Privatrecht
Huber ( ab S. 29)
Huber ( ab S. 29)
Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 13.04.2012 / 19.05.2017 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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def: Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Zusammenschluss mehrerer ersonen zum Betrieb eines Handelsgewerbes
- Gesellschafter sind sowohl kapitalmäßig, als auch auch als Arbeitskraft am Unternehmen beteiligt (Selbstorganschaft)
- Gesellschafter Haften mit ihrem Privatvermögen
Unterschied GbR / OHG
bei GbR ist der Zusammenschluss der Personen nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet
Unterschiedliche Typen von Gesellschhaftern bei einer Komanditgesellschaft
- Komplementär
- Komanditist
def Komplementär (bei Komanditgesellschaft)
- führt die Geschäfte des Unternehmens
- haftet mit seinem Privatvermögen
- jede KG braucht mindestens einen Komplementär
def Kommanditist (bei Komanditgesellschaft)
- ist nur mit seiner Einlage am Unternehmen beteiligt
- ist nicht an den alltäglichen Geschäften der KG beteiligt
- es stehen ihm nur Kontroll- und Auskunftrechte zu
- jede KG braucht mindestens einen Kommanditist
wichtigste Kapitalgesellschaften
- AG
- GmbH
Characteristika einer Kapitalgesellschaft
- Anteilseigner haften lediglich mit ihrer jeweiligen Einlage
- die Leitung des Unternehmens muss nicht zwangslufig ein Anteilseigner inne haben. ist dies der Fall, so spricht man von einer Fremdorganschaft
Organe in einer Aktiengesellschaft
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung