  • Dokumentationspflichten innerhalb des Betriebes

Abkürzung "MPG"

Medizinproduktegesetz

Daten der Konformitätserklärung

  • Hersteller des Zahnersatzes (Labor, Anschrift)
  • Auftraggeber (Zahnarzt, Anschrift)
  • Patient/ identifizierbares Akronym
  • Bezeichnung der angefertigten Arbeit laut Auftrag
  • verwendete Werkstoffe (des Werkstückes)
  • Erklärung dass Zahnersatz nur für genannte Person bestimmt ist
  • Erklärung dass "grundlegende Anforderungen" erfüllt wurden
  • Erklärung falls von "grundlegenden Anforderungen" abgewichen worden ist
  • ggf. Unterschrift/ Zusatz dass Dokument maschinell erstellt wurde und ohne Unterschrift gültig ist)

Was versteht man unter "grundlegenden Anforderungen" im MPG?

  • Fertigung des Zahnersatzes nach anerkanntem Stand der Technik in gesichertem Herstellungsverfahren. Risiken sind zu minimieren oder Zahnarzt über Risiken zu informieren
  • Ausschluss einer Gefährdung der Gesundheit des Zahnersatzes. Risiko unerwünschter Nebenwirkungen muss vertretbar sein
  • Vom Hesteller vorgegebene Leistung des Zahnersatzes muss erbracht werden

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

  1. Sammeln und Bewerten von bekannt gewordenen Meldungen über Risiken von Medizinprodukteberatern, Zahnärzten, Patienten, Lieferanten/Herstellern
  2. Maßnahmen veranlassen. Ändern und/oder Ergänzen von Verarbeitungsvorschriften, Verwendung der Werkstoffe anderer Hersteller, Meldung von Gefahren u/o Risiken an zulässige Behörde
  3. Dokumentation von Vorkommnissen und veranlassten Maßnahmen
  4. Wahrnehmnung der Anzeigepflichten bei der zuständigen Behörde

Qualifikationen eines Sicherheitsbeauftragten (MPG)

  • Abgeschlossene Ausbildung als Zahntechniker / naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Hochschulausbildung
  • mind. 2 jährige Berufserfahrung im Bereich Dentaltechnik

Kann der Laborinhaber selbst sein. Position wird schriftlich Dokumentiert und der zuständigen Behörde gemeldet.

Aufgaben des Medizinprodukteberaters

  • Fachliche Beratung, Betreuung, Information der Zahnärzte
  • Einweisung der Mitarbeiter in Handhabung der Medizinprodukte
  • Erfassen von Vorkommnissen und weiterleiten an Sicherheitsbeauftragten

Qualifikationen eines Medizinprodukteberaters (MPG)

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischem oder technischen Beruf
  • allgemein medizinisches Basiswissen über die Produktpalette
  • Fähigkeiten zum Vermitteln von Produktfachkenntnissen
  • mind. 1 jährige Berufserfahrung im Bereich Dentaltechnik

Kann der Laborinhaber selbst sein. Position wird im Betrieb schriftlich Dokumentiert.